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Abschied von der Deutschen Nachrichtenagentur

Vorgeschichte: Die DNA war gedacht, als Ergänzung oder auch als Gegenstück zur KAP, da die Berichte dort selten in Deutsch und Einseitig waren.

Nun Tatsache ist, jeder Redakteur konnte in der DNA schreiben wie und was es wollte, unzensiert durch die Redaktionsleitung. Leider wurde dies nicht oft angenommen.

Die Artikel von Schwester Juana mögen für so Manchen etwas provozierend gewesen sein, doch sie entsprachen immer der Wahrheit. Und ja, nicht immer ist die Wahrheit angenehm.

Daß nun Personen, die in Res Paredo nicht dagegen ankamen, ihre Zensurmacht ausspielten und das über Jahre hinweg, war der Tod der DNA. Irgendwann ist das Faß nunmal voll. In Punkto Neutralität kann so Mancher etwas von den französischen Kollegen lernen.

Zukunft: Unsere Redakteurin Schwester Juana ist erstmal raus, was ich verstehe. Zugesagt wurden mir aber ab und zu paar Grafiken, die bisher immer unter "Das Letzte" abgedruckt wurden.

Ich selbst werde mich bemühen, ob ich zumindest alle paar Wochen einen Artikel zusammenbringe. Am 10. Juni feiern wir das 16jährige Bestehen der DNA. Wie es danach weitergeht? Wir werden sehen.

Gott mit Euch

Euer Schwarzer Abt

DNA vom 3.2.1473

 



- Ausgabe vom 3.2.1473 -





    SRING, Schwester Juana
    Kaiserliches Turnier für Günstlinge




    Kaiserliche Tjostturniere


      An alle kaiserlichen Adligen und Provinzadligen des Kaiserreiches,

        Die kaiserliche Heraldik veranstaltet ein großes Tjostturnier zur Feier der Geburt der Zwillinge des Kaisers und der Kaiseringemahlin, Didicus Crescenzi und Annalisa De Luna De Curtis Crescenzi.

        Das Turnier wird in mehrere Turniere aufgeteilt, die in den Lehen der Adligen, die sich zur Verfügung stellen, organisiert werden.
        Jeder Adlige darf nur an einem Turnier teilnehmen.

        Der Sieger eines jeden Turniers nimmt am Finale in Strasbourg teil.

        Die Anzahl der Ritte vor dem Finale hängt von der Anzahl der Teilnehmer ab, und die Orte werden unter denjenigen ausgelost, die ihre Verfügbarkeit angeben.

        Der Gewinner des Turniers erhält einen Preis von 10000 Taler.
        Der zweite Platz erhält 5000 Taler.
        Der dritte Platz erhält 2500 Taler.

        Darüber hinaus erhält der Gewinner des Finales einen Sonderpreis, der erst am Ende der Veranstaltung bekannt gegeben wird.


      Wer eines der Turniere ausrichten möchte, sollte an die Wappenkönigin Arthemisia Rosanera De Luna De Curtis schreiben und dabei den Namen des Lehens angeben.
      Bewerbungen können ab dem 29. Januar eingereicht werden und werden am 20. Februar 1473 geschlossen.

      Für diejenigen, die am Tjost teilnehmen möchten, werden die Anmeldungen am 29. Januar eröffnet und am 20. Februar 1473 geschlossen.
      Um sich anzumelden, schickt bitte das folgende Formular an Elvyna de Vandimion von Riddermark Acoma, Kaiserlicher Wappenmarschall.


      Das auszufüllende Formular:


    Zitat:
    Name des Teilnehmers (RP und IG):
    Adelstitel:
    Wappen (in Großformat wie es in einer Heraldik registriert ist):
    Medizinischer Bericht über den Gesundheitszustand: Kraft, Intelligenz, Charisma:
    Erfahrung (Anzahl von früheren Turnieren und deren Ort):
    Nutzung eines kaiserlichen Pferdes (im Besitz, gemietet, geliehen) mit Zertifikat:

    Ihr könnt jemanden bitten, euch beim Turnier zu vertreten, es muss ein Adliger sein:
      Vollständiger Name (+IG):
      Adelstitel:
      Gesundheitsbericht (Kraft, Intelligenz, Charisma):


    Nutzung eines Pferdes aus des Kaiserlichen Gestüts:



    Spoiler:



      Ihr könnt die Regeln der Charta der Turnierliga lesen. Sie werden zu Beginn des Turniers ausgehängt. Alle Erklärungen werden zu Beginn des Turniers gegeben.

      Wir warten auf eure Anmeldungen!



    Anmerkung des Redakteurs: Nun offenbar will der Kaiser einen Weltrekord im Fettnäpfchentreten aufstellen.
    Es fragt sich warum 17500 Taler an die adeligen Günstlinge verteilt werden aber NULL Taler an Bedürftige und Neubürger?
    Das nächste Turnier ist wohl der Kaiserliche Dreikampf in Kriechen, Bücken und Schleimen, nur da gibt es schon so Viele, die den ersten Platz verdient hätten.
    Schade dass Stolz und Ehre kaum mehr Eigenschaften des Adels sind.

    Zur Erinnerung ein paar Bevölkerungs-Zahlen des SRING:

    02/1469 = 6632
    02/1473 = 5418

    In 4 Jahren hat man 1214 Personen verloren!!
    !

    Man kann sich also ausrechnen, in welchen Jahr man sagen muss: DER LETZTE MACHT DAS LICHT AUS!

    Wenn ein Kaiser für etwas Gunst über Leichen geht, dann wird er wohl als größter Feind des SRINGs, in die Geschichte eingehen.





    DNA, Schwarzer Abt,
    Ende der Deutschen Nachrichtenagentur


    Nun, nachdem man bereits die Spinozistische Kirche durch Sperrungen bzw Entzug von Rechten zerstört hat, so will man nun auch die Berichterstattung der DNA durch Aussperrungen unterbinden.
    Betroffen sind:
    - Schwester_juana
    - Johanna.brunner
    - Tinka_de_boreth
    - Hanna_
    - Sandra_kha

    Diese ist die letzte Ausgabe hier! Ich bedanke mich bei allen Lesern und Unterstützern.

    Künftig, also ab nächster Woche, wird es Berichte nur noch in der Spinozistischen Nachrichtenagentur in geringeren Umfang geben.

    Gott mit Euch Allen - Euer Schwarzer Abt





    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 2.2.1473

 



- Ausgabe vom 2.2.1473 -





    DKR, Schwester Juana
    Ist Eidbruch Hochverrat?


    Ich bekam die letzten Tage einige Zuschriften. Auch von einer Person, die sich beleidigt fühlte, da ich Ihn in den "Sack der Hochverräter" steckte. Natürlich will ich Niemanden persönlich so beleidigen, es ist eine Tatsachenfeststellung. Schauen wir uns die Gesetzeslage genauer an:

    Zitat:
    Reichsbulle des Deutschen Königreichs im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
    I. Das Deutsche Königreich
    3. Reichseinheit
    (1) Die Regenten der Provinzen des Deutschen Königreichs schwören vor dem Deutschen König ein Treuegelöbnis basierend auf dem Zeremonieleitfaden. Das Gelöbnis bindet sie an das Deutsche Königreich. Die Regenten sind in ihren Rechten und Pflichten nur an die Reichsbulle gebunden und von anderen Adligen des Deutschen Königreichs zu unterscheiden.
    (2) Mit diesem Treuegelöbnis erkennen die Regenten die Regelungen der Reichsbulle sowie aller Reichsgesetze an und verpflichten sich, für ihre Umsetzung einzutreten.
    (3) Das Nichtleisten des Treuegelöbnisses, sowie ein Bruch der Reichsbulle, des Treuegelöbnisses oder eines Reichsgesetzes durch einen Regenten, sind als Hochverrat zu werten.
    (4) Wünscht eine Provinz dem Deutschen Königreich beizutreten, bedarf dies der Zustimmung des Kaisers, des Reichstags und des Regentenrates. Zum Vollzug des Beitrittes muss der Regent der betreffenden Provinz das Treuegelöbnis leisten.
    (5)Wünscht eine Provinz aus dem Deutschen Königreich auszutreten, bedarf dies der Zustimmung des Kaisers. Der Austritt ist mit Zustimmung vollzogen.


    und

    Zitat:
    Der Eid der Regenten des Deutschen Königreichs:
    "Eure königliche Majestät!
    Bei meiner Ehre gelobe ich, (Vorname + von + Dynastiename des Regenten), für mich und die Meinigen Treue und Gefolgschaft gegenüber der Krone des Deutschen Königreiches.
    Gemäß dem Gesetz werde ich alle Pflichten Euch, König Theis I. aus dem Haus di Loredan, und Euren Nachfolgern gegenüber gewissenhaft erfüllen und Euch mit Rat und Schwert zur Seite stehen. Eure Feinde sind meine Feinde, Eure Freunde sind meine Freunde.

    Ich will Euch allzeit treu und gegenwärtig sein, wenn Ihr mich braucht. Hiermit gelobe ich Euch als (Titel + Vorname + Provinzname) Obsequium, Auxilium und Consilium.
    So wahr mir Gott helfe."


    Nun, Jeder kann selbst lesen, wie der Eid aussieht, Keiner der Regenten hat den Eid gegenüber einen Kaiser oder einen Kalixtus geleistet. Als Nachfolger ist mit beschränkten Machtbefugnissen nur der Erzkanzler vorgesehen.

    Aber ...


    Zitat:
    (5) Der König verliert mit seiner Absetzung alle Macht und königlichen Rechte. Sämtliche auf ihn geleisteten Eide gehen bis zur Wahl eines neuen Königs auf den Kaiser über.


    Die Macht hat dann der Kaiser und nur der Kaiser und kein eingesetzter Kalixtus. Die Kaiserlichen und Königlichen Gesetze sind nicht aufgehoben. Mit einen Verbot oder Aussetzung der Wahl würde auch dieser Artikel unwirksam, davon abgesehen darf der Kaiser die Wahlen nicht aussetzen. Siehe ...

    Zitat:
    (11) Im Fall einer Absetzung, Abdankung oder des Todes des Monarchen übernimmt der Erzkanzler bis zur Wahl eines neuen Königs die Regierungsgeschäfte.


    Eine Aufhebung der Königlichen Bulle durch den Kaiser gibt es nicht, er ist aber berechtigt das Königreich aufzulösen, indem er ihm die Genehmigung entzieht.

    Zitat:
    MAGNA CARTA
    Artikel III - Die kaiserlichen Provinzen können sich aus freien Stücken zu Unionen zusammenschließen, die die Form eines Königreichs oder einer anderen Rechtsform annehmen können, um einige ihrer im vorhergehenden Artikel genannten Kompetenzen zu bündeln. Die Gründung einer Union muss vom Heiligen Kaiser nach Beratung mit dem ständigen Reichstag genehmigt werden.
    Artikel IV - Wenn sich die Provinzen zu einem Königreich oder einer Union zusammenschließen, müssen sie dem besagten Königreich oder der Union eine Verfassung geben, in der das institutionelle System und die geteilten Zuständigkeiten geregelt sind. Diese Verfassung kann nach den in ihr vorgesehenen Regeln geändert werden, muss von den Reichsprovinzen, die Teil dieser Königreiche und Reichsunionen sind, respektiert werden und darf niemals der kaiserlichen Gesetzgebung, die ihr übergeordnet ist, widersprechen oder in sie eingreifen. Der Eintritt und Austritt von Reichsprovinzen in ein Königreich oder in eine Union erfolgt nach den Bestimmungen der Verfassung des letzteren. In beiden Fällen ist die Zustimmung der Bürger erforderlich, die durch öffentliche Abstimmung eingeholt wird.
    Artikel V - Das Oberhaupt eines Königreichs, König genannt, oder einer Union ist ein Vasall des Heiligen Kaisers. Er vertritt sein Königreich oder seine Union gegenüber dem Kaiserreich und vertritt das Kaiserreich gegenüber seinem Königreich oder seiner Union und den dazugehörigen Reichsprovinzen. Die Herrscher der einzelnen Reichsprovinzen müssen bestimmt werden und einen Eid gemäß der Verfassung ihres Königreichs oder ihrer Union ablegen.
    Artikel VI - Die Staaten eines Königreichs oder einer Union können beschließen, ihre Stimme auf dem ständigen Reichstag dem Oberhaupt ihres Königreichs oder ihrer Union anzuvertrauen. Ein von allen Herrschern der besagten Provinzen unterzeichnetes Dokument muss dem Präsidenten des Reichstages zugestellt werden, um dies zu bestätigen. Die Herrscher der Provinzen können diese Stimmabgabe jederzeit frei widerrufen, außer während einer laufenden Abstimmung.
    Artikel VII - Der Heilige Kaiser kann alle Maßnahmen ergreifen, die durch die Umstände erforderlich sind, um die Ordnung wiederherzustellen, wenn ein kaiserlicher Staat sich in einer schweren inneren politischen Krise befindet, die Integrität, Stabilität oder Einheit des Reiches bedroht, die Sicherheit des Reiches durch nachgewiesene Kollaboration mit feindlichen Staaten oder Organisationen untergräbt oder gegen das kaiserliche Recht verstößt, seinen Vasalleneid bricht oder wenn erdrückende Beweise für Hochverrat vorliegen.
    Artikel VIII - Der Heilige Kaiser muss den ständigen Reichstag über seine Absicht, solche Maßnahmen zu ergreifen, unterrichten und sie im Einzelnen darlegen. Er muss regelmäßig über die Entwicklung der Lage informiert werden. Auf Antrag des Herrschers des von solchen Maßnahmen betroffenen Reichsstaates kann die Regentenkammer die kaiserliche Maßnahme mit einer 2/3-Mehrheit beenden. Der betroffene Herrscher des kaiserlichen Staates darf an einer solchen Abstimmung nicht teilnehmen.
    Artikel IX - Besteht die Maßnahme in der Amtsenthebung eines Herrschers einer Reichsprovinz oder in der Änderung der innerstaatlichen Gesetzgebung einer Reichsprovinz, so muss der Heilige Kaiser zuvor die Zustimmung der Regentenkammer in einer einfachen Mehrheitsentscheidung einholen. Im Falle eines schwerwiegenden Notstands oder einer unmittelbaren Bedrohung der Provinz kann der Kaiser vor der Abstimmung Maßnahmen ergreifen, doch muss das Haus der kaiserlichen Staaten innerhalb von drei Tagen mit einfacher Mehrheit über die Bestätigung oder Aufhebung der Entscheidung abstimmen.
    Der Kaiser kann auch andere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Befreiung der Vasallen eines Herrschers eines kaiserlichen Staates von ihrem Eid.
    Artikel X - Die Herrscher der kaiserlichen Staaten müssen innerhalb von drei Tagen nach Beginn ihrer Amtszeit einen Treueeid leisten, der dem Heiligen Römischen Kaiser, oder in dessen Abwesenheit dem Kaiserreich, Obsequium, Auxilium und Consillium zusichert. Der Heilige Römische Kaiser oder der kaiserliche Regent hat sieben Tage Zeit, um auf den Eid zu antworten; nach Ablauf dieser Frist gilt der Eid automatisch als angenommen.
    Wenn Provinzen in einem Königreich oder einer Union vereinigt sind, leistet nur der König oder das Oberhaupt der Union den Treueeid unter denselben Bedingungen wie oben erwähnt. Die Herrscher der Reichsstaaten des Königreichs oder der Union müssen dann einen Treueeid auf das Oberhaupt des Königreichs oder der Union schwören.



    Und nochmal, die Absetzung des Königs war Verfassungswidrig!
    Ein Eid an den König und bei Abdankung Übertrag an den Kaiser ist kein Eid an Kalixtus. Alle Schleimer, Bücklinge und Kriecher begehen Eidbruch und damit Hochverrat.
    Die Aufhebung des Kaisers bezüglich Neuwahl des Königs ist Verfassungswidrig. Er kann die Genehmigung für das DRK aufheben, aber er kann nicht die Reichsbulle ändern oder aufheben.
    Nach der Deutschen Bulle ist nach wie vor die Erzkanzlerin an der Macht, wenn auch mit eingeschränkten Befugnissen und das kann der Kaiser nur durch Auflösung(Entzug der Genehmigung) des DKR ändern!

    Abschlußfrage: Ist das wirklich so schwer zu begreifen?





    SRING und DKR, Schwester Juana
    Der Kaiser schafft Ordnung im DKR


    Nun sicherlich der Traum einer jeden Hausfrau, ein Mann der Ordnung schaffen will, hier der Kaiser des SRING.

    Die Worte des Kalixtus sollte man sich genau ansehen: ... Der Kaiser wird eine Ordnung schaffen, in der jeder seinen Platz finden kann ...

    Nun, es wird nur vom Kaiser gesprochen, nicht von den Regenten und schon gar nicht vom Deutschen Volk!

    Gehen dem Kaiser schon die Haussklaven aus? Braucht er nun das ganze Deutsche Volk zur Demütigung?
    Sind die Kaiserlichen- und Königlichen Gesetze nur noch für den Popo?
    Warum begehen eigentlich gestandene Männer und Frauen Hochverrat?
    Weil sie sich, verzeiht den Ausdruck, in die Hosen machen?

    Gibt es Niemanden mehr der für das Deutsche Königreich einsteht?


    Denkt mal darüber nach ...





    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 1.2.1473

 



- Ausgabe vom 1.2.1473 -





    Schweiz, Grandson, Schwester Juana
    Bogenschießturnier





    Schweiz, Kloster Boreth, Schwester Juana
    Einladung Messe





    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 31.1.1473

 



- Ausgabe vom 31.1.1473 -






    DRK, Schwarze Armeen, Schwester Juana


    Nehmen wir mal eins der Provinzgesetze, hier mal Österreich, genau unter die Lupe:

    Erzherzogliches Gesetzbuch für Österreich (EGfÖ)
    IV. Sicherheit und Militär
    §17 Erzherzöglich österreichische Armee
    (1) Die erzherzöglich österreichische Armee ist die einzige ohne gesonderte Genehmigung zugelassene militärische Organisation des Erzherzogtums Österreich.


    Nun vor einiger Zeit wurde dort ein Söldnerheer, das vor Wien lag und in Stärke und Ausrüstung eher mit der Reichsarmee vergleichbar war, von einer besorgten Bürgerin der Staatsanwältin gemeldet. Da der Führer aber Ratsmitglied war, ließ man das Ganze unter den Tisch fallen - wie anderen Anzeigen auch.

    Zurück zum Thema. Militärische Organisationen sind "normal" von der jeweiligen Provinzregierung genehmigungspflichtig. Die Wirklichkeit schaut aber nicht so aus, nach dem Motto "Es lebe die Vetternwirtschaft und der Hochverrat!".

    Die wohl größte militärische nichtgenehmigte Organisation ist wohl der DEUTSCHRITTERORDEN auch DEUTSCHER RITTERORDEN genannt, unter der Leitung u.a. vom Herrn Seppel. Und da kenne ich mich aus, da Herr Seppel mir schonmal schriftlich damit gedroht hat, als ich wegen dem Mordbefehl an alle Nicht-Aristoten des Herrn Kalixtus gefragt hatte. Natürlich lasse ich mich durch Morddrohungen nicht beeinflussen. In KEINER Provinz gibt es eine Genehmigung für diese Kirchenarmee, die schon unsägliches Leid über andere Völker gebracht hat. Auch Frauen und Kinder werden bei ihren gottlosen und menschenverachtenden Tun nicht verschont. Nur Gott Alleine hat das Recht dazu Leben zu nehmen, außer man muss sich Verteidigen.
    Man könnte auch davon ableiten, dass nicht Regenten und Könige die Macht haben, sondern die Kirchenfürsten. Nicht umsonst hat der Herr Kalixtus in Rom verkündet "Könige sind die Vasallen der Kirche", nun inzwischen hat er sich selbst zum Regenten gemacht.

    Eine weitere ungenehmigte militärische Organisation sind die KNIGHTS IN THE ORDER OF THE WHITE LION, eine Privatarmee des Herrn Kalixtus. Aber da er ja unter dem Schutz von Hochverrätern des Deutschen Königreichs steht, wird wohl dem Sexualstraftäter, Mörder und Hochverräter nichts passieren - wie seit Jahren!

    Eine dritte ungenehmigte militärische Organisation ist die A6S. Wer sich die eigene Beschreibung angesehen hat, der liest, dass sie weder den Gesetzen noch der Regierung des Deutschen Reiches verpflichtet ist, siehe auch

    Die Organisation ist ein Verbund von Personen, welche sich gegenseitig unterstützen um höhere Ziele zu erreichen. Erreicht wird dies durch gemeinsame Missionen. Diese Missionen können, angefangen bei einer kleinen Reise, bis zur Kriegserklärung an ein ganzes Land, alles beinhalten. Die Organisation ist unabhängig von allen Staaten und weder einer Regierung, noch deren Gesetzen, verpflichtet.

    Ein jeder Angehöriger, kann eine Mission anfragen und andere Mitglieder können ihn unterstützen. Die Missionen werden auf freiwilliger Basis ausgeführt, wobei in aussergewöhnlichen Fällen, durch den Boss der Organisation, eine Anordnung erteilt werden kann.

    Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes, kann durch ein bestehendes Mitglied Intern vorgeschlagen werden. Sollten innert 5 Tagen keine Bedenken geäussert werden, ist es dem Boss anschliessend freigestellt, ob er ein Aufnahmegespräch führen will. Ein Eintritt in die Organisation ist ein lebenslanges Bündnis. Eine Trennung, kann nur noch durch den Tod oder in besonderen Ausnahmefällen, in Übereinkunft mit dem Boss der Organisation, erfolgen. Es ist einerseits eine grosse Verpflichtung, andererseits aber auch ein konstanter Gewinn, diese starke "Familie" im Hintergrund zu wissen.

    Wir schützen die Organisation. Die Organisation schützt uns alle.

    Nun Herr Hei, der Anführer, ist in der Eidgenossenschaft ein bekannter Pirat, der mehrere Schiffe versenkt hat. Nun auch er hat Beschützer in den Hochverräterkreisen des Deutschen Reiches.




    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 30.1.1473

 



- Ausgabe vom 30.1.1473 -






    SRING, Waisenhaus, Schwester Juana


    Zitat:



    Charta des kaiserlichen Waisenhauses



    Präambel: Die Charta wurde auf Wunsch von Kaiser Didicus Crescenzi im Kaiserpalast von Straßburg verfasst. Er widmete das kaiserliche Waisenhaus seiner Frau Annalisa De Luna De Curtis Crescenzi, die nach seinen Worten ein strahlendes Beispiel für Liebe und Mutterschaft ist, mit dem Ziel, ein Leuchtfeuer der Hoffnung für die weniger Glücklichen in unserem Kaiserreich zu werden und ihnen Trost zu spenden. Diese Waisenkinder werden aufgenommen und unterstützt, und ihnen wird Nahrung und Stabilität in ihrem Leben versprochen.



    Einleitender Artikel: Das kaiserliche Waisenhaus wird durch diese Charta gegründet. Die Charta kann vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches überarbeitet werden.

    Kapitel I - Zusammensetzung

    Art. 1. Das kaiserliche Waisenhaus wird vom Direktor geleitet, der vom Minister für zivile Angelegenheiten ernannt wird.

    Art. 2. Der Direktor kann so viele Mitarbeiter einstellen, wie er für die Erfüllung der Aufgaben des kaiserlichen Waisenhauses für erforderlich hält. Alle Mitarbeiter müssen kaiserliche Staatsbürger sein.


    Kapitel II – Auftrag

    Art. 1. Der Auftrag des Waisenhauses besteht darin, verwaisten oder verlassenen Kindern unter 14 Jahren eine sichere und einladende Zuflucht zu bieten und ihnen eine mitfühlende Umgebung, emotionale Unterstützung und Wachstumschancen zu bieten.

    Art. 2. Das Waisenhaus garantiert, dass alle Kinder die bestmögliche Ausbildung erhalten und in wichtigen Aspekten des täglichen Lebens geschult werden, wie z. B. Kochen, Nähen, Pflege von Haus und Hof, sowie Jagen, erste Erfahrungen im Handwerk sammeln und gute Umgangsformen erlernen. Die Waisenkinder erhalten auch die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen.

    Art. 3. Sobald die Grundbedürfnisse gedeckt sind, bemüht sich das Kaiserliche Waisenhaus, Pflegeeltern oder Adoptiveltern für das Waisenkind zu finden. Das letztendliche Ziel ist die Adoption der Kinder. Die adoptierende Person muss mindestens 14 Jahre alt sein.


    Kapitel III – Ablauf

    Art. 1. Die Mitarbeiter des Kaiserlichen Waisenhauses suchen aktiv nach Waisenkindern und Adoptiveltern im gesamten Kaiserreich, um sicherzustellen, dass sie den Weg zum Kaiserlichen Waisenhaus finden.

    Art. 2. Waisenkinder und Adoptiveltern des Kaiserreichs können sich direkt an die Mitarbeiter des Kaiserlichen Waisenhauses wenden, wenn sie an der Unterstützung des Kaiserlichen Waisenhauses interessiert sind.

    Art. 3. Für jedes Kind wird ein Dossier mit persönlichen Informationen und spezifischen Bedürfnissen erstellt. Ein separates Dossier wird auch für Personen erstellt, die daran interessiert sind, ein Kind zu fördern oder zu adoptieren. Es liegt in der Verantwortung des Direktors und seiner Abteilung, die Personen, die bereit sind, ein Kind zu fördern/adoptieren, zu bewerten, bevor sie als mögliche Pflegeeltern oder Adoptiveltern registriert werden.


    Kapitel I V - Gesetzeslage

    Art. 1. Wenn ein Adoptivelternteil gefunden wurde, unterzeichnet der Direktor des Kaiserlichen Waisenhauses die Vereinbarung, das Sorgerecht an den Adoptivelternteil zu übertragen.

    Art. 2. Die Adoption wird vom Kaiserlichen Standesamt registriert.



    Unterzeichnet und gesiegelt im kaiserlichen Palast von Strasburg am dreizehnten Tag des Monats Januar im Gnadenjahr MCDLXXIII.


    Heiliger Römischer Kaiser




    Die Bemühung um ein Waisenhaus ist anerkennungswert, die Ausführung wieder so stümperhaft, wie man es vom derzeitigen Kaiser gewohnt ist.
    Wenn ein 14jähriger eine 13jährige adoptieren kann, dann fragt man sich schon, ob der Wein im Kaiserhaus nicht doch zu stark ist???

    Ich verweise hier mal auf ein alternatives Programm, das lange Zeit auch über die Spinozistische Kirche lief, bevor sie von "oben her" zerstört wurde - das Patenprogramm.
    Jeder Neubürger erhält zeitweise einen Paten für die Anfangszeit, früher 5 Brote zum Mindestpreis und dann noch über das Rathaus eine Rückvergütung von 50 Taler für erste Feld.
    Diese Paten entlasten den EBV-Leiter und Altbürger werden in die Förderung von Jungbürgern eingebunden - d.h. doppelte Vorteile.

    Derzeit läuft über die Diözese Lausanne ein ähnliches Programm, allerdings mit 10 Broten zum Mindestpreis. Die gesamte Fördersumme übernimmt auch die Diözese und nicht die Stadt zur Entlastung.
    Beispiel mein Wohnort Grandson: Vor einiger Zeit noch 17 Bewohner und Dank Neubürgern und Zuwanderern nun 23 Bewohner.

    Fazit: Die Zukunft der Städte liegt in der Förderung von Neubürgern, nicht für Altbürger, die nicht wissen wohin mit ihren Talern.

DNA vom 29.1.1473

 



- Ausgabe vom 29.1.1473 -






    DNA, Zensur, Schwester Juana

    Heute mal erstmal was in Redaktionsangelegenheiten. Sicherlich haben es Leser mitbekommen, dass man die Berichterstattung vom 27.1.1473 am Marktplatz erfolgreich zensiert hat.
    Das heißt es wurde verboten, eine Kopie des Dokument des Kaisers über die Absetzung des Deutschen König Theis zu veröffentlichen. Ich will nun keine Kritik anbringen, die ist ja verboten.
    Wir werden aber, wie auch immer, unsere Berichterstattung fortführen - UNZENSIERT!
    Deshalb werden nun die Ausgaben der Deutschen Nachrichtenagentur auch in einen anderen Bereich veröffentlicht. Vielleicht wird man mich auch gänzlich sperren, denn die Wahrheit verträgt nicht Jeder.

    Für den Fall wird die Berichterstattung in der Spinozistischen Nachrichtenagentur fortgeführt, wenn auch in geringeren Umfang.




    DKR, Deutscher Bund, Schwester Juana

    Gestern hatte ich bereits geschrieben, dass sich das Deutsche Königreich eigentlich faktisch gesehen, selbst aufgelöst hat. Ein Reich zu dem kein Mitglied dessen steht und sogar dagegen arbeitet, ist nur auf dem Papier und nutzlos.
    Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
    - Ein neues Deutsches Königreich gründen?
    - Dezentralisierung statt Zentralisierung - mehr Macht für die Provinzen?

    Die erste Lösung hat die letzten Jahre gezeigt, dass es so nicht funktioniert. Vetternwirtschaft, Wahlbetrug, Korruption und Grabenkämpfe hat das Volk langsam satt. Es braucht eine stabile und verfassungsmäßig einwandfreie Struktur.
    Schauen wir mal nicht weit weg, sondern tiefer ins Land. Fast jede Provinz hat, von den teilweise verfassungswidrigen Gesetzen abgesehen, eine klare Gliederung, Aufgabenteilung - es gibt kaum etwas zu bemängeln.

    Warum schließen sich die Provinzen nicht zu einen Bund zusammen?
    Vorteile:
    - Ein Kaiser kann gegen einen König leicht vorgehen, gegen einer Gruppe von Regenten wird das schwieriger.
    - Die Regenten können ihre Stimmen nun getrennt in den Kaiserlichen Gremien nutzen.
    - Vetternwirtschaft wird zwar nicht unmöglich, aber eingedämmt.
    - Man spart erheblich an Personal für Funktionsträger
    - Zusammenarbeit mit anderen Provinzen im Bereich Politik, Militär, Gesundheit, Wirtschaft, Kultur usw wird vereinfacht.

    Ablauf: Jede Provinz entsendet seinen Spezialisten, sei es Regent, Richter, Staatsanwalt, Kämmerer, HBV, Kultur- und Gesundheitsbeauftragten usw in den Bund.
    Den Vorsitz des einzelnen Fachgruppen führt im Turnus je Einer der Funktionsträger, so dass jede Provinz einmal dran kommt. Der Vorsitzende ist nur Versammlungsleiter und Organisator, Beschlüsse fassen Alle zusammen.

    Beispiel Justiz, derzeit ein beliebtes Thema: In den Provinzen lassen sich nun mal wegen Befangenheit weder Richter, noch Staatsanwalt anklagen. Hier könnte dann der Bund ein Gerichtsverfahren durchführen ohne nun Einzelheiten zu nennen. Wieviel Richter und Staatsanwalte werden im Jahr angeklagt? Man könnte also 95% der unnötigen Reichsstrafsachen vermeiden. Keine "Du hast mich geduzt, ich klage dich wegen möglicher Beleidigung an!" mehr.

    Zu einen Bund könnte man in verschiedene Fachbereiche wie Gesundheit und Kultur auch die Provinzen Steiermark und Mainz mit einbinden. Vielleicht auch Teile der Schweiz.
    Man kann sich die weiteren Vorteile eines losen Zusammenschlusses auf Funktionsebenen ausdenken. Jede Provinz bleibt unabhängig, hat aber die Vorteile durch die Zusammenarbeit in den Fachgruppen.

    Nachteile:
    - Das ganze Bedarf Personen, die einen Popo in der Hose haben und für Provinz und Bund einstehen und den ersten Schritt machen
    - Günstlinge in den Provinzräten müssten nun auch etwas tun
    - Es ist nichts für Schleimer, Kriecher und Bücklinge

    Wichtig wäre, eine zu den Kaiserlichen Gesetzen passende Musterverfassung zu erstellen, die dann je nach Provinz den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Für einen Verfassungsrechtler eine Arbeit von wenigen Stunden.


    Viel Spaß und Erfolg!

DNA vom 28.1.1473

 



- Ausgabe vom 28.1.1473 -




    DKR, Auflösung des DKR, Schwester Juana

    Die letzten beiden Tage haben gezeigt, wie schlimm es wirklich ist. Hier mal eine juristische Begutachtung des Vorfalls:
    Am 26ten hat Kaiser Didicus dem Deutschen König Thies mit einer fadenscheinigen Begründung des Amtes enthoben.
    Sehen wir uns dazu die MAGNA CARTA, das oberste Kaiserliche Gesetz einmal an.

    III. Kaiserliche Staaten
    Artikel VII - Der Heilige Kaiser kann alle Maßnahmen ergreifen, die durch die Umstände erforderlich sind, um die Ordnung wiederherzustellen, wenn ein kaiserlicher Staat sich in einer schweren inneren politischen Krise befindet, die Integrität, Stabilität oder Einheit des Reiches bedroht, die Sicherheit des Reiches durch nachgewiesene Kollaboration mit feindlichen Staaten oder Organisationen untergräbt oder gegen das kaiserliche Recht verstößt, seinen Vasalleneid bricht oder wenn erdrückende Beweise für Hochverrat vorliegen.
    Artikel VIII - Der Heilige Kaiser muss den ständigen Reichstag über seine Absicht, solche Maßnahmen zu ergreifen, unterrichten und sie im Einzelnen darlegen. Er muss regelmäßig über die Entwicklung der Lage informiert werden. Auf Antrag des Herrschers des von solchen Maßnahmen betroffenen Reichsstaates kann die Regentenkammer die kaiserliche Maßnahme mit einer 2/3-Mehrheit beenden. Der betroffene Herrscher des kaiserlichen Staates darf an einer solchen Abstimmung nicht teilnehmen.
    Artikel IX - Besteht die Maßnahme in der Amtsenthebung eines Herrschers einer Reichsprovinz oder in der Änderung der innerstaatlichen Gesetzgebung einer Reichsprovinz, so muss der Heilige Kaiser zuvor die Zustimmung der Regentenkammer in einer einfachen Mehrheitsentscheidung einholen. Im Falle eines schwerwiegenden Notstands oder einer unmittelbaren Bedrohung der Provinz kann der Kaiser vor der Abstimmung Maßnahmen ergreifen, doch muss das Haus der kaiserlichen Staaten innerhalb von drei Tagen mit einfacher Mehrheit über die Bestätigung oder Aufhebung der Entscheidung abstimmen.
    Der Kaiser kann auch andere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Befreiung der Vasallen eines Herrschers eines kaiserlichen Staates von ihrem Eid.


    Nun gab es Verstöße gemäß Artikel VII? Nein!
    Wurde eine Abstimmung gemäß Artikel VIII durchgeführt? Nein!
    Gab es eine Zustimmung der Regentenkammer zur Amtsenthebung? Nein!
    Wenn König Theis zudem gegen Punkt des Artikels VII verstoßen hätte, müsste auch ein Strafverfahren gegen ihn laufen. Wurde das veranlasst? Nein!
    Wir stellen also fest, die Amtsenthebung war Null und Nichtig, da sie gegen die MAGNA CARTA verstößt. Auch ein Kaiser muss sich an die Gesetze des Kaiserreiches halten. Er kann sie Jedoch auf Antrag ändern lassen.

    IV. Ständiger Reichstag
    Artikel VII - Der ständige Reichstag stimmt über Gesetze und Verträge des Kaiserreiches ab. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme und kann nicht in beiden Kammern abstimmen. Die Abstimmung in der Regentenhalle hat Vorrang für kaiserliche Adelige, die auch Mitglieder der Regentenkammer sind.
    Artikel IX - Kaiserliche Gesetze können nur mit Zustimmung der Mitglieder der Regentenkammer und der Adelskammer und mit Genehmigung des Kaisers selbst ganz oder teilweise geändert, aufgehoben oder verabschiedet werden. Um gültig zu sein, muss eine Abstimmung in jeder der beiden Kammern 50%+1 Stimmen erhalten. Darüber hinaus ist ein Quorum von 2/3 in der Regentenkammer und von 15% in der Adelskammer erforderlich. Jede Abstimmung dauert 168 Stunden.
    Die einzigen Ausnahmen sind kaiserliche Gesetze, die für ein Sprachgebiet gelten, das sich aus mehreren kaiserlichen Staaten zusammensetzt, und die nur in diesem Sprachgebiet angewendet werden. Wenn ein solches Gesetz ganz oder teilweise revidiert, gestrichen oder verabschiedet werden soll, ist die Zustimmung der Mehrheit der Provinzregenten der betreffenden Sprachregion und der in dieser Sprachregion lebenden Reichsadligen erforderlich.
    Artikel X - Nur die Regentenkammer nimmt an den in Kapitel III der Magna Carta erwähnten Abstimmungen zur Krisenbewältigung sowie an den Abstimmungen zu Verträgen teil. Die Dauer dieser Abstimmungen kann auf Beschluss des Präsidenten auf 72 Stunden verkürzt werden und kann beendet werden, wenn alle Mitglieder bereits abgestimmt haben oder wenn eine Mehrheit und ein Quorum erreicht wurden.
    Artikel XII - Der ständige Reichstag hat darüber zu wachen, dass die Entscheidungen des Kaisers nicht im Widerspruch zur Magna Carta stehen. Wenn also eine Entscheidung vom kaiserlichen Gericht für unvereinbar mit der Magna Carta erklärt wird und der Kaiser nicht zustimmt, diese Entscheidung zu annullieren, kann der ständige Reichstag sie durch eine formelle Abstimmung mit einer 2/3-Mehrheit der Regentenkammer annullieren. Die Abstimmung muss innerhalb von 72 Stunden nach der Entscheidung des Gerichts erfolgen.


    Wie wir sehen, hat nicht nur der Kaiser Hochverrat am Kaiserreich begangen, sondern auch der ständige Reichstag, da er die verfassungswidrige Anweisung zur Amtsenthebung nicht bemängelt hat.
    Auch ein Kaiser kann nicht über Nacht mal die Kaiserlichen Gesetze außer Kraft setzen, wie es ihm beliebt, es gibt klare Regelungen.

    Zum nächsten Punkt, die Machtübertragung zu Herrn Kalixtus. Auch hier wurden mehrfach gegen Kaiserliche Gesetze verstoßen, denn

    MAGNA CARTA - I. Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicӕ
    Artikel IX – Keine religiöse Organisation und keine Einzelperson soll politische Rechte, Privilegien oder gesetzgebende Autorität innerhalb der Regierungsgewalt des SRING oder seiner Staaten aufgrund einer Position innerhalb einer religiösen Institution erlangen.


    und

    BULLA AUREA
    VII. Beziehungen zu religiösen Institutionen
    (7) Hohe Beamte ausländischer Königreiche (Provinzial/Königliche Ratsmitglieder) können nicht Herrscher eines Reichsstaates werden. Auch hohe Beamte religiöser Institutionen (Bischöfe-Kardinäle-Sonderbeamte) können nicht an die Spitze eines kaiserlichen Staates gelangen. Priester und Nonnen sind wählbar.


    Wir sehen also, die Ernennung des Herrn Kalixtus ist verfassungswidrig und ebenfalls Hochverrat am Kaiserreich.

    Kommen wir zum nächsten Punkt, dem Verbot der Neuwahl eines Königs.
    Es gibt kein Kaiserliches Gesetz, dass es den Kaiser erlaubt, die Reichsbulle des Deutschen Reiches ganz oder teilweise aufzuheben. Er kann jedoch fordern, dass Punkte die dem Kaiserlichen Gesetzen entgegenstehen außer Kraft gesetzt werden. Die ist aber bei der Neuwahl eines Königs hier nicht der Fall. Es ist eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten des souveränen Deutschen Königreichs, siehe auch

    MAGNA CARTA
    III. Kaiserliche Staaten
    Artikel I - Königreiche und kaiserliche Unionen zwischen Provinzen haben Vorrang vor anderen kaiserlichen Provinzen einschließlich der sie bildenden kaiserlichen Provinzen. Alle kaiserlichen Staaten sind in ihren Rechten und Pflichten gleich, unabhängig von ihrem Rang oder Namen. Die Herrscher der kaiserlichen Staaten sind souverän in ihren Ländern und regieren sie nach den Regeln ihres Staates. Sie werden nach den Bestimmungen der Verfassung ihres Staates ernannt. Alle Königreiche und kaiserlichen Unionen zwischen Provinzen sind direkte Vasallen der Kaiserkrone und können dem Heiligen Römischen Kaiser nicht gleichgestellt werden.
    Artikel II - Die kaiserlichen Staaten sind die eigentliche Basis des Reiches. Sie genießen ein hohes Maß an Autonomie in der Verwaltung ihres Territoriums. Einschränkungen können durch diese Verfassung und die kaiserlichen Gesetze vorgenommen werden, sollten sich aber auf ein Minimum beschränken.
    Im Rahmen dieser Autonomie und in Übereinstimmung mit der kaiserlichen Gesetzgebung und den kaiserlichen Beschlüssen bestimmen und führen die kaiserlichen Staaten ihre kommerziellen, diplomatischen, wirtschaftlichen, inneren, militärischen, politischen und sicherheitspolitischen Angelegenheiten nach eigenem Ermessen.


    Der nächste Hochverrat des Kaiserreiches. Hat Jemand mitgezählt?

    Zur aktuellen Lage: Herr Theis hat die Amtsenthebung angenommen, obwohl er es nicht musste, es ist dann verfassungsrechtlich wie eine Amtsniederlegung zu behandeln.
    In dem Fall ginge die eingeschränkte Machtbefugnis an die Erzkanzlerin. Und es müssten Neuwahlen stattfinden.

    Aber, man hält sich an die verfassungswidrigen Anweisungen des Kaisers. Damit begehen nicht nur die Regenten, sondern Alle die einen Eid an das Kaiser- und Königreich geleistet haben ebenfalls rechtlich gesehen Hochverrat, da sie eine verfassungswidrige und staatsfeindliche Aktion unterstützen. Da nicht ein Regent Protest eingelegt hat, hat man dadurch das Deutsche Königreich aufgelöst. Vielleicht sollte man darüber mal nachdenken!?

    Etwas seltsam finde ich, dass trotz der Krise es Spiele, Tänze und Feiern in Aachen gibt, so als wenn man den Untergang des Deutschen Reiches feiern will.

    Über das Verhalten des Herrn Theis wurde bereits geschrieben, es wird an der Stelle nicht wiederholt. Es ist eine innere Angelegenheit des Königreiches und die Regenten hätten die Möglichkeit gehabt einzugreifen - das ist aber anderes Thema.

    Nun, Morgen werde ich eine mögliche Lösung des Problems erläutern, die auch Verfassungsgerecht wäre. Danke fürs Lesen und Mitdenken!

DNA vom 27.1.1473

 



- Ausgabe vom 27.1.1473 -




    SRING, Hochverräter ernennt sich zum Regenten des DKR, Schwester Juana






      An das Deutsche Volk,

        heute wende ich mich in einer neuen Rolle an Sie – als Exekutor des kaiserlichen Willens und treuer Diener unseres gemeinsamen Reiches. Diese Aufgabe wurde mir übertragen, um die Geschicke des Königreiches in Übereinstimmung mit der Magna Charta zu leiten, zum Wohle unseres Volkes und im Auftrag Seiner Majestät, des Kaisers.

        Wir befinden uns an einem bedeutsamen Moment unserer Geschichte. Die Machtübertragung, die heute friedlich und geordnet vollzogen wurde, ist ein Zeugnis der Stärke unserer Institutionen und der unerschütterlichen Prinzipien, die das Kaiserreich und das Königreich verbinden. Mein Dank gilt Theis di Loredan, dessen Weisheit und Staatskunst diese Übergabe ermöglicht haben. Sein Vermächtnis bleibt eine Mahnung an uns alle, stets das Wohl des Volkes an die erste Stelle zu setzen.

        Nun liegt es an mir, das Vertrauen, das mir übertragen wurde, in Taten umzusetzen. Gemeinsam mit dem Kaiserlichen Rat und den Regenten des Reiches werde ich daran arbeiten, Stabilität und Fortschritt für unser Königreich zu sichern. Unsere Projekte – allen voran die Reform der Reichsbulle – werden mit Nachdruck weitergeführt, denn sie sind das Fundament für eine gerechte und geordnete Zukunft.

        Das königliche Consilium der Reichsvasallen erkläre ich mit dieser Verkündung für beendet. Etwaige angedachte Sanktionen werden bis auf Weiteres nicht vollstreckt. Die Reichsvasallen werden angehalten, für kommende Verkündungen in der Königspfalz Aachen bis zum Ende der kommenden Woche zu gastieren, ehe sie auf ihre Ländereien zurückkehren.

        Ich versichere Ihnen, dass alle Amtsträger in ihren Funktionen bestätigt wurden und die Regierungsgeschäfte ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. Auch die Sicherheit ist gewährleistet: Kräfte der Aquilla Imperatoris haben den Schutz des Königlichen Distrikts übernommen, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

        In diesem Zusammenhang weise ich den Hauptmann der Königlichen Garde an, unverzüglich im Thronsaal zu erscheinen. Wir werden in enger Abstimmung über die zukünftige Rolle dieser angesehenen Einheit beraten, deren Tradition und Würde auch in dieser neuen Phase unserer Geschichte bewahrt werden sollen. Die Garde bleibt ein Symbol unserer Stärke und unseres gemeinsamen Willens, für Stabilität und Einheit einzutreten.

        In den kommenden Tagen werde ich mich intensiv mit allen wichtigen Fragen und Berichten befassen, um eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen. Dieser Übergang erfordert Geduld, Vertrauen und Entschlossenheit von uns allen. Doch ich bin überzeugt: Gemeinsam werden wir jede Herausforderung meistern.

        Unser Ziel ist klar: Einheit, Stabilität und die Bewahrung dessen, was uns stark und stolz macht – unsere Traditionen, unsere Werte und unsere gemeinsame Zukunft.

      Mit der unerschütterlichen Zuversicht in die Stärke unseres Volkes




      Kardinal Kalixtus Alain-Edmond von Hohenzollern-Habsburg
      Regent des Deutschen Königreiches




    Anmerkung der Redaktion:

    Es ist nicht verwunderlich dass sich der größenwahnsinnige und irre Hochverräter Kalixtus selbst zum Regenten des Deutschen Reiches ausruft, trotz Verbot durch die MAGNA CARTA und der BULLA AUREA:
    "Artikel IX – Keine religiöse Organisation und keine Einzelperson soll politische Rechte, Privilegien oder gesetzgebende Autorität innerhalb der Regierungsgewalt des SRING oder seiner Staaten aufgrund einer Position innerhalb einer religiösen Institution erlangen."
    "VII. Beziehungen zu religiösen Institutionen
    (7) Hohe Beamte ausländischer Königreiche (Provinzial/Königliche Ratsmitglieder) können nicht Herrscher eines Reichsstaates werden. Auch hohe Beamte religiöser Institutionen (Bischöfe-Kardinäle-Sonderbeamte) können nicht an die Spitze eines kaiserlichen Staates gelangen. Priester und Nonnen sind wählbar."

    Wer das Schreiben von dem Sexualverbrecher, Mörder und Hochverräter am Deutschen Reich und Kaiserreich gelesen hat, weiß Bescheid um den Geisteszustand des Mannes, der weder Ehre noch Gewissen hat.

    Wer hat Theis zum König gemacht? Kalixtus!
    Wer hat schon immer Reformen der Reichsbulle verhindert? Kalixtus!
    Wer arbeitet stets gegen König- und Kaiserreich? Kalixtus!


    Wer stoppt den Wahnsinnigen bevor er noch mehr Schaden anrichtet?




    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 26.1.1473

 



- Ausgabe vom 26.1.1473 -




    SRING, Vom Regen in die Traufe, Schwester Juana

    Zitat:



    Deposition of the King of the German Kingdom



    From Us, Didicus Crescenzi, Divina Favente Clementia Electus Romanorum Imperator Semper Augustus

    To all the subjects and citizens of the Holy Roman Empire,
    To all those who are concerned,
    To all who read or hear it.


    As announced yesterday, some changes will come into effect to ensure the stability of the Empire and its citizens.

    Starting from before my reign, we have heard disturbing rumours about our immediate vassal, the King of the German Kingdom, Theis di Loredan.
    Unfortunatly, most of these rumours turned out to be true.
    A reign of terror, where political opponents were bullied, Imperial decrees ignored and interference in regional matters was common.

    As promised yesterday, I will no longer sit idle and place misplaced trust in the people that are supposed to support myself in my duties towards all citizens in the Empire. Instead of helping, he is in fact counterproductive, overruling imperial requests without permission and acting like an equal to the Imperial Throne.
    Now, as many of the German nobles and citizens will be able to confirm, he does not fear to dhow his dominance over the others within the German Kingdom, where, if not cooperative, you get pushed out of the way.

    In this light I am sure the former King will understand my actions perfectly, since his own methods are now being used against him.

    The personal insult towards our person in our meeting in Aachen last month set my mind at work. Not much afterwards we were informed that he directly countered our request for volunteer soldiers from certain Provinces within the German Kingdom.
    The final drop is that he is putting a dilemma on all German nobles where he demands them to choose priority over their oath towards him as King, or towards me as Emperor.

    Therefor, in order to protect the integrity of the Empire, as stated in the Magna Carta:

    Zitat:
    Article V – As the ruler and suzerain of the Empire, the Holy Emperor must first and foremost preserve the integrity and unity of the Empire.


    Zitat:
    Article VII – The Holy Emperor may take all measures required by the circumstances to restore order when an Imperial State is undergoing a serious internal political crisis; threatens the integrity, stability or unity of the Empire; undermines the security of the Empire by proven collaboration with enemy states or organizations; or violates Imperial law; violates its vassal oath; or where there is overwhelming evidence of high treason.


    Besides this, the German constitution allows me to depose the King at any time.

    Zitat:
    (3) If the King act against his feudal duty, he may be sanctioned by the Emperor. The Emperor is entitled to depose the King at any time.


    I announce the immediate deposing of the German King. I expect this to be done respectfully.
    The Aquilae Imperatoris will overlook the peaceful transfer of power towards His Eminence Kalixtus Alain-Edmond of Hohenzollern-Habsburg ( Kalixtus ).

    As Grand Advisor to myself, he has been advising me on matters towards the German Kingdom, which makes him the ideal person assure a peaceful and dedicated transfer of power. We entrust him to stabilise the region and tend to the ongoing matters.

    In the meantime we will consider the next steps to ensure a lasting stability in the region. The result of this will follow in the upcoming days.

    Written, signed and sealed in Strasbourg on the 26th of January in the year of the Lord MCDLXXIII.


    Holy Roman Emperor




    Anmerkung der Redaktion: Nun sicherlich gibt es viel Kritik an den Vasallen der Kirche Theis, aber noch mehr an den Vasallen der Kirche Didicus, der nicht nur sein Land, sondern das ganze Kaiserreich verraten hat.
    Mag sein, dass Ehre und Ehrlichkeit Heutzutage keine Rolle mehr spielen und es Normal ist einen größenwahnsinnigen angeblichen Kardinal die Füße zu küssen. Wer sich schon als Vasall der Kirche bezeichnen lässt und zustimmt, dass durch 5% der Bevölkerung, also den Aristoten, 95% des Kaiserreiches (Nicht-Aristoten) ermordet werden sollen, ist kein Kaiser - sondern eher ein Hosensch****** und Mörder! Jeder kann den Befehl des irren Kalixtus in Rom zum Mord selbst lesen!

    Ein Kaiser, der offenbar die eigene MAGNA CARTA nicht kennt, übergibt das Kommando über das Deutsche Reich einen Sexualverbrecher und größten Massenmörder aller Zeiten? Was ist mit:
    "Artikel IX – Keine religiöse Organisation und keine Einzelperson soll politische Rechte, Privilegien oder gesetzgebende Autorität innerhalb der Regierungsgewalt des SRING oder seiner Staaten aufgrund einer Position innerhalb einer religiösen Institution erlangen."

    Das Kaiserreich verfault innerlich durch Dekadenz, Willkür und Irrsinn - eigene Gesetze werden mit Füssen getreten. Ausländische feindliche Truppen wie ONE sogar klammheimlich unterstützt. Hochverräter und Mörder sind offenbar wichtiger als Jene, die das Kaiserreich Jahre und Jahrzehnte gestützt haben! Wann wirft der irre Kalixtus den Kriecher Didicus vom Thron?

    Nun vielleicht hat Jemand einen alten Sandkasten übrig, dann können Beide "König, Kaiser und Papst" spielen ohne dem Volk Schaden zuzufügen!





    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 24.1.1473

 



- Ausgabe vom 24.1.1473 -




    DKR, Justiz, Schwester Juana

    Zitat:

    Antrag auf Anzeige



    • Anzeigenersteller: Seine Hochgeboren Kurun_de_Contarini Burgrave of Prettin, Graf von Ortenau, Freiherr von Wershofen
    • Beschuldigter: Ihre Wohlgeboren Sara_Sophie von Rosenfeldt, wohnhaft in der Grafschaft Augsburg, in Konstanz

    • Grund der Anzeige: mögliche mehrfache Beleidigung
    • Tatzeitpunkt: 07. Januar 1473 und 08. Januar 1473
    • Gesetzesgrundlage: § 10 Buch III : Strafgesetzbuch der Grafschaft Augsburg (StGB-Aug)
      Strafgesetzbuch der Grafschaft Augsburg (StGB-Aug) hat Folgendes geschrieben:

      § 10 - Störung des öffentlichen Friedens
      Den öffentlichen Frieden stört, wer das Vertrauen in die schützende Macht der Rechtsordnung erschüttert, darunter fällt insbesondere:
      (1) Mord
      (2) Anwendung von körperlicher Gewalt sowie Körperverletzung
      (3) Erpressung und Drohung
      (4) Beleidigung im schweren Falle
      (5) Rufschädigung und Verleumdung
      Die Störung des öffentlichen Friedens wird mit 4 bis zu 10 Tagen Gefängnis und/oder einer Geldbuße oder in schweren oder wiederholten Fällen mit dem Tod bestraft.



    • Schilderung des Falles:
      Im Zuge meiner Arbeit als Oberstaatsanwalt gab es mehrere Briefe von der Beschuldigten, die nicht die ordnungsgemäße Anrede benutzten. Trotz der mehrfachen Aufforderung diese zu benutzen, hat die Beschuldigte sich bewusst gegen die korrekte Ansprache entschieden und diese weggelassen. Nach dem ADG ist dies als Beleidigung zu werten. Da diese Tat innerhalb des Briefverkehrs in der RSA stattgefunden hat, zeige ich Sara Sophie von Rosenfeldt wegen möglicher Beleidigung an.


    Ort, Datum, Unterschrift
    Aachen, 19. Januar 1473


    Burgrave of Prettin, Graf von Ortenau, Freiherr von Wershofen



    Zitat:





    Fallzuweisung Aktenzeichen



    hiermit weise ich, Kurun_de_Contarini, Oberstaatsanwalt, folgendes Aktenzeichen zu:
    [RSA 04/73] Sara_Sophie


    19. Januar 1473




    Anmerkung der Redaktion: Nun auf den ersten Blick ein einfacher Fall wie er jede Woche vorkommt, aber ...
    Was bitte ist eine mögliche Beleidigung? Den Straftatbestand gibt es in keinem Gesetzbuch! Entweder fühlt sich eine Person beleidigt oder nicht.
    Wenn der Antragssteller sich da selbst nicht sicher ist, warum dann eine Anzeige?
    Der Antragsteller ist zugleich Oberstaatsanwalt und weißt das eigene Verfahren Jemanden zu, nicht gerade dass er gleichzeitig Richter in dem Fall ist. Von Befangenheit scheint man noch nichts gehört zu haben - es lebe Willkür, Korruption und Vetternwirtschaft!!!
    Stutzig wird man, schaut man sich die Beklagte an. Ist sie denn nicht vom Vasall der Kirche Theis nicht erst verbannt worden? Wird die Verbannung wegen der Anklage aufgehoben oder wird sie als Strafe bei Verurteilung nochmal verbannt oder muss sich im Exil selbst paar Tage ins Kämmerlein einsperren? Eine Lachnummer ohne Gleichen. Hat das Reich keinen Hofnarren mehr zur Belustigung?
    Ist die Beklagte nicht gerade wegen angeblich übermäßigen Anzeigen verbannt worden? Und was macht der Herr OSA, er übertrifft das Ganze noch und blockiert mit seinen jämmerlichen Anzeige die bereits überlastete Justiz, gleichen einem Kinde dessen Spielzeug man wegnimmt. Hat er nicht in Baden jahrelang genug Schaden angerichtet, so dass viele die Provinz verlassen hatten?
    Schaut man sich die Anzeige mal genau an, so findet man den Satz "Da diese Tat innerhalb des Briefverkehrs in der RSA stattgefunden hat, zeige ich Sara Sophie von Rosenfeldt wegen möglicher Beleidigung an.".
    Erstens war nach Aussage des Klägers die mögliche oder vermutete Beleidigung gar nicht öffentlich - Zeugen wurden auch nicht genannt oder Beweise mit der Anzeige vorgelegt. Zweitens beleidigt der Kläger in der Anzeige selbst die Beklagte, da er keine ordnungsgemäße Anrede verwendet. Damit klagt also der Kläger sich selbst an. Ist denn schon 1.April???
    Zum Schluss, ist eine unpassende Anrede für eine unehrenhafte Person wirklich eine Beleidigung im schweren Falle oder eigentlich Rechtens, denn sonst würde man ja dadurch alle ehrenwerten Personen Beleidigen???

    Fazit: Über Spanien lacht die Sonne - über so manche Person die ganze Welt!




    Schwester Juana
    Das Letzte