Anfrage an Reichstag über Bürgerbüro in Worms

Worms, den 26.6.1456
Bruder Bahya übergab heute ein persönliches Schreiben im Bürgerbüro der Reichskanzlei. Hier der Text:

Werte Verfassungskommision, werte Reichstagsmitglieder,

ich hoffe dieses Schreiben kommt in die richtigen Hände, da der Reichstag ja leider kein Büro für seine Bürger hat und sich abschottet.

Zu meinen Anliegen: Als Redakteur der Spinozistischen Nachrichtenagentur lese ich viel, was sich im Reichstag so tut. Zu 95% beschäftigt man sich mit sich selbst mit Ernennungen, Wahlen usw - doch derzeit wird auch ein wichtiger Punkt behandelt: Die Änderung der Verfassung also der Reichsbulle.

Frage 1: Neu hinzugekommen ist:
2. Staatskirche
Staatskirche im Deutschen Königreich ist die Heilige Deutsche Aristotelische Kirche. Alle anderen Bekenntnisse werden toleriert, soweit sie die öffentliche Ordnung nicht bedrohen.

Nun, gegen die HDAK als Staatskirche ist sicher nichts zu sagen - aber warum haben nur die anderen Bekenntnisse die Einschränkung? Dadurch bekommt die HDAK die verbriefte Erlaubnis, die öffentlich Ordnung zu bedrohen - muß das sein? Und wenn, warum? Zudem werden alle Bekenntnisse vom Reich nur noch toleriert, nicht mehr anerkannt. Wie die Kirchen untereinander stehen, ist doch nicht Sache des Reiches - warum also hier eine Verschärfung/Einschränkung? Da die Reichsverfassung über denen der Provinzen steht, würde sich das auch auf die Glaubensfreiheit in allen Provinzen auswirken.

Mein Vorschlag:
2. Staatskirche
Staatskirche im Deutschen Königreich ist die Heilige Deutsche Aristotelische Kirche. Alle Bekenntnisse werden anerkannt, soweit sie die öffentliche Ordnung nicht bedrohen.


2. Frage: Warum erfolgt hier eine weitere Einschränkung:
a. Erster Stand: Klerus (neue Version)
Alle Würdenträger der Heiligen Aristotelischen Kirche sowie die Leiter der anerkannten kirchlichen Ritterorden im Deutschen Königreich gehören dem Kirchenstand an.

b. Kirche (alte Version)
Alle Würdenträger der heiligen Kirche sowie die Leiter der anerkannten kirchlichen Ritterorden im HRRDN gehören dem Kirchenstand an.

Auch hier ist man in Versuchung zu denken, andere Kirchen sollen ausgeschlossen werden. Damit würde sich die Verfassung gegen den Kaiser stellen - war das so geplant?
Am Schluß noch eine Frage: Warum gehören die Leiter der militärischen Kirchenorden zum Kirchenstand? Teilweise erkennen diese Orden weder Reichsverfassung, noch König und Kaiser an. Teilweise waren sie in Kreuzzüge gegen Nachbarländer verwickelt - wo liegt hier der Sinn darin?

Mein Vorschlag:
a. Erster Stand: Klerus
Alle Würdenträger der Kirchen sowie die Leiter der anerkannten kirchlichen Ritterorden im Deutschen Königreich gehören dem Kirchenstand an, sofern sie die Verfassung anerkennen.


Mit Hoffnung auf Antwort.

Erfüchtigst
Bahya ibn Paquda
Bahya ibn Paquda