DNA vom 29.7.1471



- Ausgabe vom 29.7.1471 -




    DKR, Schwester Juana
    Ankündigung des eigenen Hochverrates


    "Ich, Oberon von Hohenzollern-Habsburg, der amtierende Reichsjustizbeauftragte, gebe durch dieses Schriftstück bekannt, dass ich mir selbst eine Ausnahme zur Geheimhaltung bezüglich der Angelegenheiten der Richterkonferenz gemäß Reichsjustizgesetz, §3 Abs. 3 ausspreche."

    Nun zumindest mal etwas zum Lachen, wenn schon andere Dinge im Reiche eher zum Weinen sind.
    Was kommt als Nächstes? Herr Oberon krönt sich selbst zum König? Wer ist Oberon?

    Selbst einen Nichtjuristen sollte klar sein, daß man sich nicht selbst ernennen, befreien, befördern oder sonstwas kann, dazu ist immer nur die übergeordnete Stelle befugt! Deshalb gilt hier:

    17. Hochverrat am Deutschen Königreich
    (1) Als Hochverrat gilt :
    1. das Unternehmen und auch der Versuch, die verfassungsmäßige Ordnung des Deutschen Königreichs zu zerstören oder zu untergraben,
    4. die willentliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden am Deutschen Königreich (Gebietsverlust, Plünderung, Hungersnöte, wirtschaftlicher Zusammenbruch der betreffenden Provinz, Weitergabe vertraulicher Informationen) ...





    Schwarzer Abt
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