Eidgenossenschaft läßt Terrorkommando nicht durchreisen und schließt die Grenzen!

Bern, den 26.9.1456

Dekret der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Schließung der Grenzen Basel (- Lörrach) und Zürich (- Schaffhausen)
Am 25.09.1456 im Jahre des Herrn, ergeht folgendes Dekret:
Der Bundesrat der Schweiz beschließt aus gegebenem Anlass, die Grenze in Basel (-Lörrach) und Zürich (-Schaffhausen) für alle Durchreisenden zu schließen, bis der Rat die Schließung wieder aufhebt. Die Schweizer Eidgenossenschaft ist und wird neutral bleiben und wird daher keine militärischen Aktionen dritter Mächte unterstützen und verweigert daher zum Schutz des eigenen Territoriums allen Reisenden die Durchreise. Sondergenehmigungen können auf Anfragen von dem Bundeskanzler und dem obersten Feldrichter erteilt werden.

Bern am 25.09.1456
Unterzeichnet vom amtierenden Kanzler

Beara


khatanka