Heidelberg, den 15.8.1459
Bekanntmachung des Reichshofrates
Auf Antrag des Lehnsherren Erzherzog Serxon von Schattenthal wird der Vasallin Paula von Greifen
gemäß § 35 Absatz 1 ADG das Lehen Alland posthum entzogen.
Als Grund für die Sanktion werden Verbrechen wider Gott und der Sittlichkeit angeführt.
Der Entzug wird posthum festgesetzt, da zwischen Verurteilung und Hinrichtung als Hexe keine Zeit
blieb, das Lehen zu Lebzeiten einzuziehen.
Gegen diese Sanktion wird seitens des Erben und damit Betroffenen Paulchen von Greifen, Herr von
Mödling gemäß § 38 Absatz 2 ADG Einrede gestellt.
In der Begründung heißt es, dass seine Gemahlin Paula von Greifen an einer Krankheit dahinsiechte
und nicht als Hexe gerichtet wurde.
Der Hofsenat ist einberufen und wird über die Sanktion befinden.
Gegeben zu Heidelberg, 15. August 1459
Comyr von Königsberg-Hollenfels etc. etc.
Reichswappenherold