Fribourg feiert!

Bern den 29.12.1456

Fribourg feiert die Tötung Bruder Khatankas. Die Resistance ist sicher getroffen, so scher wie die Spinozistische Kirche. Was soll nun geschehen, bewegt sich Kanzler Inem von seinem Stuhl?
Nein, er findet es nicht schlimm, dass Khatanka gestorben ist. Was soll man dazu noch sagen...

David

Tod des alten Mönches 29.12.1456

Ein Befreiungsversuch der Resistance in Fribourg scheiterte in den frühen Morgenstunden. Ein in Ulm geborener Mönch startete wiederholt einen Versuch gegen ganze Wachkompanieen der Seperatisten und Umstürzler anzutreten - vergeblich.
Es wird berichtet, daß zwischen 4 und 5 Uhr Ortzeit der alte Mönch mit der Fahne der Eidgenossenschaft und der Stadt Fribourg mit dem Rütlischwur auf den Lippen das Rathaus stürmte.
Bereits auf der Rathaustreppe wurde der alte Mann hinterrücks von den Feuerbüchsen der Truppen des aufständischen Herzogs mit mehreren Salven niedergemetzelt. Die letzen Worte sollen "Viva la Fribourg" gewesen sein.
Während die herzöglichen Truppen den Sieg gegen den Freiheitskämpfer feierte, wurde der Körper des alten Mönches von ein paar alten Frauen in Sicherheit gebracht. Nach dem Hellwerden fand man an in einer großen Blutlache auf der Rathaustreppe eine getrocknete rote Nelke.
Mag eine Schlacht gegen die Besatzer verloren sein, ist der Ausgang des Krieges noch nicht entschieden.

Kanzler stellt Ultimatum!

Bern den 25.12.1456

Der Kanzler ist endlich aufgewacht!
Er hat den Freizonen Drei Tage Zeit gegeben, um ihre Pläne stoppen. Sonst werden Sie vor Gericht zu Hochverrat angeklagt. Auf Hochverrat steht die Todesstrafe! Die Erste Große Aktion des Kanzlers, wir sind erstaunt!

David

Die Spinozistische Nachrichtenagentur wünscht ein Frohes Fest und ein Frohes Neues Jahr

Bern, den 25.12.1456

Die Nachrichtenagentur wünscht allen ein besinnliches Frohes Fest und erfolgreiches Neues Jahr 1457 (2009)!

Eure Redaktion!!

Unabhängigkeit von Vier Französisch-Schweizer Kantonen

Bern den 22.12.1456

Fribourg, Sion, Murten und Lausanne haben heute ihre Unabhängigkeit bekannt gegeben und bilden einen Eigenen Staat die Union der Freizonen. Diese Union, wahrscheinlich unter der Führung von "Herzog" Vaudan möchte sich dem Einfluss der Konföderierten entziehen und die Totale Machtkontrolle auf die Schweiz ausüben. Die Kantone Genf und Grandson sind abgeschnitten von den Deutsch-Schweizer Kantonen. Viele Truppen ziehen sich in Solothurn und Fribourg zusammen. Wird es einen Krieg geben?
Es wäre fatal, falls die sogenannten "Pro-Grafen" die Schlacht gewinnen sollten.

David

Rücktritt von Bruder khatanka

Bern, den 21.12.1456

Bruder khatanka:

Ich trete von meinen Ämtern zurück und aus der Kirche aus.

Da die Mehrheit in Ihren Äußerungen Kritik an der Kirchenreform offen oder versteckt geäußert hat, ich will hier keine Namen nennen - beuge ich mich der Mehrheit. Ich für meinen Teil werde mir aber nicht noch mehr Mitschuld an der Verfolgung unserer Schwestern und Brüder aufladen und ziehe mich deshalb komplett zurück. Nachfragen sind zwecklos.

Ich danke für die Zusammenarbeit und Vertrauen! Ich hoffe Gott wird meine Schwestern und Brüdern den rechten Weg weisen ...

Shalom

Einladung zur Jahresfeier der Spinozistischen Kirche

Bern, den 19.12.1456

Werte Schwestern und Brüder,

ich möchte Euch bitten auch mal wieder im Kloster oder Klostergarten vorbeizuschauen. Vom 19-21. Dezember werden wir unser einjähriges Bestehen feiern, mit einen Rückblick auf die Geschichte und mit Ausblick auf die Zukunft.

Es steht unter Anderen ab Heute eine große Kirchenreform an, da wir gezwungen sind und uns den äußeren Einflüßen anzupassen und Gefahren entgegenzutreten.

Ich hoffe doch den Einen oder Anderen zu einen zwanglosen Gespräch wieder zu treffen. Ansonsten wünsche ich eine schöne Zeit, viel Glück und Gott mit Euch auf all Euren Wegen ....


Shalom
khatanka

khatanka

Die Aristotelische Kirche Teil 2

Bern, den 19.12.1456

Gibt es andere Religionen?

In Europa gibt es nur den Aristotelischen Glauben als ingame Religion. In der Türkei gibt es den averroistischen Glauben, der auch in Tunesien und Marokko usw. herrschen wird, wenn diese Länder eines Tages ins Spiel aufgenommen werden. Gleiches gilt für den spinozistischen Glauben, wenn es mal Israel geben sollte.
Ingame gibt es aber immer nur eine Religion in jedem Ort, da es ja auch nur eine Kirche zum anklicken im Dorfmenü gibt. Im Forum tummeln sich aber verschiedene Rollenspielsekten und Kulte, die aber wohlgemerkt keine ingame-Funktionen haben.


In der Türkei gibt es noch keinen Averroismus Ingame, das wurde erst vor Tagen nochmal bestätigt. Der Spinozistische Glaube ist überall, historisch belegt! Das Land Israel wird es ebensowenig geben, wie Länderbezeichnungen USA, DDR usw, auch wenn noch soviel Hexer und falsche Propheten die Zukunft voraussagen wollen. Gemäß dem Kaiser, wird sich daß Ingame nur eine Kirche zur Verfügung steht, irgendwann ändern. Es gibt einige Sekten, Kulte und Kirchen die Ingame sehr wohl präsent sind. Die Spinozistische Kirche z.B. führt Ingame Klosterschenken in denen auch Taufen, Hochzeiten und Messen abgehalten werden. In dem Sinne kein Unterschied zur HDAK, wo nur sehr selten Ingame ein Gottesdienst stattfindet.

khatanka

Rückzug der Deutsch-Schweizer Armee?

Bern den 17.12.1456

Wie uns zu Ohren kam, ziehen sich die Truppen der Deutsch-Schweizer Armee in ihre Gebiete zurück. Nach Angaben vertraulicher Quellen sollen die Verhandlungen mit der Franche-Comté immer besser verlaufen. Es könnte sein, dass die Truppen, ihr Zuhause bald wiedersehen!
Wir hoffen es für Alle Kämpfer da Draussen!

David

Die Aristotelische Kirche Teil 1

Bern, den 17.11.1456

Vorbemerkung: Nachdem die HDAK in ihrer FAQ einige Unwahrheiten hat, jedoch einen runden Tisch zur Klärung von Fragen ablehnt, wird ab sofort täglich ein Abschnitt näher beleuchtet und richtiggestellt. Hier geht es nicht darum die HDAK anzugreifen, sondern darum Unwahrheiten - speziell über andere Kirchen kenntlichzumachen.

Was ist die Aristotelische Religion?

Der aristotelische Glaube basiert, wie der Name schon sagt, auf den Erkenntnissen des Aristoteles. Er lebte im fernen Griechenland vor ungefähr 1800 Jahren. Er war sehr weise und gelehrt und erkannte durch seinen Verstand das Wesen Gottes. Deswegen bezeichnete man ihn später als Gottes ersten Propheten.

Später kam der zweite Prophet. Sein Name war Christos. Er nahm die Erkenntnisse des Aristoteles und bereicherte sie um eine moralische Komponente. Dadurch wurde aus den Lehren des Aristoteles eine Religion, ein Glauben für das ganze Volk.

Noch später kamen einige Heilige dazu, die sich dadurch hervorhebten, dass sie lebende Beispiele des Glaubens waren.


Nun, die erste Frage die sich stellt, war Aristoteles ein Prophet oder wurde er nur als solcher bezeichnet?
Die zweite Frage ist, wenn Christos erst die moralische Komponente brachte - war man vorher unmoralisch?
Die dritte Frage: Erst mit Christos wurde man eine Religion? Da der Spinozismus im Jahre 5217 ist und die Aristoten behaupten, ihre Religion ist älter - dann stimmt da irgendwas nicht. Ein in letzter Zeit entstandenes (und zurückdatiertes) Märchen besagt, daß einer der Apostel Christos, der Begründer des Spinozismus war. Das würde aber heißen, daß beide Religionen gleich alt sind!
Nun, ein Glaube für ein ganzes Volk sicher nicht - eher für eine Minderheit, wenn man nach den Zahlen geht, derer die sich dazu bekennen.
Kurz zu den Propheten, Heiligen und Reliqieen: Es gibt eine Sage um ein Goldenes Kalb, sollte die zutreffen, gab es tatsächlich den Aristotelismus in einer Art schon vor Christos. Denn keine gottesfürchtige Person wird neben Gott noch andere Götzen anbeten. Der Herr sagte: Du sollst keine anderen Götter neben mir haben!

khatanka

Junner täuscht das Volk

Frankfurt, den 15.12.1456

Nachdem vom werten Junner absichtlich Gerüchte über sein Ableben im Umlauf gebracht, so wurde er doch sehr lebendig am heutigen Tag kurz nach 8 Uhr gesehen. Ob nun Taktik oder Verschleierung seines wahren Vorhabens, die Gefahr die von ihm und seinen z.T. noch geheimen Mitverschwörern gegen den König ausgeht, ist noch lange nicht vorbei.

Regte doch erst vor kurzem Junner im Reichstag das Verbot aller Nichtaristoten im Reichstag an und lößte damit Maßnahmen aus, die noch weitreichende Folgen haben werden.

khatanka

König Sirron spricht Klartext

Aachen, den 13.12.1456

Als dieser beendet hatte, rief Sirron ihm unten aus der Menschenmenge, in welcher er sich befand, laut zu...

Ich gratuliere euch beiden...Ihr passt hervorragend zusammen, denn in der Verbreitung von Lügen und Unwahrheiten seid ihr gemeinsam unerreicht.

Doch erzählt dem Volke auch, wie Ihr versucht habt, den König zu erpressen, wenn er nicht nach Eurer Pfeife tanzen würde...dass Ihr mir gedroht habt, all meinen Kronräten und mir im Reichstag Schaden zuzufügen, wenn ich nicht auf Euch hören würde...

Erzählt auch, wie Ihr versucht, Stimmen im 3. Stand zu kaufen, um mich zu stürzen...und dies mit dem Lehen, welches Ihr von mir erhalten habt.
Erzählt, wie Ihr gegenüber Eurem Lehnsherr, mir, den Verrat plant, um selbst die Krone anzustreben...

Aber es ist leichter, andere mit Lügen zu belangen, als selbst zu seiner Verantwortung zu stehen...Ihr seid wahrlich eine menschliche Enttäuschung. Ich werde mich mit Euresgleichen nicht mehr zusammensetzen, da ich Euch eh kein Wort mehr glauben kann, nach alledem, was Ihr an Intrigen und Verlogenheit versucht habt...

Im Übrigen solltet Ihr dem werten Hugbald auf seine Frage antworten...


Dann ergreift auch die noch unsäglichere Saphie wiederum das Wort...dabei muss er aber herzhaft lachen...

Nun, Saphie...Ich erkenne Euer altes Problem...Ihr hört einfach nicht zu.
Ich habe wiederholt gesagt, dass ich die Provinz Mainz nicht für Euer Tun verantwortlich machen werde...aber das habt Ihr wohl sicherlich in Eurem Eifer verpasst...

Und weiterhin solltet Ihr den Lügen, die Euren Mund verlassen, Einhalt gebieten...Noch nie habe ich außerhalb der Bundsache jemanden das Lehen entzogen. Euer Verlobter Junner wird der erste sein, dem dies widerfahren wird...und auch ich werde meine Lehren daraus ziehen, darauf achten, wem ich die Besitztümer des Reiches in Zukunft anvertrauen werde...


Anmerkung der Redaktion: Was uns schon lange bekannt war, der König des Deutschen Reiches spricht es diesmal klar aus. Doch seine Feinde im Reich sitzen auf einflußreichen Posten.

khatanka

Verhandlungen mit der Franche-Comté

Bern den 13.12.1456

Die Verhandlungen mit der FC halten an, doch die Fortschritte sind erkennbar. Die Solothurner Kantonalarmee zieht sich nach Fribourg zurück und die FC schließt ihre Grenzen. Zwei deutliche Zeichen der Verbundenheit! Ob es bald zu dieser Unterzeichung des Nichtangriffspaktes kommt ist fraglich...
Wichtig ist nur das Beide endlich aufeinander zu gehen und dieser Konflikt bald beendet wird.

David

Pilgerreise für die Freiheit

Murten, den 13.12.1456

Der Hilferuf drang von Murten nach Grandson. Und so wie man für die Freiheit Grandsons stand, so steht man nun für die Freiheit Murtens - notfalls bis in den Tod!

Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit

Unter diesen Motto soll der stille Kreuzzug gestoppt und die Wölfe Roms vertrieben werden. Kein Land braucht ausländische Diktatoren im Land. Meinungs-, Presse- und Glaubensfreiheit dürfen nicht für ein paar Silberlinge oder Macht verkauft werden.



khatanka

Schweiz fest in der Hand der EA?

Bern - Rom, den 12.11.1456

Nach den offenen Briefwechseln in Rom, ist klar wer in der Schweiz regiert. Nachdem sich bereits einige Schweizer Kantone unterworfen und verfassungswidrig verpflichtet haben, wird auch bekannt - wer im Bundesrat die Fäden zieht. Wer also als Schweizer Informationen aus dem Rat sucht, sollte nicht die Schweizer Foren besuchen - sondern Rom:

Verfasst am: Fr Nov 09, 2008 1:24 pm Sujet du message: Betreff der Nachricht: Répondre en citant

^^ En fait, le souci n'est pas uniquement les réformés ^^ ^ ^ In der Tat, die Sorge nicht nur die Reformierten ^ ^

Tout d'abord, il ya eu une erreur de répartition la liste 2 devrait obtenir un siege supplémentaire. Zunächst gab es ein Fehler für die Aufteilung der Liste 2 sollte eine zusätzliche Sitze.

1 : Inem (KKCC) => Pro EA, il va me permettre d'avoir des contact avec l'Hdak, je les redirigerais directement vers vous et notre primat 1: Inem (KKCC) => Pro EA, wird es mir erlauben, dass der Kontakt mit dem HDAK, ich umleiten und Sie direkt in unserem Primat

2 : Elodiew (KKCC) => Je crois qu'elle est plutot en faveur de l'EA, mais je n'en suis pas sur. 2: Elodiew (KKCC) => Ich glaube, sie ist eher für die EA, aber ich bin nicht auf.
3 : Gaia15 (KKCC) = je ne sais pas 3: Gaia15 (KKCC) = ich weiß nicht,
4 : Giulio (KKCC) = plutot pour l'EA je crois. 4: Giulio (KKCC) = eher für die EA glaube ich.
5 : Tiriel (KKCC) = Je ne sais pas 5: tiriel (KKCC) = Ich weiß nicht,
6 : Mimi7022 (KKCC) = Je ne sais pas 6: Mimi7022 (KKCC) = Ich weiß nicht,
7 : Nox (KKCC) = Membre de l'Hdak 7: Nox (KKCC) = Mitglied des HDAK
8 : Nainainus (KKCC) = Membre de l'EA 8: Nainainus (KKCC) = Mitglied der EA
9 : Esp_resso (KKCC) = ne sais pas 9: Esp_resso (KKCC) = weiß nicht
10 : Kartouche (MLA - ASP) = Réformé extrême. 10: Kartouche (MLA - ASP) = Reformen.
11 : Murchad (MLA - ASP) = ne sais pas, plutot réformé je pense 11: Murchad (MLA - ASP) = weiß nicht, ich denke eher reformiert
12 : Nekroman (MLA - ASP) = Réformé 12: Nekroman (MLA - ASP) = Reformiert

Notre liste a choisi de rester neutre face à l'egard de la religion. Unsere Liste hat sich gegenüber neutral zu bleiben gegenüber der Religion. L'autre liste était composé uniquement de Spinozistes et Réformé, on comprendra rapidement pourquoi il fallait s'opposer. Die andere Liste war nur aus Spinoza und renoviert, versteht man schnell, warum musste sich.

Pour rappel à nos frères ne connaissant pas le sigle HDAK Zur Erinnerung an unsere Brüder noch nicht mit der Kurzbezeichnung HDAK
C'est l'Eglise aristotélicienne germanique. Es ist die Kirche aristotelischen Deutschen.

khatanka

HDAK hat neuen Führer

Rom, den 11.12.1456

Habemus Primam - Die HDAK hat einen neuen Primas gewählt


KONSTANZ (AAP) - Wie die HDAK heute der AAP mitgeteilt hat, hat die Bischofskonferenz einen neuen Primas gewählt. KONSTANZ (AAP) - Wie die HDAK der AAP heute mitgeteilt hat, hat die Bischofskonferenz einen neuen Primas gewählt. Berichten zufolge liegt Erzbischöfin Charisca von Drachenkreuz nun schon seit vielen Wochen schwer krank danieder. Berichten zufolge liegt Erzbischöfin Charisca von Drachenkreuz nun schon seit vielen Wochen schwer krank danieder.

Erzbischof Alveran de Varagine dazu: "Mutter Charisca ist sehr schwer krank. Sie ist nicht einmal in der Lage, einem Schreiber Briefe zu diktieren. Um ihr die schwere Bürde der Kirchenführung abzunehmen und im Interesse aller Gläubigen hat sich die Bischofskonferenz zu diesem Schritt entschlossen. Wir hoffen, dass Mutter Charisca mit der Zeit genesen wird und in ein kirchliches Amt zurückkehren kann. Mit Vater Weltenbrand von Richthofen hat die Bischofskonferenz einstimmig einen neuen Primas gewählt. Gleichzeitig wird er auch den Stuhl des Erzbischofs von Konstanz übernehmen." Alveran Erzbischof von Varagine dazu: "Mutter Charisca ist sehr schwer krank. Sie ist nicht einmal in der Lage, einem Schreiber Briefe zu diktieren. Um ihr die schwere Burda der Kirchenführung abzunehmen und im Interesse gehen Gläubigen hat sich die Bischofskonferenz zu diesem Schritt entschlossen. Wir hoffen, dass. Mutter Charisca mit der Zeit genesen und wird in ein kirchliche Amt zurückkehren kann. WeltenBrand Mit Vater von Richthofen hat die Bischofskonferenz einen neuen Primas einstimmig gewählt. Gleichzeitig wird er auch den Stuhl der Erzbischof von Konstanz übernehmen. "

Erzbischof Weltenbrand hierzu: "Vor uns allen [...] liegt eine große Aufgabe, große Herausforderungen stehen an, große Erwartungen werden uns entgegengebracht. Lange haben wir gehofft und gebetet, das Schwester Charisca von ihrer schweren Krankheit genesen möge, mit der der Herr ihrem Körper und ihrem Geist ein wenig Ruhe und Frieden gegeben hat. Doch blicken wir nicht zurück, sondern heben wir das Haupt, klären unseren Blick und sehen wir nach vorn! [...] Erzbischof WeltenBrand hierzu: "Vor uns allen liegt [...] eine große Aufgabe, stehen große Herausforderungen an, einige große Erwartungen entgegengebracht werden. Lange haben wir gehofft und gebetet, das Schwester Charisca von Ihrer schweren Krankheit genesen moge, mit der der Herr ihrem Körper und ihrem Geist ein wenig Ruhe und Frieden gegeben hat. Doch blicken wir nicht zurück, sondern HEBEN wir das Haupt, und klären unseren Blick nach vorn sehen wir! [...]

Gleichzeitig haben wir die Gelegenheit genutzt, um die Bischöfe näher an ihre Diözesen zu rücken, soweit dies möglich war. Gleichzeitig haben wir die Gelegenheit genutzt, um die Bischof Nähere Jahr ihre Diözesen Rücken zu, soweit dies möglich war. Nach meinem Wechsel nach Konstanz wechselte Bischöfin Mavena nach Mainz, Bischof Kodiak nach Passau, und der Bischofsstuhl von Würzburg wurde mit dem neu geweihten Bischof Desamparados besetzt. Nach meinem Wechsel nach Konstanz Bischöfin Maven wechselt nach Mainz, Bischof Kodiak nach Passau, und der Bischofsstuhl von Würzburg wurde mit dem neu geweihten Bischof Desamparados Besetzte. Außergewöhnlich schnell, mit einer Eildepesche, hat diesmal der Bote des Papstes die Bestätigung der Bischofswahlen gesandt und damit rechtskräftig gemacht. Außergewöhnlich schnell, mit einer Eildepesche, diesmal hat der Bote der Papst die Bestätigung der Bischofswahlen Gesandte und damit rechtskräftig gemacht. Im gleichen Zuge wurden auch die kommissarischen Betreuungen einiger Gemeinden an die neue Situation angepasst." Im gleichen Züge wurden auch die kommissarischen Betreuungen einiger Gemeinden an die neue Situation angepasst. "

Susanetta, für die AAP

Anmerkung des Redakteurs: Warum muß man immer nach Rom fahren um zu erfahren was im Reich los ist?

khatanka

Widerstand in der Schweiz gegen die römische Besetzung

Bern, den 11.12.1456

Ich klage hiermit alle Beteiligten an den Konkordaten zwischen den Kantonen und der Kirche Aristoteles wegen Hochverrates an und fordere, daß die Nichtigkeit dieser Verfassungsfeindlichen Verträge offen verkündet wird!

Begründung:
In der derzeit gültigen Verfassung der Eidgenossenschaft heißt es:
Citation:
Art. 1.1: Von der Definition der Charta: Die Charta der schweizerischen Eidgenossenschaft garantiert die Freiheit des Volkes und zielt darauf ab, die Sicherheit innerhalb des Bundes zu garantieren. Diese Charta ist auf dem ganzen Territorium der Schweizerischen Eidgenossenschaft gültig.


Citation:

Art. 1.3: Die Kantone sind souverän. Die Bundesgesetze haben vor den kantonalen Gesetzen Vorrang. Bereiche, die nicht in die Rechtssprechung des Bundesrates fallen, fallen in die Zuständigkeit der Kantone.

Citation:

Art. 1.7: Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist unabhängig.. Daher ist sie niemandem Treue schuldig, der nicht aus ihrem Volk stammt.

Citation:

Art 2.4: Die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit sind gesetzlich garantiert.


Dazu auch noch die Verfassung, z.B. Murten:

Citation:
Das Volk von Murten, bewusst in seiner Verantwortung gegenüber sich selbst und den anderen,
entschlossen, jedem verbündeten Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Not zu Hilfe zu kommen, solange es die Situation von Murten es erlaubt und gemäss der Verfassung und der Art und Weise, der es am besten entspricht. Bestimmt, in gegenseitigem Respekt und Gerechtigkeit mit anderen zu leben, seiner Rechte und Pflichten bewusst, sich den Verantwortungen gegenüber den zukünftigen Generationen zu stellen, wissend, dass nur derjenige frei ist, der seine Freiheit nutzt, und die Stärke der Gemeinschaft sich an dem Wohl des schwächsten
Mitgliedes misst, legt die Verfassung hiermit fest :

Erster Artikel :

Alle Bürger von Murten sind vor dem Gesetz gleich, ungeachtet ihrer Funktion oder ihres Status mit Ausnahme derer, denen die Rechte aberkannt wurden.



Diese verfassungsmäßigen Rechte werden durch einen Vertrag des Kantons Murten usw mit einer ausländischen Macht außer Kraft gesetzt:

Citation:
KONKORDAT zwischen dem Kanton und der Kirche Aristoteles.

Präambel

Mit der vorliegenden, den Kanton Murten offiziell seine Berichte mit der Kirche anerkennt und die als Grundlage für seine Werte und seine Kultur. Von dieser Kirche erkennt den Kanton Murten wie Aristoteles. Dieser Vergleich kann nicht storniert oder geändert werden, dass im Anschluss an die Annahme der beiden Parteien, unabhängig von den Veränderungen im Vorstand des Kantons Murten oder des Papsttums. Jedoch dem Konkordat Sie kann mit Zustimmung beider Parteien.


I - Über die Rolle der Kirche bei der Gestaltung des geistigen Kanton

Artikel I.1: Der vorliegende Konkordat von der Kirche und römisch-aristotelischen Weltausstellung, die offizielle Religion des Kantons Murten. Der Kanton anerkennt die Kirche und römisch-aristotelischen Weltausstellung als einzige, legitime und einzige Institution des Allmächtigen, so dass nur die über die wahren Glauben.
Der Kanton Murten erkennt die Existenz des Heiligen Stuhls und all ihren Institutionen.

Artikel I.2: Nur der aristotelischen Kult ausgeübt werden in der Öffentlichkeit in der Halle, die kantonalen Taverne (Stadtverwaltung) und anderen Gebäuden und Einrichtungen des Kantons sowie Handlung zu zu bekehren in diesen Orten.
Allerdings ist es zulässig, dass die Averroes und die Spinozist öffnen jeweils nur ein Ort der Anbetung, die ihnen selbst wird in der Halle, und zwar mit Zustimmung der zeitliche und Geistliche. Diese Toleranz kann nicht von ihnen ermöglicht, ihre Missionierung außerhalb ihrer Kultstätte.

Artikel I.3: Der Kanton Murten erkennt die volle Autorität der Kirche und römisch-aristotelischen im Bereich der geistigen und auf der Erzbischöfe von Besançon und der Hauptstadt des Bistums Lausanne, die Stimmen der Kanton.

Artikel I.4: Die Verletzung der Bestimmungen dieses Konkordats wird als ein Akt der Ketzerei.

II - Über die Rolle der Kirche bei der Gestaltung des zeitlichen Kanton


Artikel II.1: Der Pfarrer von Murten Sitz im kantonalen (Stadtrat), um sie in Einklang mit den Grundsätzen seiner Politik Aristoteles, hat er das Recht zur Abstimmung. Im Falle der Abwesenheit von Pfarrer, der Diakon wird dieser Platz. Wenn dieses nicht vorhanden ist, der Bischof von Lausanne tagt der Kantonsregierung, jedoch das Stimmrecht nicht er wird nur dann erteilt, wenn eine Bewilligung des Avoyer / Bürgermeister werden.

Artikel II.2: Der Bischof und der Pfarrer Mitglieder des Gemeinderats verpflichten sich, keine Informationen zu offenbaren, die die zivile Sicherheit. Jede Abweichung von dieser Regel kann sich im Einvernehmen mit der Sainte-Curie, vor den örtlichen Gerichten Hochverrat. Jedoch, wenn die Informationen, die kirchliche geeignet sind, gefährden den Heiligen Stuhl, der Geistliche ist befugt, von der Stimme des Geheimnisses der Kirche, die Informationen, die Gefährdung der Papsttum.

Artikel II.3: Ein Mitglied des Klerus aristotelischen, die sich einer Aufgabe anvertraut Ordnung nicht zu entrichten, wenn diese Aufgabe nicht Punkt stößt die Grundsätze der wahren Glauben, die Kirche ist einzigartig aristotelischen hinterlegt.

Artikel II.4 Der Bürgermeister von Murten muss getauft. Ist dies nicht der Fall zum Zeitpunkt seiner Wahl, es muss sein, die in zwei Wochen. Seine Berater, unabhängig von ihrer Religion in privaten, in der Öffentlichkeit vertreten den Kanton, es verhält sich in der aristotelischen und es wird ihnen empfohlen, sich fest taufen zu lassen, wenn dies nicht der Fall.
Um sich nicht in Punkt-zu-Tür nicht mit dem Konkordat, das in Zusammenarbeit mit dem Nuntius für die Schweiz kommen, der Bischof und der Pfarrer moratois, sicherzustellen, dass alle diejenigen, die sich an den Wahlen auf eine Liste, genannt werden wollen oder die Taufe schnell. Ebenso, dass man sein moratois, um sich an den Wahlen, müssen die Gläubigen der heiligen Kirche, um Anspruch auf den Vorsitz des für den Kanton.

Artikel II.5: Die Mitglieder des Klerus aristotelischen zulässig sind alle zeitlichen Aufwand.

Artikel II.6: Der Bürgermeister von Murten wählt zu Beginn seiner Amtszeit sein Beichtvater aus dem Klerus von Murten.

Artikel II.7: Von der Justiz.
Die Inquisition hat die Aufgabe, zu untersuchen und um die Ketzer, die Gotteslästerer, die Zauberer und die Sekten-Gurus, Straftäter im Hinblick auf die Justiz moratoise, nach dem Konkordat. Die Inquisition auch hier die örtlichen Justizbehörden im Bedarfsfall. In diesem Fall müssen sie gegen jede Verstoß gegen dieses Konkordats.
Der Verfahren:
Die Inquisition ist im Kanton durch die Officialité von Besançon. Der Erzbischof von Besançon zu beurteilen oder die im Folgenden beschriebenen Fehler in der bischöflichen officialité, deren Urteil wird mit der Anwendung durch den örtlichen Gerichten, die zu beurteilen oder durch das Gericht von Murten. Doch das Urteil wird von einem Ausschuss tagen zwei Geistlichen der Erzdiözese benannt nach dem Kirchenrecht und der Richter Murten.
Wiederholung der Fehler nach dem Recht Canon:
- Die Ketzerei ist die Ablehnung des gesamten oder eines Teils des aristotelischen Dogma.
- Die Apostasie besteht aus einer oder mehreren Handlungen Ablehnung, bei den Namen, der aristotelischen Foy.
- Jede Predigt von religiösen Ideen, die nicht gefördert durch Erzbischof oder der Verantwortliche des Dogmas, ist verboten. Jeder predigt muss daher an die Genehmigung des Erzbischofs oder der Verantwortliche des Dogmas, bevor sie sich entfalten.
- Vom Meineid: Als Meineid, jede Person, die verraten, ein Sakrament der Kirche hat Aristoteles und gelogen, als sie geschworen hatte, die Wahrheit zu sagen über die Heilige Schrift oder über die Reliquien der Heiligen.

III - Von der Rolle der Kirche in das zivile Leben


Artikel III.1: Hochzeiten aristotelischen sind die einzigen Verbindungen als gültig anerkannt.

Artikel III.2: Gemäß dem Erlass matrimonium Phohibiti, die "Ehe", oder jede andere Form der Verbindung dieser Art mit Berufung auf die Verknüpfung der Mann der Frau und die Frau auf den Menschen ist streng verboten, um die Gläubigen Kirche der Heiligen auf den Flächen des Kantons Murten.

Artikel III.3: Die Kirche hat sich zur Aufgabe, den Ärmsten zu helfen. In diesem Rahmen ihre Vertreter müssen sich aktiv an den Aktionen der Nächstenliebe und, soweit möglich, ihre Bemühungen mit den kantonalen Behörden.

Artikel III.4: Die Kirche hat sich die Aufgabe, sich möglichst aktiv an der Bildung des Volkes nach den Grundsätzen der wahren Glauben. Die Diözese von Lausanne muss Platz für alle Antragsteller in seinen Räumlichkeiten und dem Pfarrhaus von Murten.

Artikel III.5: Ein Kleriker hat Rechenschaft ablegen, über seine Taten geistigen, dass ihr Bischof.

Artikel III.6: Der Bischof von Lausanne und dem Pfarrer müssen, ihre Präsenz in den Veranstaltungen durch den Bürgermeister und sein Rat für die Einladung erhalten haben. Das Fehlen wird toleriert, sofern der Rat oder der Bürgermeister darüber informiert wurde.

Artikel III.7: Der Bürgermeister und seine Berater müssen sich von dem Gottesdienst beiwohnte. Ihre etwaige Fehlzeiten begründet sein müssen, um nicht zu einer Entfremdung der Öffentlichkeit für die Ämter.

Artikel III.8: Der Kanton Murten kann helfen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Diakone zu Priestern durch die Einführung der notwendigen Spende ECU und auf Vorlage von Unterlagen durch den Bischof. Dieses Geschenk ist nur möglich, wenn die künftigen Priester in Murten bleibt nach seiner Weihe zum Offizier, und was für einer Frist von mindestens 6 Monaten.

Für den Kanton Murten



Er kann nicht sein, daß es in der Schweiz eine Mehrklassengesellschaft gibt.

Keiner darf zu einen Glauben oder einen Messebesuch gezwungen werden.

Die Meinungs- und Pressefreiheit schließt die Predigt für alle Glaubensrichtungen ein, solange die Verfassung und die Sicherheit nicht gefährdet ist. Ein Verbot hier in der Schweiz ist unmöglich, wir Eidgenossen lassen uns keinen Maulkorb durch eine dritte Macht verpassen.

Die Staatsgewalt muß weiterhin vom Volke ausgehen, dazu bedarf es freier Wahlen. Es darf nicht sein, daß die Kardinäle in Rom beschließen, wer in der Schweiz Bürgermeister werden darf und wer nicht!

Die frei gewählten Bürgermeister und Räte sind allein dem Volk verantwortlich und keiner fremden Macht. Es gilt allein die Justiz des Bundes und der Kantone - eine Gerichtsbarkeit der Kirche darf nicht auf das freie Volk angewandt werden - sondern darf nur gelten für die jeweiligen Kirchenanhänger.

Wir sind es allen Opfern der Mörderbanden der Kreuzzüge schuldig, die Freiheit unserer Eidgenossenschaft zu erhalten und sie nicht an unsere ehemaligen Angreifer für ein paar Silberlinge zu verkaufen - das wäre eine Entehrung unserer Gefallenen und eine Demoralisierung für Jeden Freiheitskämpfer.

Daß die Aristotelische Kirche Staatskirche ist, ist in Ordnung. Daraus darf man aber kein Verbot der anderen Kirche ableiten oder ihnen verfassungsgemäße Rechte absprechen! Jeder hat das Recht seinen Glauben frei wählen zu können. Dazu gehören auch offen Messen und Hochzeiten durchführen zu können.

Früher war die Schweiz ein Vorbild für Freiheit und heute?



(Um Mißverständniße auszuschließen, nicht übersetzt!)

khatanka
Bürger der Schweiz

Murten von Rom besetzt!

Murten, den 10.12.1456

CONCORDAT ENTRE LE CANTON DE MURTEN ET L'EGLISE ARISTOTELICIENNE.

Préambule

Par la présente, le Canton de Murten officialise ses rapports avec l'Eglise et la reconnaît comme base de ses valeurs et de sa culture. Par la présente l'Eglise reconnaît le Canton de Murten comme Aristotélicien. Ce concordat ne peut être modifié ou annulé que suite à l'acceptation des deux parties, quelques soient les changements au sein du conseil du Canton de Murten ou de la Papauté. Cependant le présent concordat pourra être amendé, avec l’accord des deux parties.



I - Du rôle de l'Eglise dans l'organisation spirituelle du Canton

Article I.1 : Le présent Concordat fait de l’Eglise Aristotélicienne Universelle et Romaine, la religion officielle du Canton de Murten. Le Canton reconnaît l’Eglise Aristotélicienne Universelle et Romaine comme seule, unique et légitime Institution du Tout Puissant, ainsi que seule détentrice de la Vraie Foi.
Le Canton de Murten reconnaît l'existence du Saint-Siège et de toutes ses institutions.

Article I.2 : Seul le culte Aristotélicien pourra être exercé en public dans la halle, la taverne cantonale (municipale) et autres bâtiments et institutions du Canton, ainsi que faire acte de prosélytisme en ces mêmes lieux.
Toutefois, il est toléré que les averroïstes et les spinozistes ouvrent chacun un et un seul lieu de culte qui leur sera propre dans la halle, ceci avec l’accord des autorités temporelles et ecclésiastiques. Cette tolérance ne leur permette pas de faire acte de prosélytisme dehors de leur lieu de culte.

Article I.3 : Le Canton de Murten reconnaît la pleine autorité de l'Eglise Aristotélicienne et Romaine dans le domaine spirituel et sur l’Archevêché Métropolitain de Besançon et l’Evêché suffrageant de Lausanne couvrant le Canton.

Article I.4 : Toute violation des dispositions du présent concordat sera considérée comme un acte d'hérésie.

II - Du rôle de l’Eglise dans l’organisation temporelle du Canton


Article II.1 : Le curé de Murten siège au Conseil cantonal (municipal), afin de l'aider à conformer sa politique aux principes aristotéliciens, il aura droit de vote. En cas d'absence de curé, le diacre prendra cette place. Si ce dernier est également absent, l'Evêque de Lausanne siègera au conseil cantonal, cependant le droit de vote ne lui sera accordé qu'après une autorisation de l'Avoyer/maire en place.

Article II.2 : L’Evêque et le Curé membres du conseil municipal s’engagent à ne pas révéler d’informations pouvant compromettre la sûreté civile. Tout écart à cette règle pourra être porté, en accord avec la Sainte Curie, devant un tribunal local pour haute trahison. Cependant si les informations détenues par l’ecclésiastique sont de nature à mettre en danger le Saint-Siège, l’ecclésiastique est autorisé à communiquer, par la voix du secret de l'Eglise, les informations qui pourraient mettre en danger la Papauté.

Article II.3 : Un membre du clergé aristotélicien qui se voit confiée une mission d'ordre temporel ne pourra s'en acquitter que si cette tâche ne heurte point les principes de la Vraie Foi, dont l'Eglise aristotélicienne est unique dépositaire.

Article II.4 Le Maire de Murten doit être baptisé. S'il ne l'est pas au moment de son élection, il devra l'être sous deux semaines. Ses conseillers, quelque soit leur religion en privé, représentent en public le Canton, il doivent se comporter en aristotéliciens et il leur est fermement recommandé de se faire baptiser si tel n’était pas le cas.
Afin de ne point se retrouver en porte-à-faux avec le présent concordat, le conseil en place, en coopération avec le Nonce pour l’Helvétie, l’Evêque et le Curé moratois, vérifieront que tous ceux qui se présentent aux élections sur une liste, soient baptisés ou envisagent le baptême rapidement. Au même titre qu’il faille être moratois pour se présenter aux élections, il faut être fidèles de la Sainte Eglise pour prétendre à présider aux destinées du Canton.

Article II.5 : Les membres du clergé aristotéliciens sont admissibles à toutes charges temporelles.

Article II.6 : Le Maire de Murten nomme au début de son mandat son confesseur choisi parmi le clergé de Murten.

Article II.7 : De la Justice.
L'Inquisition a pour rôle d'enquêter et de poursuivre les hérétiques, les blasphémateurs, les sorciers et les gourous sectaires, délinquants au regard de la justice moratoise, suite au présent concordat. L'Inquisition pourra faire appel aux autorités judiciaires locales en cas de besoin. Elles devront alors sanctionner toute violation manifeste du présent concordat.
De la Procédure :
L’Inquisition est représentée dans le Canton par l’Officialité de Besançon. L’Archevêque de Besançon pourra soit juger les fautes décrites ci après au sein de l’officialité épiscopale, dont le verdict sera mit en application par le tribunal local, soit les faire juger par le tribunal de Murten. Cependant, le verdict sera rendu par une commission réunissant deux clercs de l’Archidiocèse désignés selon le droit canonique et le juge Murten.
Rappel des fautes selon le Droit Canon :
- L’hérésie consiste en le rejet de tout ou partie du dogme aristotélicien.
- L’apostasie consiste en un ou plusieurs actes de reniement, chez le baptisé, de sa Foy aristotélicienne.
- Toute prêche d’idées religieuses autres que celles prônées par l’Archevêque ou de son responsable du dogme, est prohibée. Tout prêche doit donc recevoir l’autorisation de l’Archevêque ou de son responsable du dogme avant de se déployer.
- Du parjure : Est considéré comme parjure, toute personne ayant trahi un sacrement de l’Eglise Aristotélicienne et ayant menti alors qu’elle avait juré dire la vérité sur les Saintes Ecritures ou sur les reliques des saints.

III - Du rôle de l’Eglise dans la vie civile


Article III.1 : Les mariages aristotéliciens sont les seuls mariages reconnus comme valides.

Article III.2 : Conformément au décret Matrimonium Phohibiti, le « mariage civil », ou toute autre forme d’union de ce genre ayant vocation à lier l’homme à la femme et la femme à l’homme est strictement interdit pour les fidèles de la Sainte Eglise sur les terres du Canton de Murten.

Article III.3 : L’Eglise se donne pour mission d’aider les plus démunis. Dans ce cadre, ses représentants devront de manière active participer aux actions de charité et, autant que possible, coordonner leurs efforts avec les autorités cantonales.

Article III.4 : L’Eglise se donne pour mission de participer le plus activement possible à l’éducation du peuple selon les principes de la Vraie Foi. Le diocèse de Lausanne se doit d’accueillir tous les demandeurs dans ses locaux et au presbytère de Murten.

Article III.5 : Un clerc n’a de compte à rendre, sur ses actes spirituels, qu’à son évêque.

Article III.6 : L’Evêque de Lausanne et le Curé se doivent de faire acte de présence aux manifestations organisées par le Maire et son conseil pour lesquelles ils ont reçu invitation. L'absence est tolérée, sous réserve que le conseil ou le Maire en ait été informé.

Article III.7 : Le Maire et ses conseillers se doivent d'assister aux offices religieux. Leurs absences éventuelles doivent être justifiées afin de ne pas encourager une désaffection publique pour les offices.

Article III.8 : Le Canton de Murten pourra aider, dans la mesure de ses moyens, les diacres à devenir prêtres par la mise en place de don d’écus nécessaires et sur présentation d’un dossier par l’Evêque. Ce don ne sera possible que si le futur prêtre reste à Murten après son ordination pour officier, et ce pour un délai minimum de 6 mois.

Pour le Canton de Murten


Promulgué le 3 juin 1456,
Par l'Avoyère Elwiyn et le peuple Moratois,



Pour l'Eglise Aristotélicienne:

Son Excellence Monseigneur Scarpia de Ventoux,
Nonce Apostolique honoraire,
Archevêque Métropolitain de Moustier-en-Tarentaise


KONKORDAT zwischen dem Kanton und der Kirche MURTEN Aristoteles.

Präambel

Mit der vorliegenden, den Kanton Murten offiziell seine Berichte mit der Kirche anerkennt und die als Grundlage für seine Werte und seine Kultur. Von dieser Kirche erkennt den Kanton Murten wie Aristoteles. Dieser Vergleich kann nicht storniert oder geändert werden, dass im Anschluss an die Annahme der beiden Parteien, unabhängig von den Veränderungen im Vorstand des Kantons Murten oder des Papsttums. Jedoch dem Konkordat Sie kann mit Zustimmung beider Parteien.


I - Über die Rolle der Kirche bei der Gestaltung des geistigen Kanton

Artikel I.1: Der vorliegende Konkordat von der Kirche und römisch-aristotelischen Weltausstellung, die offizielle Religion des Kantons Murten. Der Kanton anerkennt die Kirche und römisch-aristotelischen Weltausstellung als einzige, legitime und einzige Institution des Allmächtigen, so dass nur die über die wahren Glauben.
Der Kanton Murten erkennt die Existenz des Heiligen Stuhls und all ihren Institutionen.

Artikel I.2: Nur der aristotelischen Kult ausgeübt werden in der Öffentlichkeit in der Halle, die kantonalen Taverne (Stadtverwaltung) und anderen Gebäuden und Einrichtungen des Kantons sowie Handlung zu zu bekehren in diesen Orten.
Allerdings ist es zulässig, dass die Averroes und die Spinozist öffnen jeweils nur ein Ort der Anbetung, die ihnen selbst wird in der Halle, und zwar mit Zustimmung der zeitliche und Geistliche. Diese Toleranz kann nicht von ihnen ermöglicht, ihre Missionierung außerhalb ihrer Kultstätte.

Artikel I.3: Der Kanton Murten erkennt die volle Autorität der Kirche und römisch-aristotelischen im Bereich der geistigen und auf der Erzbischöfe von Besançon und der Hauptstadt des Bistums Lausanne, die Stimmen der Kanton.

Artikel I.4: Die Verletzung der Bestimmungen dieses Konkordats wird als ein Akt der Ketzerei.

II - Über die Rolle der Kirche bei der Gestaltung des zeitlichen Kanton


Artikel II.1: Der Pfarrer von Murten Sitz im kantonalen (Stadtrat), um sie in Einklang mit den Grundsätzen seiner Politik Aristoteles, hat er das Recht zur Abstimmung. Im Falle der Abwesenheit von Pfarrer, der Diakon wird dieser Platz. Wenn dieses nicht vorhanden ist, der Bischof von Lausanne tagt der Kantonsregierung, jedoch das Stimmrecht nicht er wird nur dann erteilt, wenn eine Bewilligung des Avoyer / Bürgermeister werden.

Artikel II.2: Der Bischof und der Pfarrer Mitglieder des Gemeinderats verpflichten sich, keine Informationen zu offenbaren, die die zivile Sicherheit. Jede Abweichung von dieser Regel kann sich im Einvernehmen mit der Sainte-Curie, vor den örtlichen Gerichten Hochverrat. Jedoch, wenn die Informationen, die kirchliche geeignet sind, gefährden den Heiligen Stuhl, der Geistliche ist befugt, von der Stimme des Geheimnisses der Kirche, die Informationen, die Gefährdung der Papsttum.

Artikel II.3: Ein Mitglied des Klerus aristotelischen, die sich einer Aufgabe anvertraut Ordnung nicht zu entrichten, wenn diese Aufgabe nicht Punkt stößt die Grundsätze der wahren Glauben, die Kirche ist einzigartig aristotelischen hinterlegt.

Artikel II.4 Der Bürgermeister von Murten muss getauft. Ist dies nicht der Fall zum Zeitpunkt seiner Wahl, es muss sein, die in zwei Wochen. Seine Berater, unabhängig von ihrer Religion in privaten, in der Öffentlichkeit vertreten den Kanton, es verhält sich in der aristotelischen und es wird ihnen empfohlen, sich fest taufen zu lassen, wenn dies nicht der Fall.
Um sich nicht in Punkt-zu-Tür nicht mit dem Konkordat, das in Zusammenarbeit mit dem Nuntius für die Schweiz kommen, der Bischof und der Pfarrer moratois, sicherzustellen, dass alle diejenigen, die sich an den Wahlen auf eine Liste, genannt werden wollen oder die Taufe schnell. Ebenso, dass man sein moratois, um sich an den Wahlen, müssen die Gläubigen der heiligen Kirche, um Anspruch auf den Vorsitz des für den Kanton.

Artikel II.5: Die Mitglieder des Klerus aristotelischen zulässig sind alle zeitlichen Aufwand.

Artikel II.6: Der Bürgermeister von Murten wählt zu Beginn seiner Amtszeit sein Beichtvater aus dem Klerus von Murten.

Artikel II.7: Von der Justiz.
Die Inquisition hat die Aufgabe, zu untersuchen und um die Ketzer, die Gotteslästerer, die Zauberer und die Sekten-Gurus, Straftäter im Hinblick auf die Justiz moratoise, nach dem Konkordat. Die Inquisition auch hier die örtlichen Justizbehörden im Bedarfsfall. In diesem Fall müssen sie gegen jede Verstoß gegen dieses Konkordats.
Der Verfahren:
Die Inquisition ist im Kanton durch die Officialité von Besançon. Der Erzbischof von Besançon zu beurteilen oder die im Folgenden beschriebenen Fehler in der bischöflichen officialité, deren Urteil wird mit der Anwendung durch den örtlichen Gerichten, die zu beurteilen oder durch das Gericht von Murten. Doch das Urteil wird von einem Ausschuss tagen zwei Geistlichen der Erzdiözese benannt nach dem Kirchenrecht und der Richter Murten.
Wiederholung der Fehler nach dem Recht Canon:
- Die Ketzerei ist die Ablehnung des gesamten oder eines Teils des aristotelischen Dogma.
- Die Apostasie besteht aus einer oder mehreren Handlungen Ablehnung, bei den Namen, der aristotelischen Foy.
- Jede Predigt von religiösen Ideen, die nicht gefördert durch Erzbischof oder der Verantwortliche des Dogmas, ist verboten. Jeder predigt muss daher an die Genehmigung des Erzbischofs oder der Verantwortliche des Dogmas, bevor sie sich entfalten.
- Vom Meineid: Als Meineid, jede Person, die verraten, ein Sakrament der Kirche hat Aristoteles und gelogen, als sie geschworen hatte, die Wahrheit zu sagen über die Heilige Schrift oder über die Reliquien der Heiligen.

III - Von der Rolle der Kirche in das zivile Leben


Artikel III.1: Hochzeiten aristotelischen sind die einzigen Verbindungen als gültig anerkannt.

Artikel III.2: Gemäß dem Erlass matrimonium Phohibiti, die "Ehe", oder jede andere Form der Verbindung dieser Art mit Berufung auf die Verknüpfung der Mann der Frau und die Frau auf den Menschen ist streng verboten, um die Gläubigen Kirche der Heiligen auf den Flächen des Kantons Murten.

Artikel III.3: Die Kirche hat sich zur Aufgabe, den Ärmsten zu helfen. In diesem Rahmen ihre Vertreter müssen sich aktiv an den Aktionen der Nächstenliebe und, soweit möglich, ihre Bemühungen mit den kantonalen Behörden.

Artikel III.4: Die Kirche hat sich die Aufgabe, sich möglichst aktiv an der Bildung des Volkes nach den Grundsätzen der wahren Glauben. Die Diözese von Lausanne muss Platz für alle Antragsteller in seinen Räumlichkeiten und dem Pfarrhaus von Murten.

Artikel III.5: Ein Kleriker hat Rechenschaft ablegen, über seine Taten geistigen, dass ihr Bischof.

Artikel III.6: Der Bischof von Lausanne und dem Pfarrer müssen, ihre Präsenz in den Veranstaltungen durch den Bürgermeister und sein Rat für die Einladung erhalten haben. Das Fehlen wird toleriert, sofern der Rat oder der Bürgermeister darüber informiert wurde.

Artikel III.7: Der Bürgermeister und seine Berater müssen sich von dem Gottesdienst beiwohnte. Ihre etwaige Fehlzeiten begründet sein müssen, um nicht zu einer Entfremdung der Öffentlichkeit für die Ämter.

Artikel III.8: Der Kanton Murten kann helfen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Diakone zu Priestern durch die Einführung der notwendigen Spende ECU und auf Vorlage von Unterlagen durch den Bischof. Dieses Geschenk ist nur möglich, wenn die künftigen Priester in Murten bleibt nach seiner Weihe zum Offizier, und was für einer Frist von mindestens 6 Monaten.

Für den Kanton Murten


Verkündet am 3. Juni 1456,
Durch die Avoyère Elwiyn und das Volk Moratois,


Aristoteles für die Kirche:

Seine Exzellenz Bischof von Scarpia Ventoux,
Honorarkonsul der Apostolische Nuntius,
Erzbischof Metropolit Moustier-in-Tarentai

khatanka

Steht der Kaiser vor dem Ruin?

Frankfurt, den 6.12.1456

Der zweite Stand scheint gerade ein Verbot Andersgläubiger für den Adelsstand vorzubereiten. Insbesondere die Damen und Herren Junner, Alveran, Lestad und Mishrak setzen sich für einen rein Aristotelischen Adel ein.
Da gerade Spinozisten überdurchschnittlich zum Geld- und Schwertadel gehören und dem Kaiser freiwillig Tribut zahlen, könnte sich das durch das Verbot der Spinozisten stark auf die Kasse des Kaisers auswirken.
Ob das den Kaiser freut, der gerade in den letzten Monaten über 10000 Bürger verloren hat?

khatanka