Dekret gegen die NÜRNBERGER BG-H

Burg Steiermark, den 17.8.1459

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In der letzten großen Ratssitzung wurde über ein Verbot des Nürnberg'schen Bierkruges mit Henkel debattiert.

Nach Eingabe eines Bürgers der Steiermark an den steirischen Rat war dem Rat erst bewusst geworden, welches Problem mit den neuen Bierkrugmodellen auftreten könnte.

Ursprünglich und seit je her nutzen die Steirer gemeine Bierhumpen ohne Henkel um den Genuss eines Bieres zu absolvieren.

Seit einiger Zeit jedoch ist in den gängigen und einschlägig bekannten Tavernen der steirischen Städte, der sogenannte Bierkrug mit Henkel im Umlauf. Recherchen ergaben, dass sie aus Nürnberg importiert wurden, wohl um den exzessiven Genuss von Bier bei steirischen Bürgern zu mäßigen.

Während ein gemeiner Bierhumpen ohne Henkel mit einer einfachen Handbewegung zum Schlund geführt werden kann und das in einer mehrfachen Abfolge mach der Wiederbefüllung, ergibt sich mit den nürnberg'schen Bierkrügen ein Handhabungsproblem.
Der Steirer an sich ist in der Regel betrunken. Die erforderlichen koordinierenden Bewegungen um den Henkel des Bierkruges zu korrekt fassen ohne das ein Bier Tropfen Bier verlustig wird, erscheint erschwert.
Ein Folge, dass fernbleiben der Bürger von den Tavernen.

Um unnötige Volksaufstände aufgrund zunehmender Nüchternheit des steirischen Volkes zu begegnen ist es unerlässlich ein herzogliches Dekret zum gänzlichen verbot von Bierkrügen mit Henkel zu verfassen und zu verkünden.

Ich bitte daher die Justizbeauftragten des Herzogtums Steiermark um eine juristische Machbarkeitsprüfung zum Erlass eines solchen Dekrets.


Schwarzer Abt für die SNA