Hexenhinrichtungen im Reich?

Heidelberg, den 15.8.1459

        Bekanntmachung des Reichshofrates
    Auf Antrag des Lehnsherren Erzherzog Serxon von Schattenthal wird der Vasallin Paula von Greifen gemäß § 35 Absatz 1 ADG das Lehen Alland posthum entzogen. Als Grund für die Sanktion werden Verbrechen wider Gott und der Sittlichkeit angeführt. Der Entzug wird posthum festgesetzt, da zwischen Verurteilung und Hinrichtung als Hexe keine Zeit blieb, das Lehen zu Lebzeiten einzuziehen. Gegen diese Sanktion wird seitens des Erben und damit Betroffenen Paulchen von Greifen, Herr von Mödling gemäß § 38 Absatz 2 ADG Einrede gestellt. In der Begründung heißt es, dass seine Gemahlin Paula von Greifen an einer Krankheit dahinsiechte und nicht als Hexe gerichtet wurde. Der Hofsenat ist einberufen und wird über die Sanktion befinden.


    Gegeben zu Heidelberg, 15. August 1459 Comyr von Königsberg-Hollenfels etc. etc. Reichswappenherold