Einreisebeschränkung für Bürger der schweizerischen Kantone Luzern, Sion und Genf

Mit eine Dekret reagierte Heute der Markgraf von Baden auf die Bedrohungen durch Banner aus dem Schweizer Raum:

Gemäß §1 (7) der Verfassung der Markgrafschaft von Baden und §13 (2) des Armeegesetzes der Markgrafschaft von Baden wird die Einreise in die Markgrafschaft aller Einwohner und Gruppen der Schweizer Kantone Luzern, Sion und Genf eingeschränkt.

Aufgrund der unveränderten Lage entlang unserer südlichen Grenze mit neuerlichen Aggressionen durch die Bannerbewegungen und unerlaubten Grenzübertritten der letzten Tage, sehe ich mich zur Erneuerung des im April erhobenen Dekrets gezwungen.

Einwohnern der Kantone Luzern, Sion und Genf ist es weiterhin ohne gültige Einreisegenehmigung nicht gestattet, in die Markgrafschaft von Baden einzureisen. Einreisegenehmigungen können für einzelne Personen oder Gruppen durch den amtierenden Markgrafen ausgestellt werden.

Das Dekret erhält ab dem Tag seiner Veröffentlichung für eine Dauer von 6 Monaten Gültigkeit.

Für ein sicheres Baden! 

Anmerkung der Redaktion: Nachdem Räuber und Hochverräter im Reiche verhätschelt und stillschweigend geduldet werden, ist es kein Wunder, daß bestimmte Gruppen das immer wieder ausnutzen. Im sicheren Aachen werden fröhlich Feste gefeiert, während die Bevölkerung, Gendamerie und Soldaten ihre Köpfe hinhalten müssen. Kritische Stimmen werden ins Lächerliche gebracht - Traurig!

Schwester Juana den 8ten Gilbhart AD 1470