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Rücktritt des Pfarrers von Fribourg

Liebe Ratskollegen, liebe Pfarrgemeinde Fribourg, liebe Bürger im Lande,

Herzlichen Glückwunsch liebe Verbrecher die Amtsmissbrauch, Vetternwirtschaft und Diebstahl am Volkseigentum so lieben,
Ihr habt es geschafft Herrn Mirsab und Schwester Juana endgültig zu vertreiben - große Leistung!

Und Respekt vor der Idee, mich einfach ungefragt auf Eure Wahlliste zu setzen, damit ich keine eigene Liste gründen kann.

Ich fasse mich kurz: Wenn Euch wirklich, wie Schwester Juans schon sagte, Macht und Reichtum wichtiger als die Menschen im Land sind - dann werdet glücklich damit.

Hiermit lege ich alle Ämter aus Protest gegen die Machenschaften einiger Personen im Schweizer Rat nieder PUNKT

Ach ja, Herr Lordhammer, wenn Ihr unbedingt eine Schlägerei wollt, geht zum Turnier nach Genf, da könnt ihr noch einen Preis und vor Allem einen Titel gewinnen.


Alea iacta est
Frere Jacob
Ab sofort im Kloster

Schwarzer Abt für die SNA am 23.3.1473

Rücktritt der Bischöfin von Lausanne

Liebe Bürger in Stadt und Land,

ich gehe Heute einen schweren Schritt und mit Tränen in den Augen, lege ich hiermit mein Amt als Bischöfin in der Diözese Lausanne und alle Ämter im Kantonsrat von Grandson nieder.

Leider kann ich nicht reinen Herzens ein System unterstützen, das die Worte Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit durch Vetternwirtschaft, Amtsmissbrauch und mehr ersetzt.
Schlimmer als die Täter sind Jedoch Jene, die tatenlos zusahen und damit die Verbrechen an der Eidgenossenschaft unterstützen - sind wir nicht Alle Brüder und Schwestern unter Gottes Sonne?
Reicht es nicht, dass die Pfarrei Solothurn die Diözese blockiert und nicht unterstützt?

Habe ermahnt und gehofft, die Täter würden sich besinnen und den Schaden am Volk ersetzen. Wir sind alle Menschen und Menschen machen Fehler.
Doch weit gefehlt, man greift ehrliche Bürger, die die Missstände aufdecken noch an und droht Ihnen mit körperlicher Gewalt!?
Wo sind wir denn? Sind die Grundwerte unserer Eidgenossenschaft nichts mehr wert? Soll Einem Macht und Reichtum wirklich auf Dauer glücklich machen?
Muss man alle verfügbaren Ämter an sich reißen, obwohl man weiß, dass man den Anforderungen dann nicht mehr gerecht wird?
Muss man neuen und jungen Eidgenossen wirklich jede Perspektive nehmen Anteil an der Eidgenossenschaft zu haben?
Denkt daran, die Jugend ist die Zukunft. Klebt nicht an Sesseln, macht sie frei für eine neue Generation, die Ihr dann beraten könnt.
Auch Ihr ward mal Jung und neu im Amt - schon vergessen?

Vielleich werden Wir Alle eines Tages vor Gott stehen und Rechenschaft ablegen müssen, habt Ihr Euch schon eine Ausrede für Eure Taten einfallen lassen?
Habt Ihr kein schlechtes Gewissen, könnt Ihr Euch noch im Spiegel ansehen?
Nehmt Euch mal eine ruhige Stunde und überlegt was Ihr Euren Mitmenschen angetan habt. Letztendlich ist es Eure Entscheidung! Eure Seele!

Meine Wenigkeit Dankt Allen die mich jemals unterstützt haben, sei es durch Taten, Lob oder auch Kritik.
Nun vielleicht übernimmt ja Jemand meinen Posten und wird auch noch Bürgermeister von Grandson. Ämter und Titel sind ja offenbar wichtiger als Menschen.


Gott schütze die Eidgenossenschaft vor Monarchie und Tyrannei
Eure Schwester Juana

Schwarzer Abt für die SNA am 22.2.1473

Berry - Land der Freiheit oder Diktatur?

Nun schon oft las man Meldungen, daß die Provinz Berry in Frankreich von Gruppen "befreit" wurde. Aber wie sieht es tatsächlich mit der Freiheit in Berry aus?

Vom DKR und SRING weiß man ja, daß es durchseucht ist von Haß, Mißgunst, Korruption und Vetternwirtschaft. Geführt von einen Kaiser, der mehr oder weniger offen zusammen mit der ONE gegen freie Nachbarländer vorgeht. Die Meldungen der KAP sind voll von Berichten. Leider gibt es kaum noch gestandene Männer und Frauen, die gegen diese Diktatur aufstehen.

Zurück zur Provinz Berry, gerade mal 4 Städte und rund 180 Bewohner. Mit der Diözese "Archidiocèse de Bourges", geleitet von Bischöfin Leamance.

Tatsache ist, ein bekannter Seelsorger, einst in Ulm geboren und bekannt geworden durch die Anbringung der sogenannten  "Ulmer Proklamation" am 27.12.1455, begann zusammen mit Bruder Khatanka den Widerstand gegen das Unrecht im DKR. 

Vor einiger Zeit floh der Schwarze Abt vor der römischen Kirche, die Unterstützung von der Hochverräterin Frieda und dem Hochverräter Ottohorst hatte (Kaiserliche Gesetze gelten überall, nur nicht in der Provinz Augsburg und schon gar nicht in Schaffhausen!) hatte. Seine Flucht ging über den Franche-Comte, bis zur Stadt Sancerre in der Provinz Berry.

Dort gab es eine unbesetzte Pfarrstelle und so schrieb der Seelsorger brav die Bischöfin Leamance an und fragte höflich an, ob er die Stelle besetzen konnte. Dies wurde Ihm bestätigt. So ließ sich der Schwarze Abt nieder und stellte sich zur Wahl zum Gemeindepfarrer.

Natürlich wurde er auch zum Gemeindepfarrer von der Kirchengemeide gewählt. Kurz darauf erhiehlt er von einer Frau Tokai einen unhöflichen Brief mit Beleidigungen, da sich die Dame selbst wohl zur Wahl gestellt hatte, die Kirchengemeinde von Sancerre sie aber offensichtlich nicht haben wollte. Gelassen antwortete der Schwarze Abt, dass er sich nicht aufdrängen will und nach der Amtszeit den Ort verlassen wird. Das war der Dame wohl nicht schnell genug. Sie ließ sich von der Bischöfin zur Diözesankanzlerin machen und warf den gewählten Gemeindepfarrer aus der Kirche.

Was kann man nun zur Verlogenheit und Hinterhältigkeit der Damen Leamance und Tokai noch sagen? 

Nun Jedenfalls ist Berry weit davon entfernt eine Provinz der Freiheit zu sein. Hier herrscht wie in jeder absoluten Monarchie und wie in der römische Kirche Korruption und Vetternwirtschaft - keine Chance für etwas Menschlichkeit und Zusammenarbeit. 

Gott schütze die freien Völker dieser Erde!

Hanna für die SNA, Provinz Berry am 9.3.1473

Brief an den Kaiser

 Werter Herr Didicus,

seit meine letzten Briefen an den Kaiser des SRING sind wieder viele Monate vergangen, ohne dass ich eine Antwort erhalten habe, nun denn - auf ein Neues!
Sicherlich sagen nun wieder "Schlaumeier", dass ich als Ehemalige Kaiserliche Bürgerin gar kein Recht dazu habe. Aber ich glaube an Gott und dass wir alle Brüder und Schwestern unter Gottes Sonne sind.
Und da Viele im Deutschen Königreich unter Eurer Schreckensherrschaft leiden, belastet Euer Tun auch mein Herz.

Zur Sache: Ihr habt am 26.1.1473 den Deutschen König Theis aus dem Amt entlassen. Normal rechtlich ohne Probleme, aber Ihr habt dabei gegen die MAGNA CARTA verstoßen und mehrfach Hochverrat begangen.
In Eurer Begründung werft Ihr Herrn Theis Hochverrat vor, aber ohne Begründung und Beweise. Gäbe es welche, hättet Ihr Ihn auch wegen Hochverrat vor das Kaiserliche Gericht stellen müssen.
Fakt ist, es gab zu keiner Zeit eine Gefahr für König- und Kaiserreich, die eine Amtsenthebung rechtfertigen würde.
Sicher ist die Art und Weise von Theis zu Regieren nicht unumstritten, aber es war eine innere Angelegenheit des Deutschen Königreiches und die Regenten hätten selbst mit Amtsenthebung bei Gefahr reagieren können.
Mit Eurer Amtsenthebung klagt Ihr also auch alle Regenten des DKR an.
Ein richtiger Kaiser hätte den König zu einen Vieraugengespräch eingeladen und Ihn ein paar Ratschläge unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegeben, so dass Niemand das Gesicht verliert. Man schüttet, wie man Deutsch sagt "Nicht das Kind mit dem Bade aus!". Das Zauberwort heißt DIPLOMATIE!
Vielleicht solltet Ihr auch mal die MAGNA CARTA lesen, denn dort steht:

III. Kaiserliche Staaten
Artikel VII - Der Heilige Kaiser kann alle Maßnahmen ergreifen, die durch die Umstände erforderlich sind, um die Ordnung wiederherzustellen, wenn ein kaiserlicher Staat sich in einer schweren inneren politischen Krise befindet, die Integrität, Stabilität oder Einheit des Reiches bedroht, die Sicherheit des Reiches durch nachgewiesene Kollaboration mit feindlichen Staaten oder Organisationen untergräbt oder gegen das kaiserliche Recht verstößt, seinen Vasalleneid bricht oder wenn erdrückende Beweise für Hochverrat vorliegen.
Artikel VIII - Der Heilige Kaiser muss den ständigen Reichstag über seine Absicht, solche Maßnahmen zu ergreifen, unterrichten und sie im Einzelnen darlegen. Er muss regelmäßig über die Entwicklung der Lage informiert werden. Auf Antrag des Herrschers des von solchen Maßnahmen betroffenen Reichsstaates kann die Regentenkammer die kaiserliche Maßnahme mit einer 2/3-Mehrheit beenden. Der betroffene Herrscher des kaiserlichen Staates darf an einer solchen Abstimmung nicht teilnehmen.
Artikel IX - Besteht die Maßnahme in der Amtsenthebung eines Herrschers einer Reichsprovinz oder in der Änderung der innerstaatlichen Gesetzgebung einer Reichsprovinz, so muss der Heilige Kaiser zuvor die Zustimmung der Regentenkammer in einer einfachen Mehrheitsentscheidung einholen. Im Falle eines schwerwiegenden Notstands oder einer unmittelbaren Bedrohung der Provinz kann der Kaiser vor der Abstimmung Maßnahmen ergreifen, doch muss das Haus der kaiserlichen Staaten innerhalb von drei Tagen mit einfacher Mehrheit über die Bestätigung oder Aufhebung der Entscheidung abstimmen.
Der Kaiser kann auch andere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Befreiung der Vasallen eines Herrschers eines kaiserlichen Staates von ihrem Eid.


Jeder kann selbst lesen, dass es Erstens keine erdrückenden Beweise wegen Hochverrat gab, Zweitens habt Ihr die Regentenkammer nicht rechtzeitig informiert und Drittens habt Ihr deren Entscheidung nicht eingeholt.
Das sind schonmal dreimal Hochverrat am Kaiserreich und das nicht durch irgendeinen Strauchdieb, sondern durch den Kaiser selbst.

Nächster Punkt ist Euer Verbot der Neuwahl eines Königs, wie es die Deutsche Reichsbulle vorsieht. Hier mal zur Erinnerung ein weiterer Auszug aus der MAGNA CARTA:

II. Kaiserliche Staaten
Artikel I - Königreiche und kaiserliche Unionen zwischen Provinzen haben Vorrang vor anderen kaiserlichen Provinzen einschließlich der sie bildenden kaiserlichen Provinzen. Alle kaiserlichen Staaten sind in ihren Rechten und Pflichten gleich, unabhängig von ihrem Rang oder Namen. Die Herrscher der kaiserlichen Staaten sind souverän in ihren Ländern und regieren sie nach den Regeln ihres Staates. Sie werden nach den Bestimmungen der Verfassung ihres Staates ernannt. Alle Königreiche und kaiserlichen Unionen zwischen Provinzen sind direkte Vasallen der Kaiserkrone und können dem Heiligen Römischen Kaiser nicht gleichgestellt werden.
Artikel II - Die kaiserlichen Staaten sind die eigentliche Basis des Reiches. Sie genießen ein hohes Maß an Autonomie in der Verwaltung ihres Territoriums. Einschränkungen können durch diese Verfassung und die kaiserlichen Gesetze vorgenommen werden, sollten sich aber auf ein Minimum beschränken.
Im Rahmen dieser Autonomie und in Übereinstimmung mit der kaiserlichen Gesetzgebung und den kaiserlichen Beschlüssen bestimmen und führen die kaiserlichen Staaten ihre kommerziellen, diplomatischen, wirtschaftlichen, inneren, militärischen, politischen und sicherheitspolitischen Angelegenheiten nach eigenem Ermessen.


Kein Kaiser hat das Recht die Deutsche Reichbulle zu ändern oder aufzuheben, nicht mal der Deutsche König darf es. Ein weiterer Hochverrat durch Euch den Kaiser.
Richtig ist, Ihr könnt dem Deutschen König befehlen Deutsche Gesetze an die Kaiserlichen anzupassen. Weiter habt Ihr die Möglichkeit die Genehmigung für das DKR aufzuheben. Mehr aber nicht.

Der nächste Punkt ist, Ihr habt Herrn Kalixtus zum Herrscher über das DKR ernannt, zu dessen Person komme ich noch näher. Was sagen die Gesetze dazu:


MAGNA CARTA - I. Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicӕ
Artikel IX – Keine religiöse Organisation und keine Einzelperson soll politische Rechte, Privilegien oder gesetzgebende Autorität innerhalb der Regierungsgewalt des SRING oder seiner Staaten aufgrund einer Position innerhalb einer religiösen Institution erlangen.

BULLA AUREA
VII. Beziehungen zu religiösen Institutionen
(7) Hohe Beamte ausländischer Königreiche (Provinzial/Königliche Ratsmitglieder) können nicht Herrscher eines Reichsstaates werden. Auch hohe Beamte religiöser Institutionen (Bischöfe-Kardinäle-Sonderbeamte) können nicht an die Spitze eines kaiserlichen Staates gelangen. Priester und Nonnen sind wählbar.


Nun, wieder ein Hochverrat von Euch gegenüber dem Kaiserreich. Sicherlich kommt nun die Ausrede, es war die Rede von einen Exekutor - ja? Herr Kalixtus hat aber sein Schreiben an das Deutsche Volk mit
"Kardinal Kalixtus Alain-Edmond von Hohenzollern-Habsburg Regent des Deutschen Königreiches"
unterzeichnet. Damit hat Herr Kalixtus Euren Hochverrat schriftlich belegt.

Richtig wäre gewesen, gemäß der Deutschen Reichbulle:

(11) Im Fall einer Absetzung, Abdankung oder des Todes des Monarchen übernimmt der Erzkanzler bis zur Wahl eines neuen Königs die Regierungsgeschäfte.

Euch ist hoffentlich klar, dass Ihr nicht nur mehrfachen Hochverrat am Kaiserreich begangen habt, sondern auch das gesamte Deutsche Volk gedemütigt habt und das wird man Euch noch bis an Eurer Lebensende vorhalten.
Ihr habt in wenigen Wochen, das gesamte SRING gespalten und all das was alle Kaiser vor Euch aufgebaut haben, zerstört.

Zu ein paar Nebensächlichkeiten:

- Mit Freunden habe ich Euer Dekret mit dem Kaiserlichen Waisenhaus gelesen - sehr lobenswert.
Dass aber ein 14jähriger eine 13jährige Adoptieren darf, kann ja wohl nicht Euer Ernst sein? 

- Adelsturniere mit Gewinnsummen von 17500 freuen sicher Eure Günstlinge, aber für die Armen und vor allen Neubürger gibt es NULL Geldstücke? Der Adel weiß nicht wohin mit seinen Vermögen und gleichzeitig sterben Provinzen und Städte aus Mangel an Neubürgern. Wollt Ihr wirklich über Leichen gehen für etwas Spaß für den Adel? Ich hoffe Ihr wisst, dass das SRING binnen 4 Jahre 1214 Personen verloren hat??? Das ist mehr als der derzeitige französische und holländische Teil des SRINGs!!!!!

- Euer Versprechung vor der Wahl mit dem Brot für jeden Bürger beim Geburtstag war ja eher ein Versprecher - oder? Zu dem System mit dem Lagerhäusern will ich nichts sagen, denn sonst müsste ich Jemanden beleidigen.

- Weiterer Punkt des Wahlversprechen war die Finanzierung eines Denkmals für Euch den Kaiser. Sehr großzügig, muss ich sagen. Doch bei 18 Provinzen kommt man dann auf rund 300.000 Geldstücke und das wirklich aus Eurer Privatkasse? Ist Euch hoffentlich klar, dass man aufgrund Euren menschenverachtenden Verhaltens gegenüber dem Kaiserlichen Volk, darüber diskutiert, ob man lieber einen Galgen oder ein Schafott als Denkmal errichten soll?

- Ihr reist derzeit durch die Provinzen, obwohl erst kürzlich durch die KAP gemeldet wurde, dass Holland Gefahr droht? Ist das das richtige Signal. Sollte das DRK nicht erst vor Wochen Hilfe leisten und nun macht Ihr eine "Landpartie"?


Sicher könnte man noch mehr Schreiben, aber ich komme zum Schluss - zu Herrn Kalixtus:

Euch ist sicherlich klar, wie man Kardinal wird? A ernennt B zum Gegenpapst und B ernennt dafür A zum Kardinal - einfache Sache.
Da ich als Kirchenarchivarin auch Einblick in alte Dokumente hatte, kann ich Euch auch sagen wie Herr Kalixtus an die Macht kam. Es hat sich mit einer gegnerischen Kirche verbündet, um Punkte zu sammeln, wie er seine Vorgesetzte diskeditieren konnte. Nun, ich gebe zu, ich kenne Ihn nur als Lügner und Intriganten.

Hoffe Ihr wisst warum im Deutschen Reich die Gesetze noch nicht an die der Kaiserlichen angepasst sind? Weil ein Kalixtus das verhindert hat! Sicher glaubt Ihr das nicht, aber Ihr müsst Euch nur mal die Protokolle im Deutschen Reichstag ansehen - dort steht es Schwarz auf Weiß. Die Protokolle lügen nicht und zugleich könnt Ihr lesen, dass Kalixtus immer gegen das Kaiserreich gehetzt hat. Was auch verständlich ist, denn alle bisherigen Kaiser waren für das Kaiserliche Volk und nicht für die Ketzer und Hochverräter der Gegenkirche. Die Aristotelische Kirche wurde infiltriert durch eine Art Mafia, nur um auch weltliche Macht zu erlangen.

Kalixtus hat nicht nur das Königliche- und Kaiserliche Volk verraten, sondern auch den eigenen Glauben. Sein scheinheiliges Getue ist nur Tarnung. Denke Ihr wisst schon, dass er ein verurteilter Sexualtäter ist, nur dass es nie seine Strafe antrat?! Aber die Vetternwirtschaft und Korruption in der Kaiserlichen Justiz ist ein anderes Thema. Seid vorsichtig, wenn Kalixtus seine Erfahrung mit seiner *zensiert*länge vergleicht - schützt Eure Familie!!!

Warum hat ein Kalixtus einen größeren Palast als der Kaiser und Papst zusammen? Galt für Kleriker nicht mal das Gebot der Demut und das Teilen mit Bedürftigen?

Nun als Kaiser solltet Ihr auch den Mordbefehl des Kalixtus im Anhang des Buches der Tugenden gelesen haben, man braucht auch nur alte Briefe von mir an Könige und Kaiser in den Postfächern lesen.
Ich frage mich ernsthaft, wie kann ein Kaiser einen Kalixtus beim Mord an 95% - sprich an alle Nicht-Aristoten unterstützen? Euch ist hoffentlich klar, dass Ihr durch stillschweigende oder gar zustimmende Duldung auch zu einen Mörder macht!
Man macht durch diesen Mordbefehl alle Aristoten zu Mördern! Das ist Euch als Aristot egal? Tötet Ihr auch auf Befehl des Kalixtus Familie, Freunde und das Volk, nur weil sie den "falschen" Glauben haben?

Da wir schon bei den Anhängen des Buchs der Tugenden des Kalixtus sind: Dort steht auch "Könige (und damit auch Kaiser) sind Vasallen der Kirche!" Ihr seit also der Vasall und Diener des Kalixtus und verzichtet auf jegliche Ehre und Würde? Seid Ihr dem größten Hochverräter, Mörder und Sexualverbrecher der Welt hörig???

Ein echter Kaiser hätte alle Kirchenfürsten wegen Hochverrat angeklagt und verurteilt, bis die Mordbefehle und Untergrabung der Ehre und Würde aller weltlichen Amtsträger, durch Löschung der Anhänge wieder hergestellt sind.
Aber mal Ehrlich, ist Euch das Leben des Kaiserlichen Volkes weniger wert, als die Gunst eines größenwahninnigen Kardinals, der sich selbst über den Kaiser ja sogar Gott stellt?

Nun ich persönlich habe auch schon eine Morddrohung von den Lakaien Kalixtus, Herrn Seppel, erhalten. Nur habe ich vor seiner Kirchenarmee keine Angst - ich lasse mich weder Kaufen, Erpressen noch Drohen. Ich beuge mein Haupt nur vor Gott alleine. Immerhin habe ich für meine Aufklärung des Volkes, über die Mordpläne des irren Kalixtus, als einzige Person der Welt einen Kirchenbann erhalten. Das spornt an weiterzumachen!

Herr Kalixtus mit seinen Seppel ist auch zu verdanken, dass verschiedene Gemeindepfarrer aus Ihren Pfarrämtern rausgeworfen wurden, entgegen der BULLA AUREA. Sie sind ebenfalls verantwortlich für den Freitod einer Gemeindepfarrerin und einer Bischöfin - nennt man das aristotelische Freundschaft?


Zurück zur Sache DKR: Wenn es im Deutschen Reich nur EINE gewichtige Person gäbe, die "Arsch in der Hose" hätte und für das DKR einstehen würde, hätte das SRING wenig später mehr als 1700 Bewohner weniger. Auch Italien mit über 1700 Bewohnern gäbe ein schönes Königreich, ebenfalls der französiche Teil mit über 900 Bürgern. Denke mal mit Euren verbliebenen paar Handvoll Adlern und Hofdamen könntet Ihr rein gar nichts dagegen unternehmen. Die Schleimer, Kriecher und Bücklinge werden wie Ratten das sinkende Schiff verlassen.

Wenn ein Volk gedemütigt und verhöhnt wird, muß man sich nicht wundern, wenn sich das Volk vom Tyrannen abwendet. Ein Germanisches Kaiserreich mit mehr als 1900 Bürgern wäre die Ideallösung.


Mein Rat als Seelsorger, geht in Euch und haltet ein Zwiegespräch mit Gott (NICHT KALIXTUS!). Wollt Ihr der oberste Mörder und Hochverräter des Reiches sein? Denkt auch an die Schmach für Frau, Kinder und Enkel!
Arroganz, Überheblichkeit und Machtmißbrauch sind schlechte Eigenschaften für einen Kaiser, das Volk will ein weisen, umsichtigen und gutmütigen Herrscher!


Schlußwort: Natürlich könnt Ihr mir Eure Armeen und Kirchenarmeen auf den Hals hetzen, ich habe keine Angst vor dem Tod. Ein Teil meines Glaubensbekenntnis lautet "Lieber Stehend Sterben, als Knieend Leben!".



Gott schütze das Kaiserreich, notfalls vor seinen Kaiser.

Schwester Juana

7.2.1473

Kirchenbann

 
 


Rom, Vatikanstadt
Ante diem XII Decembris anno Domini MCDLXX




Kirchenbann


Wir, die Bischöfe und Kardinäle der deutschsprachigen-geodogmatischen Synode verfassen unter dem Lichte der Erzengel und der Gnade des HERRN:


hiermit, gemäß des Codex Iurius Canonici (CIC), einen Kirchenbann gegen folgende Person:
Schwester Juana

Schwester Juana 16ten Julmond AD 1470

Kardinal Kalixtus Montfort-Beäumont d'Tartevielle verurteilt

Bereits am 19.09.1470 wurde das Urteil gesprochen, aber erst am 15.10.1470 veröffentlich.

Verdict

The Court of Nobility at the majority has found the accused, his eminence Kalixtus Montfort-Beaumont d'Autevielle guilty of a bad behavior toward her Serene Ducal Highness Rabi de Granezia von Salem.

However, considering the facts surrounding the incident, the Court of Nobility suggests to Her Imperial Majesty Adaliena Elise von Araja to ask His Eminence to present:

- a spoken apology within the halls of the Reichstag;
- a public written, dated, signed and sealed apology in the Throne Room and in the Nobility's Hall of the Imperial Diet;

For the acts which happened toward Her Serene Ducal Highness. We do not believe that a harsher sanction should be proposed.

Signed and sealed at Strasburg on the 18th of September MCDLXX.

Voller Text.

Anmerkung der Redaktion: Die öffentliche Demütigung und Erniedrigung durch sexuelle Anspielungen einer Frau in der Öffentlichkeit durch das führende Mitglied der HDAK ist beschämend. Der freiwillige Rücktritt von allen Ämtern wäre eine für einen Kirchenmann von Ehre die richtige Reaktion gewesen.

Schwester Juana den 15ten Gilbhart AD 1470

 

Antrittsrede der Königin

Bei der Antrittsrede in Aachen gab Ihre Majestät Königin Matilda I unter Anderen folgendes bekannt:

„Auch die Kirche setzte bei der Wahl ihr Vertrauen in mich und ich werde als gläubige Aristotin stets meine Pflicht als Wahrerin des Glaubens wahrnehmen. Es gibt kaum Worte, die meine Dankbarkeit in Worte fassen können.“

Schwester Juana den 2ten Scheiding AD 1470

Die EA hat einen neuen Papst

Rom, den 8.9.1459
      Wir, Raniero Borgia, genannt "Quarion" Kardinal Kämmerer, Römischer Elektor Kardinal, Vize Kanzler der Kongregation der Heiligen Inquisition, Erzbischof von Ravenna, unter dem "Allerhöchsten" und unter den Augen von Aristoteles, im Namen der Zusammenkunft der Kardinäle, dem heiligen Kollegium: 
      "Annuntio vobis gaudium magnum;  Verkünden mit großer Freude:  Habemus Papam:  Wir haben einen Papst:  Eminentissimum ac reverendissimum Dominum,  Seine Eminenz und höchst ehrwürdiger Herr,  Dominum Iacobvm,  Herr Giacomo,  Sanctæ Romanæ Ecclesiæ Cardinalem Savelli,  Kardinal der Heiligen römischen Kirche Savelli,  Qui sibi nomen imposuit Innocentivs Octavvs.  der den Namen Innozenz VIII wählte."
    Ad Majorem Dei Gloriam  Gegeben und gesiegelt in Rom, am zweiten Tag des neunten Monates im Jahre des HERRN MCDLIX     Für das Kardinalskollegium, Raniero Borgia, genannt "Quarion"  Kardinal Kämmerer.

Anmerkung der Redaktion: Natürlich haben wir Erkundigungen über den neuen Papst eingezogen und erhielten nachfolgende Zeichnung:


 Kommentar: Hatte der letzte Papst Eugene die Welt überrascht, daß es monatelang im Knast saß, geht es mit dem neuen Papst weiter. Er wurde nach den Angaben also 7 Tage vor seiner Geburt zum Papst gewählt und besitzt nun einen Tag nach der Geburt eine entsprechende Garderobe für sein Amt.


Wir wünschen dem neuen Papst Alles Gute, Glück und Erfolg und Gottes schützende Hand für sein schweres Amt.


Schwarzer Abt für die SNA

Glaubensfreiheit wird weiter eingegrenzt wenn Raboude an die Macht kommt!

Um viele der Fragen zu beantworten, die mir zu meiner Kandidatur gestellt wurden, habe ich das nachfolgende Dokument aufgesetzt. Es enthält detaillierte Informationen zu meinen Vorhaben und Positionen zu verschiedenen Themen. Wenn man so will ein detailliertes Programm. Quicumque multis vir viris unus præest, hoc debet his quibus præest. Welcher Mann auch immer vielen Männern vorsteht, schuldet das denen, denen er vorsteht.

Raboude de Ligne

    Legislative
  • Eine Verfassung: Zu diesem Zeitpunkt gibt es keine gemeinsame Basis für eine Verfassung. Sie wäre nur gültig, wenn ihr von jeder Provinz des Reiches zugestimmt würde. Das ist mit der heutigen Reichsverwaltung unmöglich, in der die Räte von Holland, Siena, Genua, Mailand, Florenz und Modena nicht repräsentiert und die anderen Provinzen nur indirekt über die Parlamente des deutschen und des lothringischen Königreichs repräsentiert sind.

    Die Voraussetzungen für eine Verfassung wären:

    1. Sie muss von den Provinzen gefordert und ihnen nicht vom Kaiser oder König aufdiktiert werden.
    2. Jede Provinz muss die Möglichkeit haben, Änderungen am Vorschlag zu machen, um sicherzustellen, dass keine Region bevorzugt wird.
    3. Ihr muss von jeder Provinz zugestimmt werden, um zu gewährleisten, dass sie auch umgesetzt wird.
    Ein solches Werk ist erst möglich nach der Bildung eines Kaiserlichen Reichstages oder (falls eine indirekte Repräsentation den Provinzen genügt) nach der Schaffung einer Italischen und Holländischen Krone und zugehöriger Parlamente.

  • Bildung eines Kaiserlichen Reichstages: Eines meiner Hauptansinnen. Vielen Provinzen fehlt der direkte Zugang zum Reich während die kaiserlichen Berater viel Verantwortung und Entscheidungsbefugnis übernehmen. Ein solches System erleichtert Vetternwirtschaft und Machtmissbrauch. Ein Reich sollte seine Provinzen unterstützen. Ein erster Schritt zu diesem Ziel ist eine Institution, in der alle vertreten sind. Dabei soll es sich von Beginn an um ein beratendes Organ handeln, um den deutschen Reichstag und das Parlament von Lothringen nicht zu ersetzen. Es soll sich aus den Regenten der Provinzen oder einem von ihnen bestimmten Gesandten zusammensetzen. Der Kaiser wird dort aktiv sein, genau wie sein Beraterstab - jedoch begrenzt auf maximal 5, um kein Ungleichgewicht zur Versammlung der 19 Regenten zu schaffen. Mit dem Kaiser bedeutet das schließlich ein Kollegium von 25 falls jeder vertreten ist.


    Innenpolitik:

  • Unabhängikeit der Eidgenossenschaft und der Provence: Diese zwei Provinzen sind bereits seit vielen Jahren de facto unabhängig. Jeder Versuch, dies zu ändern wird in einem Krieg enden, in dem das Kaiserreich der Aggressor wäre. Vor kaum 6 Monaten wurde allerdings die Reichsstadt Annecy annektiert und als Teil der Schweiz proklamiert.
    Wenn ein Frieden und ein Nichtangriffsabkommen ausgehandelt werden können, werden Verhandlungen über eine förmliche Anerkennung der zwei unabhängigen Provinzen beginnen.

    Im Bezug auf die Eidgenossenschaft werden damit Verhandlungen mit der Kirche über ein Ende des Kreuzzuges gegen Genf nötig sein. Falls keine Lösung für den Kreuzzug gefunden werden kann, wird der Krieg immer wieder in diese Gegend zurückkehren. Entweder durch jene, die den Kreuzzug als einen Vorwand für Plünderungen missbrauchen, oder durch jene, die Rache an der Römischen Kirche und ihren Verbündeten nehmen wollen.

    Im Bezug auf die Provence ist eine Voraussetzung für Frieden und eine Bestätigung der Unabhängigkeit die Anerkennung des Reichsadels. Seine Tradition ist so alt, wenn nicht älter, als die Tradition der Markgrafschaft der westlichen Alpen. Die Provence aufzugeben darf nicht heißen diejenigen aufzugeben, die loyal zum Kaiserreich stehen.

  • Der Konflikt um Alverans letzten Willen. Wir zweifeln die Echtheit des Testaments des vorherigen Kaisers nicht an. Die Worte sind klar - genauso wie ihre Konsequenzen. Allerdings stellt das Testament selbst klar, dass der nächste Kaiser die Entscheidungen revidieren könne. Da die Verfügung, die Ländereien von Patroni einzuziehen und sie selbst zum Kriminellen zu erklären, große Unruhe im Deutschen Königreich hervorgerufen und viele zu heftigen Reaktionen aufgeschaukelt hat, bin ich entschlossen, diese Angelegenheit in einer öffentlichen Verhandlung aufzuklären. So werden sowohl der Ankläger als auch die Beschuldigte die Möglichkeit zur Reaktion haben.

    Die deutsche Königin Maidagrippina, der König von Lothringen Victor de Sparte und der deutsche Reichshofrat werden eingeladen, öffentlich ihre Meinung kundzugeben. Im Anschluss daran wird der Kaiser selbst ein Urteil sprechen.

  • Auswertung der kaiserlichen Institutionen: Dies wird eine der ersten Pflichten des neuzuschaffenden Reichstages sein. Viele Beschwerden über das Kaiserreich richten sich gegen die heraldischen Institutionen und die Berufungsgerichten in den frankophonen und italischen Ländern. Um ein klares Bild davon zu bekommen, was geändert werden muss, ist es nötig, diese zu überprüfen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Reichstag die Provinzen repräsentieren wird, wird die aussagekräftigste Meinung von dort kommen.


    Wirtschaftliche Angelegenheiten:

  • Gründung einer kaiserlichen Bank: In den letzten Monaten wurden verschiedene Pronvinzen großer Summen Geldes beraubt. Die kaiserliche Schatzkammer ist ein sicherer Ort, aus dem Geld nicht gestohlen werden kann, und mit der Einrichtung des kaiserlichen Finanzverwalters [RP-OFF: Funktionen der Könige Teil 1, 2.6.2011] sind Geldtransfers zwischen dem Kaiserreich und den Provinzen relativ einfach. Es wird für die Provinzen möglich sein, Überschüsse in der kaiserlichen Schatzkammer zu lagern und sie zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden zurückzuerhalten.

  • Ein Finanzrat: Eine Untersuchung hat gezeigt, dass die deutschen Provinzen die reichsten der bekannten Welt sind, wobei Württemberg den Spitzenreiter darstellt. Um unsere anderen Provinzen zu diesem Niveau zu bringen werden wir nach Wirtschaftsexperten suche
    n um einen Wirtschaftsrat zu bilden. Dieser Rat soll sich in unsere ärmeren Provinzen begeben und dort nach Wegen suchen, die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Diese Untersuchung soll folgendes beinhalten: Wirtschaftsgesetze, Bergwerksverwaltung, Hafenverwaltung und Steuern. Im Anschluss daran wird der Wirtschafsrat einen Bericht erstellen mit Vorschlägen zur Verbesserung der Situation. Falls die Provinz sich dazu entschließt, den Vorschlägen zu folgen, wird sie mit kleinen Summen Geldes aus der kaiserlichen Kasse unterstützt. Diese Schenkungen werden ausschließlich Provinzen in Schulden zukommen.


    Militärische Angelegenheiten:

  • Ich, Raboude de Ligne, bin ein Mann des Friedens und der Diplomatie. Doch auch ich weiß, dass ein Staat ohne Armee früher oder später fallen wird. Er braucht eine Armee im Falle des Kaiserreichs mehrere - um seine Grenzen zu schützen und Soldaten um für eine endgültige Lösung zu kämpfen, falls alles andere versucht wurde und gescheitert ist.
    Die Aquilae Imperatoris werden meinen Schutz genießen, solange sie verinnerlichen, dass das Kaiserreich seinen Provinzen dienen muss - und sie daher den Gesetzen der
    Länder gehorchen müssen, selbst wenn es heißt, dass sie sich auflösen müssen und nicht rekrutieren dürfen. Dienst bedeutet Demut, jeder Ritter, der dies vergisst ist seines Rittertums unwürdig.

  • Um die Sicherheit unserer Provinzen weiter zu schützen, werden wir den Drohungen durch Gruppen von Kriminellen und Häretikern besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. Wir werden keine Änderungen in der Herrschaft durch militärische Mittel dulden, noch werden wir es tolerieren, dass öffentliche Gelder gestohlen werden.


    Religiöse Angelegenheiten:

  • Andere Religionen werden toleriert, doch ihnen wird nicht das Recht zuteilwerden, eine Provinz zu regieren oder das Heilige Römische Reich zu repräsentieren. Diese Toleranz bedeutet, dass sie keine Konsequenzen bezüglich ihres Glaubens von kaiserlichen Institutionen zu befürchten haben, so lange die örtlichen Gesetze befolgt werden.

  • Jede Kooperation mit der Kirche wird mit Respekt vor der römischen Organisation vonstattengehen. Der Primat und die Vizeprimaten der Nationalen Kaiserlichen Kirche, gewählt von den Bischöfen, repräsentieren bereits ihre Geistlichkeit, und so werden sie sie auch für das Kaiserreich repräsentieren.

Die HDAK will IHREN Kaiser

Frankfurt den 1.8.1459

Wahlempfehlung der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche anlässlich der anstehendenen Wahlen zum Kaiser des Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicæ



Im Bewusstsein seiner Aufgaben vor GOTT und der Gemeinde, die die heilige Kirche bildet, erlässt die Bischofskonferenz der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche folgende Empfehlung:

Die Heilige Deutsche Kirche schenkt im Folgenden dem Kandidaten Raboude de Ligne als möglichem Nachfolger seiner kaiserlichen Majestät Alveran des I., der HERR sei ihm wohlgesonnen und behüte ihn auf der Sonne, ihr Vertrauen.

Dem Klerus der HDAK sei empfohlen – sofern mit seinem Gewissen vereinbar – seine Stimmen auf diesem Kandidaten zu vereinen. Um den uns von Gott gegebenen Auftrag für das Wohle der Menschen zu sorgen, sehen wir Raboude als den geeignetsten Kandidaten um den Bewohnern des Reiches Sicherheit, Struktur und Stabilität zu gewähren. Dies ist eine Empfehlung und keineswegs bindend.


Im Namen der Konferenz der Bischöfe der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche




Erzbischöfin von Konstanz
National Elektor Kardinälin
Erste Vize-Primas der Kirche im SRING
Primas der HDAK
Kurfürstin von Mainz

Khatanka für die SNA

Mobilmachung bei der HDAK?

Straßburg, den 30.7.1459

An die Königin des Königreichs Deutschland,

an die Regenten der deutschen Provinzen,

an die deutsche Kirche und den deutschen Adel,

an das ganze Volk,

seid gegrüßt.

Ich verurteile als Regent des Heiligen Römischen Reiches aufs heftigste die Möglichkeit eines Militärschlags, das heißt eines tatsächlichen Angriffs, gegen das Herzogtum Steiermark durch die deutsche Reichsarmee.

Die Lage muss beruhigt werden oder es könnte zu einem Bürgerkrieg kommen, vor allem, da dieser derzeit ohnehin schon droht. Wie kann man in einer so schwierigen Situation über Kampfhandlungen nachdenken anstatt lieber zu versuchen, den Mitbrüdern und dem gesamten Volk als Königin zur Seite zu stehen?

Ich fordere die Königin auf, das Problem gewaltlos zu lösen, in Aristotelischem Frieden und Liebe. Andernfalls fordere ich die deutsche Kirche auf, schnellstens die Kreuzfahrer-Truppen auf deutschem Boden um Unterstützung anzurufen, um sich dem tödlichen Wahnsinn eines Verbrechens gegen das deutsche Volk, das von der deutschen Krone verübt wird, entgegen zu stellen.

Ein würdiger König, der sein Volk sowie dessen Traditionen und Institutionen liebt kann und will nicht gegen das Volk kämpfen, das seine Territorien bewohnt selbst wenn dieses der Krone kritisch gegenüber steht.

Ich fordere auch die Herzogin der Steiermark auf, unverzüglich diplomatische Gesandte an den deutschen Könishof zu entsenden, um zu versuchen, die Situation so schnell wie möglich zu stabilisieren.
Ich fordere die deutsche Königin sowie die steirische Herzogin auf, sich im kaiserlichen Audienzsaal einzufinden, damit ich in diesem Konflikt vermitteln kann.


Ich bin sicher, dass die von der deutschen Königin in den vergangenen Tagen ergriffenen Maßnahmen den immer größeren Stress geschuldet sind. Ich verstehe die Situation absolut, aber ich kann nicht akzeptieren, dass eine Monarchin ein Massaker anrichten will, in dem das Blut von Brüdern vergossen wird. Der Status quo ist diesem in jedem Falle vorzuziehen und es ist viel weiser, diesen beizubehalten, wie ich bereits ausgeführt habe. Ich bitte die deutsche Königin deshalb tief durchzuatmen und sich schnellstens von den königlichen Beratern zu trennen, die sie darin bestärkt haben, diese diktatorischen, mörderischen und brudermörderischen Maßnahmen, die von der Kreatur ohne Namen inspiriert sind, zu ergreifen.

Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass ein Angriff durch einen Souverain gegen sein Volk vergleichbar ist mit einen Treuebruch im Feudalrecht. Die Provinzregenten können nicht hinnehmen, dass eine Königin sich so gegen das deutsche Volk wendet. Stellt euch vor, es beträfe euch selbst! Es ist unrecht sich an einem unrechten Krieg zu beteiligen. Ich fordere die deutschen Regenten auf, diesen gegen das deutsche Volk und die deutsche Nation angestrengten Krieg zu verurteilen und sich nicht daran zu beteiligen.

Kurz gesagt, ich bin sicher, dass die deutsche Königin schnell verstehen wird, dass Handlungen gegen ihr Volk nicht akzeptabel sind. Ich bitte die deutsche Kirche ebenfalls einen Gesandten zu mir, an den deutschen Königshof und in die Steiermark zu entsenden.

Der Friede muss regieren von einem Ende des Kaiserreiches ans andere, in der aristotelischen Liebe und die aristotelischen Werte respektierend, damit alle glücklich leben können!

Steht zusammen, Deutsche. Alle beobachten euch.

Victor Hadrien de Sparte
Rex Romanorum. King of Lotharingie.
30.07.1459 

Schwarzer Abt für die SNA

Neue Leitung der Nachrichtenagentur!

Vom 23. September 1458 an übernimmt Endres_Wilhelmsen die Führung der Spinozistischen Nachrichtenagentur, bedingt durch die lange Klosterabstinenz des ehemaligen Leiters Renaldo.
Nach Eigenaussage soll diese Geschäftsübernahme nur Vorrübergehend sein, bis Bruder Renaldo zurückkehrt.
Endres Wilhelmsen für die SN

Aufruf der Aristoten zur Vernichtung der Spinozisten in Württemberg

Württemberg, dem 10.08.1458

Gute Aristoten von Württemberg - Hört mich an:

Es ist unbestreitbar, dass das Heil nur durch den Aristotelischen Glauben erlangt werden kann.

Der Allmächtige schickte uns Aristoteles, um uns einen Leitfaden für unser Leben aufzuzeigen. Wir alle sind Teil eines göttlichen Plans, doch der Allmächtige in SEINER unendlichen Weisheit gab uns die Freiheit, selbst zu entscheiden, diesem Weg zu folgen.

Doch wenn wir dem für uns vorgesehenen Weg folgen, so sind wir im Einklang mit der Welt und uns und es wird uns besser gehen als auf jedem anderen Weg. Außerdem werden wir die Sünden hinter uns lassen und so Einzug auf die Sonne erhalten.
Dieses Angebot macht der Allmächtige uns.

Wer jedoch seinen Pfad verlässt, der geht in die Dunkelheit und erkennt das warme Licht des Allmächtigen nicht mehr. Und so wird er verzweifelt auf dem Mond bei der Kreatur ohne Namen wandeln, eingehüllt in ewige Dunkelheit.

Der Allmächtige in seiner Güte beschützt uns und durch die Propheten bewahrt ER uns vor diesem Schicksal.

Deshalb stehe ich hier und warne Euch! Ich lebte und lebe nicht nach dem Pfad der Tugenden! Die Kreatur ohne Namen wird mich unweigerlich in Empfang nehmen - der Mond für meine Heimat in der Ewigkeit sein! Darum ist es mir so wichtig, jede einzelne Seele zu retten.

Das bedeutet, dass es gottgefällig ist, anderen Menschen, die sich verirrt haben, zurück auf den Pfad der Tugend, den der Allmächtige uns durch Aristoteles wies, zu helfen.

Selbstverständlich darf dies niemals mit Gewalt geschehen. Der Allmächtige schenkte uns die Kraft der Liebe und den freien Willen, damit wir fähig sind, ihn aus freien Stücken zu lieben. Und der Allmächtige gab uns die Verantwortung über alle Geschöpfe dieser Welt. Dadurch tragen wir ebenso Verantwortung für unsere Mitmenschen und so sollten wir einem jeden helfen, den Pfad der Tugend hin zur Sonne zu bestreiten.

Doch die, die unseren Glauben bedrohen und versuchen Seelen abzufangen, denen müssen wir mit dem Schwerte einhalt gebieten!

Der spinozistische Glaube ist zwar bestückt mit einigen Wahrheiten der Aritotelischen Kirche, doch ist sie zum größten Teil fehlerhaft.
Darum darf sie keine MACHT erhalten, da dieses fatale Folgen für das Volk und der friedliebenden Seelen hätte.

Die HDAK hat nach Gottes Gebot der Güte gegenüber allen Menschen den Andersgläubigen einen Toleranzstatus gegeben.

Diese Toleranz die wir den Heiden gebieten, wird heute jedoch schamlos ausgenutzt.

Die Spinozisten fordern mehr Macht! Sie fordern sogar die Anerkennung als gute Kirche und damit verbunden noch mehr Macht!

Selbst vor der Politik möchten sie nicht halt machen!

Die Spinozisten infiltrieren so mit ihren scheinbaren gewaltlosen und Verständnis für Alles aufbringenden Taktikt unsere friedliche und gottgefällige Gemeinschaft.

Der HERR gab uns auf, dass wir sie tolerieren, aber niemals die Macht übergeben sollten.

Ich sage Euch - Die Zeit der Toleranz ist vorbei!

Anständige Menschen konnten hinter der Fassade dieser sogenannten friedlichen Glaubensgemeinschaft blicken.

Es begab sich zu einer Zeit, als ich in der Schweiz auf guter Pilgerschaft war.

Dort in einem kleinen Dorfe wurde ein Junge vermisst. Wenig später entdeckte man abgekochte Gebeine des armen aristotelischen Jungen!

Sie lagen hinter einer spinozistischen Glaubensstätte! Halb verschachert wie das verarbeitete Schweinegerippe durch einen Metzger.

Ich sage Euch!
Diese Spinozisten huldigen der Kreatur ohne Namen mit Menschenopfer!

In grausamen Ritualen gröhlen und jubeln sie über den Niedergang der Aristoten, die bevorsteht wenn wir uns jetzt nicht zusammentun und dem Ruf des HERRN folgen.

Greift zu den Waffen und geht gegen die machtgierigen Spinozisten vor.

Zeigt Ihnen jedoch vor dem Schlage die Güte des HERRN und gebt Ihnen die Möglichkeit dem Pfad der Tugend zu folgen - Lehnen sie angesichts des Todes aber ab, seid gewiss Ihr erschlagt eine seelenlose Kreatur und keinen Menschen!

Ich bitte unser allen
Wohlehrwürden,
Hochehrwürden,
Hochwürden,
Hochwürdigsten,
unsere bischöfliche Exzellenzen und den
erzbischöfliche Exzellenzen,
seiner Eminenz und
unserer Heiligkeit dem heiliger Vater ...

ruft Alle Menschen auf Erden zurück zum Pfad der Tugenden und zum Kampfe gegen das Übel der in der Welt, welche uns bedrohen will und für den Niedergang der friedliebenden Menscheit betet!

Die Kreatur trägt keinen Namen, doch nutzt es die Namen der Spinozisten und der anderen Heiden um das Unheil zu verbreiten.

Leugnet nicht meiner Wahrheit - denn sie ist Allgegenwärtig!

Spinoza für die SNA

HDAK eine aristotelische Glaubensgemeinschaft!

Frankfurt, den 10.08.1458

Der Verkündung der Dame Swawa als Reichstagsmitglied vom 05.08.1458 im Reichstag zu Frankfurt entnehmen wir, daß der Begriff Kirche nur eine Organisationsform ist. Wir wissen zwar nicht welchen Rang die Dame innerhalb der aristotelischen Glaubensgemeinschaft hat, aber nachdem weder Ständeleiter noch Reichtagsvorsitzender der Verkündung widersprochen hat, gehe ich davon aus, daß es amtlich ist. Hier nochmal der Wortlaut:

Eine Glaubensgemeinschaft umfasst wie das Wort schon sagt, alle Gemeinschaften, die sich zusammengefunden haben, um ihren Glauben auszuüben.
Es ist ein blosser Sammelbegriff und somit bestimmungsgemäß im §8 ADG verwendet. Wenn sich die Spinozisten als Kirche bezeichnen, so spezifizieren sie sich nur im Bezug auf die Organisationsform ihrer Glaubensgemeinschaft, bleiben aber - wie auch die aristotelische Kirche - immer eine solche.

Selbstverständlich werde ich künftig nur noch den Begriff aristotelische Glaubensgemeinschaft verwenden, damit uns nicht wieder Hetze unterstellt wird. Natürlich werde ich für die Spinozistische Kirche, weiter der von seiner kaiserlichen Majestät vorgegebenen Begriff Spinozistische Kirche verwenden.

Spinoza für die SNA

Einladung zur Abendmesse

Ulm, den 05.08.1458


Spinoza für die SNA

Schlachtgesang gegen die Spinozistische Kirche

Württemberg, den 05.08.1458

Natürlich ist uns der Verfasser und auch seine Kirchenzugehörigkeit bekannt, doch werden wir sie nicht veröffentlichen, sonst heißt es wieder es wird gehetzt.
Solche Aufrufe zur Vernichtung der Spinozisten sind nicht verwunderlich, da selbst im Reichstag ähnlich dazu aufgerufen wird, auch wenn man dadurch gegen die Reichsbulle verstößt.
Ich kann hier nur nochmal unser Glaubensbekenntnis zitieren: 
Lieber stehend sterben - als kniehend leben!


Leuten und Land könnte es passabel ergehen,
gäb's nicht die Spinozisten, wenn auch ganz klein,
die auf der Erde höchst Merkwürdiges versehen
und nach Macht streben, wenn auch elegant und fein!

Wie stapfen sie überall rüstig und verheerend
und treten die Tugenden umher wie einen Ball.
Ich fürchte, dass der Spinozistenkrieg niemals wollen endend,
der HERR sich erhebt und zieht aufs Feld dagegen mit einem großen Knall!

Die völlig überflüssige Habgier
wächst um Alles seit Anbeginn der Zeiten,
Rettet Eure Seelen Ihr,
bevor die Spinozisten auf ihr reiten!

Sie machen alle Bauern und Reiche irre,
Wehret Euch Aristoten, dem Namen des HERRN zu ehren.
Gegen sie nützt keine Duldung, keine Myrrhe,
wir müssen sie schlagen und ihre Hüllen vom Schlachtfelde kehren. 

Spinoza für die SNA

Spinozistische Ehen die Dritte

Heidelberg, den 02.08.1458

Kommentar des Verfassers: Nachdem nun eigentlich klargelegt wurde, daß die Regelungen des Adelsgesetzes nur den Adel betreffen und nicht die bürgerlichen Ehen, gibt es einen erneuten Angriff der Staatskirche in der Angelegenheit.

Hier nochmal ausführlich meine Meinung zu dem Thema:

Auszug aus dem Adelsgesetz:
§ 8c Heirat
    § 8c (1) Adelsgesetz Gültige Ehen im Sinne des Adelsgesetzes sind allein die von der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche sowie den von ihr anerkannten Aristotelischen Kirchen anderer Länder geschlossenen Ehen. Trotz der Sorge um das Seelenheil der Mitbürger, wider dem Wortlaut der Reichsbulle und ohne jegliche damit einhergehende Anerkennung sind gültig im Sinne des Adelsgesetzes auch die Ehen solcher anderer Glaubengemeinschaften, die unter Voraussetzungen geschlossen wurden, die denen in der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche entsprechen. Näheres regelt eine durch den Reichstag zu bestimmende Rechtsverordnung. 
In der Reichsbulle ist festgelegt:

    2. Staatskirche
    Staatskirche im Deutschen Königreich ist die Heilige Deutsche Aristotelische Kirche. Alle anderen Bekenntnisse werden toleriert, soweit sie die öffentliche Ordnung nicht bedrohen. 

    Die Reichsbulle ist das höchste Gesetz des Reiches
    Da der Abschnitt des Adelsgesetzes klar wider der Reichsbulle ist, ist der entsprechende Abschnitt des Adelsgesetzes ungültig.


    Nächster Punkt ist, die Spinozistische Kirche ist eine Kirche und keine Glaubensgemeinschaft. Dies ist so und bleibt so, bis seine kaiserliche Majestät es anders anordnet. 


    Hier nochmal die Rechtsverordnung die gegen die Reichsbulle verstößt:
    Zu § 8c ADG

    (1) Eine Ehe einer Glaubensgemeinschaft nach § 8c (1) Satz 2 Adelsgesetz ist unter den weiteren Voraussetzungen der folgenden Absätze gültig im Sinne des Gesetzes, wenn ihr Kirchenrecht zu Ehe und Heirat dem der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche im Wesentlichen entspricht, insbesondere wenn

    1. es sich um eine Ehe vor Gott handelt,

    2. eine der Glaubensgmeinschaft entsprechende Zeremonie durch einen dafür ausgebildeten Priester vorgenommen wurde,

    3. die Ausbildung des Priesters in Umfang und Qualität im Wesentlichen mindestens der Priesterausbildung der HDAK entspricht, wobei die Durchführung der Ausbildung durch geeignete Mittel (u.a. durch Ausbildungskonzept, Prüfungsunterlagen, Ausbildungszeiten, etc.) glaubhaft zu machen ist,

    4. die Glaubensgemeinschaft einen öffentlichen Bereich führt (zweites offizielles Forum der RK), in dem ihre kirchenrechtlichen Grundlagen (Dogmen, Gesetze), ihre theologischen Texte sowie ein Register der nach ihrem Glauben verbundenen Menschen (Eheregister) einsehbar sind,

    5. eine Aufgebotszeit für die Ehe eingehalten wird, die durch einen nach dem Kirchenrecht der Glaubensgemeinschaft ermächtigten Vertreter bestätigt werden muss und die regelmäßig drei Monate beträgt, von denen nur im begründeten Sonderfall abgewichen werden darf (es gelten im Zweifel Grundsätze der HDAK),

    6. nach dem Kirchenrecht der Glaubensgemeinschaft keine Ehe geschlossen werden darf, sofern in der Person eines der oder beider Brautleute bereits eine aristotelische Ehe oder eine Ehe im Sinne dieser Vorschrift vorliegt,

    7. die Glaubensgemeinschaft eine Auflösung der Ehe ermöglichen muss und

    8. eine erneute Heirat frühestens ein Jahr nach der Auflösung der Ehe durch einen dazu ermächtigten Vertreter der Religion oder Glaubensgemeinschaft, der die Ehe geschlossen hat, möglich ist.

    (2) Auf Antrag des ersten Standes wird die nicht abschließende Aufzählung nach Absatz 1 sich ändernden Voraussetzungen im Kirchenrecht der HDAK angepasst.

    (3) Nicht nach § 8c (1) Satz 1 geschlossene Ehen (aristotelische) können auf Antrag eines der Ehegatten durch den Reichhofrat auf Gültigkeit vor dem Adelsgesetz überprüft werden.

    (4) Der Reichshofrat hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob die zu prüfende Ehe den Voraussetzungen des Absatzes 1 entspricht. Das Ergebnis ist im Büro des Reichhofrates öffentlich auszuhängen.

    (5) Gegen die Entscheidung des Reichhofrates besteht das Rechtsmittel der Klage vor dem Reichskammergericht.

    (6) Zum Zeitpunkt der Verkündung dieser Verordnung bereits bestehende Ehen von Glaubengemeinschaften nach § 8c (1) Satz 2 Adelsgesetz verbleiben ohne Prüfung gültig im Sinne des Gesetzes.

    Zum Punkt (1): Da wie gesagt unsere Kirche keine Glaubensgemeinschaft ist, zählt er sowieso nicht.

    Zu (1) 1: Im Gegensatz zu einer anderen Kirche sind unsere Ehen NUR vor Gott und nicht vor Propheten, Heiligen und Reliquien.

    Zu (1) 2: Im Gegensatz zu einer anderen Kirche gehen wir in unseren Zeremonien auf das Paar ein und haben kein starres Muster.

    Zu (1) 3: Natürlich ist unsere Ausbildung der Seelsorger besser als die der Staatskirche. 

    Zu (1) 4: Hatten wir nie anders gehabt.

    Zu (1) 5+8: Im Gegensatz zu einer anderen Kirche wollen wir das Glück der Menschen und nicht die Macht über die Menschen. Gott will, daß die Menschen glücklich werden. Wir sind nur Diener Gottes und helfen dabei. Wenn Gott wollte, daß ein Paar leiden soll und das Glück durch einen zwölfmonatige Sperrfrist zerstört werden soll, dann hätte er das in irgendeiner Art und Weise kundgetan. Zudem fördert diese Kirche dadurch das Zusammenleben von unverheirateten Paaren.

    Zu (1) 6: Solange die Staatskirche unsere Ehen anerkennt, werden wir auch deren Ehen anerkennen - ohne Frage.

    Zu (1) 7: Bei uns ist Scheidung kein Problem, den Gott will keine unglückliche Menschen leiden sehen. Wir unterziehen auch keinen Paar das sich trennen will, einer peinlichen öffentlichen Befragung.

    Zu (2): Was die Staatskirche in ihren Kirchenrecht beschließt ist ihre Angelegenheit und nicht maßgeblich für andere Kirchen. Nehmen wir nur die Inquisition und die Strafbestimmungen der Staatskirche:

    BUCH II
    KAPITEL I
    STRAFBESTIMMUNGEN IN DER KIRCHE


    § 1. Es ist das eigene Recht der Kirche, gegen Kirchenrecht straffällig gewordene Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen.

    § 2. Wird nach Begehen einer Straftat ein Gesetz geändert, so ist das für den Täter günstigere Gesetz anzuwenden.

    § 3. Die Diözesanbischöfe haben dafür zu sorgen, daß einheitliche Strafgesetze im selben Staat oder Gebiet erlassen werden.

    § 4. Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls:

    1. den zehnten Lebenstag noch nicht vollendet hat,

    2. schuldlos nicht gewusst hat, dass ein Gesetz oder ein Verwaltungsbefehl existiert,

    3. gehandelt hat aufgrund eines Zufalls oder Umstandes, der nicht vorauszusehen oder zu verhindern war.

    § 5. Härter als Gesetz oder Verwaltungsbefehl es bestimmen, kann der Richter bestrafen:

    1. den, der nach der Verhängung oder der Feststellung einer Strafe weiterhin in seinem strafwürdigen Verhalten verharrt,

    2. denjenigen, der sich in einer höheren Stellung befindet oder der seine Autorität oder sein Amt zum Begehen einer Straftat mißbraucht hat,

    3. denjenigen, der durch gemeinsame Planung einer Straftat an einer Straftat mitwirkt, in dem Wissen, dass er die Tat mit einem bereits Verurteilten (in diesem oder einem anderen Delikt) begeht.


    KAPITEL II
    VERSTÖSSE


    § 1. Verstöße sind als mindere Rechtsbrüche anzusehen. Als Verstöße gegen Kirchenrecht gelten:

    - Verwendung von Schriften oder Glaubenssymbolen im Avatar oder der Signatur, die denen der deutschen aristotelischen Kirche zuwider laufen oder die nicht von ihr gestattet wurden.

    - Bewusste oder unbewusste falsche Darstellung der aristotelischen Glaubenssymbole

    - Unrechtmäßiges Tragen der aristotelischen Farben und Symbole

    - Das lasterhafte Zusammenleben von Mann und Frau in einem Haushalt ohne das Sakrament der Ehe empfangen zu haben

    - Eine Ehe zu führen, die nicht durch die deutsche aristotelische Kirche anerkannt ist.


    KAPITEL III
    GROBE VERSTÖSSE


    § 1 Grobe Verstöße sind als Rechtsbrüche anzusehen. Als Grobe Verstöße gegen Kirchenrecht gelten:

    - Blasphemie (die öffentliche Leugnung, Verhöhnung oder Verfluchung Gottes, Aristoteles, Christos oder des aristotelischen Glaubens im Allgemeinen)

    - Verhöhnung oder Verfluchung eines Heiligtumes, eines Heiligen oder eines Klerikers

    - Das Zuwiderhandeln gegen Dekrete und Verordnungen eines Diözesanbischofs

    - Störung von heiligen Messen oder kirchlichen Veranstaltungen

    - Unrechtmäßiges Tragen von Amtskleidung, Teilen davon und/oder das Tragen von Auszeichnungen/Schmuckstücken, die rein kirchlichen Ursprungs sind (Signatur und/oder Banner)


    KAPITEL IV
    VERBRECHEN


    § 1 Verbrechen sind als grobe Rechtsbrüche anzusehen. Als Verbrechen gegen Kirchenrecht gelten:

    - Die Ausübung eines Kirchenamtes, welches einem nicht verliehen wurde

    - Ketzerei (Das Predigen ohne Erlaubnis der deutschen aristotelischen Kirche)

    - Häresie (Predigten ohne Erlaubnis und mit Worten, die den Predigten der deutschen aristotelischen Kirche zuwiderlaufen)

    - Das spenden der heiligen Sakramente ohne eine Weihe bzw. Befugnis erhalten zu haben

    - Das Fälschen von Bullen, Dekreten, Siegeln oder sonstiger Rechtsgültigkeit verleihender Zeichen, die die deutschen aristotelischen Kirche zur Erkennung zu eigen sind

    - Das Begehen einer Straftat im Amt

    - Das Vertuschen einer Straftat eines Amtsträgers der deutschen aristotelischen Kirche

    - Herbeirufung von Daimonen (Wenn jemand behauptet, eine fremde Person habe sich seines Lebens bemächtigt und dann in seinem Körper Dinge getan, die verboten sind, ist davon auszugehen das der Betreffende versuchte einen Daimon herbeizurufen, der dann Besitz vom Körper des Rufers übernahm.)

    - Das Heiraten obwohl man noch rechtsgültig mit einem Ehepartner verheiratet ist

    - Veruntreuung von Kirchenvermögen


    KAPITEL V
    STRAFEN UND ANDERE MASSREGELUNGEN


    - Die Spende
    Der Täter wird verurteilt eine bestimmte Summe oder Waren in Höhe der Summe an Bedürftige zu spenden.

    - Der öffentliche Tadel
    Hier wird durch ein Schreiben des Inquisitons- bzw. Großinquisitionsgerichts der Name und das Vergehen des Straftäters öffentlich im Dorf (Dorfhalle/Kirche) bekanntgegeben.
    Die Dauer der Maßnahme obliegt der rechtsprechenden Instanz. Zur Verschärfung kann der Tadel grafschaftsweit (Weinstube/alle Kirchen) veröffentlicht werden.

    - Die öffentliche Abbitte
    Der Täter wird auf einen öffentlichen Platz vorgeladen und nach Verleseung des Tadels bekennt der Täter seine Schuld und leistet Abbitte für das Vergehen. Zur Verschärfung kann der Täter in Halseisen vorgeführt werden.

    - Geldstrafen
    Bußgelder variieren in beliebiger Höhe und sind dem Vermögen und dem Level des Täters anzupassen. Zahlungsunfähige können die Strafe zur Buße im Gefängnis absitzen oder in Waren begleichen. Ein Tag Haft hat den Gegenwert von 50 Talern. (Als Maximalstrafe dürfen aber lediglich 5 Tage verhängt werden)

    - Haftstrafen
    Haftstrafen sind in beliebiger Höhe zu verhängen (max.5) und dem Level des Täters anzupassen.

    - Bußzeit
    Bußzeit bedeutet, dass der Täter sich zur Buße auf bestimmte Zeit ins Kloster zurückzieht und dort verbleibt. Der Täter kann in Beweispflicht genommen werden. Sollte es Beweise für die Nichteinhaltung der Strafe geben, kann die Buße in Haft umgewandelt werden. Bereits verbüßte Tage werden von der Haft abgezogen.

    - Kirchenarbeit
    Der Täter wird eine bestimmte Anzahl an Tagen in der Kirche seines Dorfes arbeiten und so seine Tat sühnen. (Max.6) Der Täter kann in Beweispflicht genommen werden.

    - Läuterung
    Gemäß der aristotelischen Freundschaft darf keine Seele durch die Kirche vernichtet werden. (Accountlöschung) Doch ist es manchmal notwendig eine gefallene Seele durch das reinigende Feuer zu läutern. Dazu mag man einen Verbrecher auf einen öffentlichen Platz führen und seinen Körper den reinigenden Flammen übergeben, auf dass seine Seele gereinigt der Asche entsteige.


    KAPITEL VI
    GELDSTRAFEN UND DEREN EINSATZ


    § 1 Geldstrafen sind einem guten Zweck zuzuführen und dürfen nicht vergeudet werden.

    Vermögenswerte die als Strafe von der Kirche eingezogen werden, sind einem Kirchenorden oder einer caritativen Einrichtung zu übergeben, damit die Gelder ihrem Zweck gemäß eingesetzt werden. Die Empfänger der Vermögenswerte haben eine Nachweispflicht der Kirche gegenüber, wie die Vermögenswerte verwaltet bzw. eingesetzt werden. Eine zweckfremde Verwendung der Vermögenswerte ist strafbar.


    KAPITEL VII
    EXKOMMUNION


    Das höchste deutsche Kirchenamt kann einen jeden Gläubigen als Strafe mit dem Bann belegen. Die Exkommunion bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, sich an kirchlichen RP-Feierlichkeiten oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder diese zu empfangen und kirchliche Ämter, Dienste oder Tätigkeiten auszuüben. Die Exkommunion kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder durch bestimmte Taten (Häresie) von selber eintreten. Wird diese Tatstrafe dann noch durch einen Spruch ausdrücklich untermauert, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses.
    Nur der Bannverhänger darf diesen auch wieder lösen. 


    Nun, sowas ist für unsere Kirche unmöglich. Wir sind für das Volk da und nicht umgekehrt. Eine Inquisition und Strafen gibt und wird es auch nie in der Spinozistischen Kirche geben, auch nicht aufgrund eines Adelsgesetzes mit dem Freibrief für die Staatskirche Punkte nach Belieben hinzuzufügen!


    Die Punkte (4-6) sind nicht zu beanstanden. Ansonsten erfüllen wir alle Punkte des ADG, natürlich ohne den rechtlich unzulässigen Punkten mit Strafen für Ehepaare.


    Spinoza für die SNA

    Spinozistische Ehen waren und bleiben anerkannt die Zweite

    Frankfurt, den 29.07.1458

    Nun, da es anscheinend Mißverständnisse zu der Sachlage gibt, hat mich der werte Reichtagsvorsitzende um eine Klarstellung gebeten - war ich hiermit gerne mache.

    Hier der Briefwechsel:

    Werter Reichstagsvorsitzender Hugbald,

    ich wende mich direkt als einfacher Mönch an Euch, da die Spinozistische Kirche ja nicht im Ersten Stand vertreten sein darf.

    Derzeit weile ich auf einer Pilgerreise in Ulm und fand erschreckenderweise unter Ankündigungen der Religionen diesen Eintrag:

    Zitat:
    Der Reichstag hat beschlossen, das nur aristotelische Ehen,
    oder solche, die der aristotelischen gleichzusetzen sind,
    anerkannt sind.
    Das sind spinozistische Ehen bisher nicht.

    Gott mit euch und Frieden in Ulm

    Svenja von Rosalux
    Bischöfin zu Augsburg

    Nun, meines Wissen betrifft dies doch nur das Adelsgesetz und nicht den einfachen Bürger. Ich habe mir auch die Rechtsverordnung zum ADG genau angesehen und finde nirgends einen Hinweis, daß es für alle Ehen gilt. Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen?

    Gott mit Euch
    Spinoza

    Guten Abend, 

    ...

    Was anderes hat der RT meiner Kenntnis nach nicht beschlossen.

    Soweit ich mich erinnere, hat der Reichstag zu keinem Zeitpunkt über eine allgemeine Gültigkeit von Ehen etwas beschlossen.

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und verbleibe

    mit den besten Wünschen,

    Hugbald von Rosenfeldt
    Reichstagsvorsitzender

    Werter Hugbald,

    habt vielen Dank für Eure Mühen. Die Mitteilung ist demnach ungültig, es betrifft nur Ehen im Bezug auf das Adelsgesetz.

    Gott zum Gruße
    Spinoza

    Hinweis der Redaktion: Die Antwort des Reichtagsvorsitzenden wurde zur Übersichtlichkeit um den Gesetzestext gekürzt. Wir danken Ihm, daß der strittige Punkt nochmal klargestellt werden konnte. Es bleibt also dabei, daß bürgerliche spinozistische Ehen - entgegen  der Bekanntmachnung der HDAK - anerkannt bleiben.


    Spinoza für die SNA

    Wortführer zu Württemberg unterstellt Oberhaupt der Spinozistischen Kirche der Lüge

    Schloß zu Württemberg, den 28.07.1458

    Der Wortführer von Württemberg, Herr Severin:
    Ich komme noch mal auf Abschnitt 5 zu sprechen. Da hier ja eine Auflösung des Vertrages gefordert wird. Der Vertrag kann im Ganzen verändert werden.
    Zudem möchte ich noch Anmerken das der Vertrag nicht erst seid gestern gültig ist. Wenn Didyou keine Botschafterin mehr war zu dieser Zeit, warum wird erst jetzt nach einer Auflösung des Vertrages gebeten? Für mich ist es kein Grund nun etwas aufzulösen, weil jemand behauptet das die Botschafterin gar keine Botschafterin gewesen ist. Ich gebe viel auf ein Wort aber wie zuvor erwähnt, der Vertrag exisitert schon länger und nun aus diesem Grund den Vertrag für Null und Nichtig zu erklären ist meines Erachtens ohne genügend Beweise nicht möglich.
    Anmerkung der Redaktion: Warum Jemand auf einen Vertrag mit einer Verstorbenen und einer Organisation pocht, die es Monate nicht mehr gibt, ist unklar. Wie sollte man einen Vertrag auflösen, den man nicht kannte und nicht mit der Spinozistischen Kirche abgeschlossen war? Eigentlich wollten wir den vorliegenden Fall nicht groß bekanntmachen, doch da er öffentlich im Sitzungssaal von Württemberg stattfindet, hier die entsprechenden Briefe dazu:

    Sehr geehrter Sir Jussi, Graf von Württemberg,

    hiermit bitte ich um die Auflösung des Vertrages zwischen der Spinozistischem Glaubensgemeinschaft und der Grafschaft Württemberg. Wir sind die Spinozistische Kirche und stehen für unsere Rechte ein und können uns deshalb mit diesem Vertrag nicht identifizieren. Unserer Meinung nach hat dieser Vertrag höchstens einseitige Vorteile, denn er nimmt uns jegliche, uns zustehende Rechte!
    Außerdem möchten wir anmerken, dass Schwester Didyou zum damaligen Zeitraum KEINE Botschafterin war und deswegen ihre Unterschrift als Botschafterin als ungültig anzusehen ist.
    Wir können gerne über einen neuen Vertrag diskutieren, jedoch dann zu besserem Leistungsverhältnis. Trotzdem möchte ich euch danken, für die bisherige Zusammenarbeit.

    Gott zum Gruße

    Davidhause
    Bischof der Spinozistischen Kirche
    28.07.1458

    Gott zum Gruße werter Graf Jussi, werte Ratsmitglieder,

    als Sekretär des Abtes der Spinozistischen Kirche in Württemberg gebe ich zu dem Thema Spinozistische Glaubengemeinschaft in der Weinstube folgende Erklärung ab:

    1., Eine Spinozistische Glaubensgemeinschaft ist mir weder bekannt, noch sind im Bereich der Spinozistischen Kirche irgendwelche Daten dazu hinterlegt. Als Achivar des Hauptklosters Zion kann ich auch bezeugen, daß es zu einer Spinozistischen Glaubensgemeinschaft keine Unterlagen gibt. Als Archivar der Bruderschaft des Lichts, der ältesten Bruderschaft der Spinozistischen Kirche kann ich weiter bezeugen, daß es seit Gründung am 19.12.1455 keine Aufzeichnungen zu einer Spinozistischen Glaubengemeinschaft gibt. Da wir eine offene Kirche sind, kann jedoch nicht au"sgeschlossen werden, daß sich einzelne Spinozisten zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen haben. Nach unseren Regeln ist das erlaubt, solange das Glaubensbekenntnis anerkannt wird.

    2., Diesen Vertrag sah ich hier im Schloß zu Württemberg das erste Mal. Im Archiv der Spinozistischen Kirche gibt es weder eine Kopie, noch einen Hinweis, das innerhalb der Kirche darüber abgestimmt oder beschlossen wurde. Da die leider inzwischen verstorbene Schwester Didyou86 zu dem Zeitpunkt Bischöfin der Spinozistischen Kirche war, schließt nicht aus, daß sie zu dem Zeitpunkt auch Botschafterin der Spinozistischen Gemeinschaft war.

    3., Die Spinozistische Kirche ist eine durch seiner kaiserlichen Majestät und seiner Mitarbeiter anerkannte, bestätigte und gewünschte Religion. Beschwerden oder Änderungsvorschläge der HDAK dazu, sollten doch bitte direkt an seine kaiserliche Majestät herangebracht werden. Und solange es seiner kaiserlichen Majestät beliebt, die Spinozistische Kirche im Reich zu haben, werden wir auch Kirche bleiben. Die Frage wer Staatskirche ist, war ja nie umstritten oder wurde angezweifelt.

    4., Auch wenn der Vertrag nur die Spinozistische Glaubensgemeinschaft betrifft, wüßte ich keinen Ort wo es in Württemberg zwei Begegnungsstätten gibt. Dieser Vorwurf ist unwahr. Die Klosterschenke von Bruder Renaldo in Ulm, ist nicht als Begegnungsstätte gekennzeichnet - hoffe dass können alle Ulmer bezeugen. Trotzdem hat sich die Ulmer Bruderschaft entschlossen, der Hetzkampagne gegen die Spinozisten ein Ende zu setzen und die alte Begegnungsstätte abzureißen, was leider noch mehr Angriffe gegen unserer Kirche hervorbrachte.

    5., Die Verantwortlichen der Weinstube, geben jeder Religion, das Recht ein Büro für den Provinzverantwortlichen zu errichten. Gemäß Reichsbulle oder dem Gesetz von Württemberg ist dies auch nicht verboten. Hier wird uns sogar unterstellt erst einen Marktstand gehabt zu haben, was eine Lüge ist und sich auch notfalls vor Gericht nachweisen läßt.

    6., Als Mönch bin ich kein Stimmensammler, für was auch? Desweiteren habe ich nie den Begriff Staat und Kirche auf den ersten Stand des Reichstages angewendet. Der erste Stand ist der Klerus, das sollte ein Mitglied der HDAK schon wissen. Ich bitte diese Unterstellungen zu unterlassen. Eine Trennung Staat und Kirche ist, wenn kein Amtsträger der Kirche auch zugleich ein weltliches Amt inne hat. So kann man Interessenkonflickte vermeiden. Ein Spinozist bekehrt oder missioniert nicht!

    7., Thema Hetze: Sollte Jemand Hetze gegenüber der HDAK betreiben, so bitte ich doch einfach Strafanzeige zu stellen, dann wird das geklärt. Unwahre Unterstellungen dienen bestimmt nicht der Sache an sich. Viele Spinozisten haben sehr guten Kontakt zu Aristoten und umgekehrt. Ich selbst wurde bei der HDAK nett und freundlich empfangen und man war einen runden Tisch zur Beseitigung von Mißverständnissen nicht abgeneigt. Um so weniger verstehe ich, wie einzelne Personen, die Anstrengungen ihrer Kirchenführung zur Verständigung zwischen den Kirchen, sabotieren wollen.

    8., Thema Zwangsreligionsunterricht: Nun, nachdem nur eine Kirche offensichtlich einen Religionsunterricht halten darf, ist es auch ein solcher, da keine Auswahl zwischen den Religionen besteht. Dürfen mehrere Religionen das, dann ist es natürlich kein Zwang mehr.

    9., Thema Vorlage Beweise, daß sich die Spinozistische Glaubensgemeinschaft Kirche nennen darf: Siehe Punkt 1 bis 4.
    Mit dieser Spinozistischen Glaubensgemeinschaft hat die Spinozistische Kirche in Recht und Organisation nichts zu tun, sie ist kein offizielles Organ unserer Kirche, wir kennen sie nicht. Warum hier die Antragstellerin, die Glaubwürdigkeit der Dokumente der HDAK und Roms und sogar seiner kaiserlichen Majestät anzweifelt, ist mir unbegreiflich.

    10., Ein Schreiben aus der Zukunft Absender : Didyou86 Gesendet am : 2010-04-21 10:54:03.
    Nun, zu dieser Wahrsagerei was in ein paar hunderten von Jahren geschieht, enthalte ich mich des Kommentars. Seltsam finde ich, daß es einmal Begriffe wie forentechnisch, RP und RL und was weiß ich gibt und dann wieder nicht. Ich finde es schon etwas überheblich, wie man sich über seine kaiserliche Majestät erhebt und meint man wäre Gott und konnte bestimmen, was seine kaiserliche Majestät zu sagen oder zu schreiben hat und was wir daraus zu lesen haben!
    Meine Nachforschungen haben ergeben, daß die Spinozistische Kirche zu keiner Zeit ein Thema zur Änderung von Kirche auf Glaubensgemeinschaft behandelt hat. Wohl mag es eine Anfrage eines Herrn Protus an unsere verstorbene Schwester Didyou86 bezüglich eines Textes in der Nürnberger Dorfhalle gegeben haben, dem man freundlicher Weise vermutlich entsprochen hat.

    11., Spinozistische Ehen: Der entsprechende Artikel ist wahrheitsgemäß, ich bitte wiederholt darum, mich nicht als Lügner zu beleidigen! Nun, zuerst möchte ich bemerken, daß weder meine Augen die Klosternmauern der HDAK durchdringen und ich ins Innere gelangen kann, wie auch die werte Schwarzeseele nicht ohne Schlüssel in den abgesperrten Bereich der Spinozistischen Kirche kann. Ansonsten müßte ich Einbruch unterstellen. Natürlich werden im Bereich der Spinozistischen Kirche, wie auch bei der HDAK, die Kirchenaushänge von Zeit zur Zeit erneuert. Die Behauptung, daß es erst seit einem Monat ein öffentliches Kirchenregister gibt, ist wiederum unwahr. Die Gesetze zur Heirat hängen gar nicht öffentlich aus, da es keine gibt - wir halten uns an die Gesetze des Reiches, zudem gab es noch keinen Fall der nach dem Adelsgesetz behandelt wurde.
    Natürlich hatte ich vor Veröffentlichung, Rücksprache mit dem Reichstagsvorsitzenden, dem werten Hugbald genommen. Ich halte es für gefährlich, wenn Einzelpersonen sich über die Reichgesetze stellen wollen. Für uns als Kirche ist maßgebend, was seine kaiserliche Majestät, seine königliche Hoheit und der Reichstag und der Regent mit dem Rat der Provinz beschließt. Wir mischen uns auch nicht in die inneren Kirchenangelegenheiten anderer Religionen und schreiben ihnen vor, was sie wann zu machen haben.

    Ich danke Allen, die diese, doch sehr ausführlichen Erläuterungen gelesen haben. Am Schluß noch ein Satz: Die Staatskirche ist Staatskirche, aber Andersgläubige sind nicht Bürger zweiter Klasse.


    Gott mit Württemberg
    Spinoza
    28.07.1458
     Spinoza für die SNA