Erklärung Ihrer Majestät Königin Hulda von Hollenfels zum Einsatz der Reichsarmee in Kroatien

20.01.1458

Ihre Majestät Königin Hulda von Hollenfels, hat eine Stellungnahme bezüglich des Einsatzes der Reichsarmee in Kroatien verlesen lassen. Hintergrund dieser Stellungnahme ist die Kritik des Rates der Steiermark und wenigen Teilen der Bevölkerung an diesem Einsatz. Laut Informationen der kroatischen Regierung haben Mitglieder der Weissen Garde im befreundetem Nachbarland geplündert und Unschuldige getötet. Nach offiziell nicht bestätigten Informationen sollen die Mitglieder der Weissen Garde nach kroatischem Recht dafür verurteilt worden sein, ihre Strafe verbüßt haben und durch ein Banner der Reichsarmee, welches von Kroatien zur Hilfe gerufen wurde, verletzt und getötet worden sein.


Zitat der Mitteilung ihrer Majestät Königin Hulda von Hollenfels:

Werte Abgeordnete, verehrte Reichstagsvorsitzende,

da diverse Gerüchte im Umlauf sind und man allerorts gegen die tapferen Soldaten unseres Reiches murrt, die nichts weiter tun als ihre Pflicht, wird von der Krone folgendes erklärt.

Auf Grund der Nichtexistenz einer steirischen Armee wurde beschlossen, die Grenze der Steiermark in Marburg gegen die heimkehrenden Söldner der Weißen Garde abzusichern.
Gleichwohl es diverse Urteile gegen Söldner der Weißen Garde gab, wurde es als angemessen betrachtet, die Söldner am Betreten des Gebietes des Deutschen Königreiches zu hindern, da sie keinesfalls dem ehrenhaften Söldnerhandwerk nachgingen, sondern mordeten und plünderten aus eigener Gier und eigenem Trieb und der Großteil aller Urteile keine Strafe für Mord umfasste.

Kurz nach Ankunft des Banners in Marburg wurde das Deutsche Königreich durch das Königreich Kroatien um Waffenhilfe gebeten, um den Söldnern der Weißen Garde in ihrem Lande Herr werden zu können.
Auf Beschluss des Regentenrates des Deutschen Königreiches wurde diesem Hilfeersuchen nachgegeben und das Banner der Reichsarmee nach Kroatien verlegt.
Derzeit befindet sich ein Banner der Weißen Garde auf der Flucht und auf Grund der militärischen Notwendigkeit das Reichsarmeebanner in Kroatien flexibler aufzustellen, wurde ein weiteres Banner nach Marburg in Marsch gesetzt um die Grenze weiterhin zu sichern und den Kameraden in Kroatien entsprechenden taktischen Spielraum zu verschaffen.

Jenen die von Mord sprechen sei gesagt, dass sich das Deutsche Königreich und das Königreich Kroatien im Krieg gegen die Weiße Garde befinden.
Wer einen souveränen Staat überfällt, Mitglieder der Regierung und andere Bürger rücksichtslos tötet mit dem Ziel sich zu bereichern, wer Städte plündert und sie über Tage hinweg Angriffen aussetzt bei denen Verteidiger ihr Leben verlieren, der ist es, der einen Krieg begonnen hat und der ist es, der mit Gegenschlägen rechnen muss.
Wer einen Krieg beginnt der muss wissen, welch' hässliche Antlitz dieser stets hat und dass man ihn auch verlieren kann.
Wer nach Gesetzen schreit, der weiß nicht, auf was er sich eingelassen hat, denn im Krieg gelten nur die Gesetze, die die Kriegsparteien vereinbart haben.

Es sei weiterhin verkündet, dass diversen Söldnern angeboten wurde sie zu verschonen, so sie der Weißen Garde entsagen, ihre Taten in Kroatien bereuen und als verwerflich anerkennen und einen Eid darauf schwören, sich ein Lebtag lang nicht mehr gegen Reich und Krone zu wenden.

Dieses Angebot wurde mehrfach ausgeschlagen, selbst von jenen die behauptet haben, nicht mehr der Weißen Garde anzugehören. Doch soll jeder wissen, dass dieses Angebot nach wie vor gilt.

Abschließend sei verkündet, dass jeder der sich dazu hinreißen lässt unsere Soldaten - Soldaten aller Provinzen des Reiches welche ihre Pflicht tun - zu diffamieren und zu beleidigen, keine Gnade vor dem Gesetz finden wird. Einzig die Regierung des Deutschen Königreiches, sowie die Regenten und Räte der deutschen Provinzen zeigen sich für das militärische Vorgehen gegen die Weiße Garde verantwortlich. Dieser Krieg ist nach einem Reichsgesetz des Deutschen Königreiches legitimiert, jede Nichtanerkennung dieser Tatsache kommt gemäß der Reichsbulle einer Kriegserklärung gegen das Deutsche Königreich gleich und erfüllt den Tatbestand des Hochverrates.

Aachen, 15. Hartung 1458
Königin Hulda