Kirchenpartei MDM plant Teilentmachtung des Regenten

Württemberg, dem 28.07.1458

Das neue Parteimitglied der MDM Herr Furion gibt bekannt:

In Abschnitt III §1 des alten Gesetzes bzw. §9 des neuen Gesetzes steht, "Der Regent ist der Oberbefehlshaber der Armee. Er erteilt die Befehle zum Einsatz der Armee. Er hat ein Vetorecht bei allen Personalentscheidungen in der Armee, er ernennt und entlässt ebenfalls den Armeeführer.".
Ich denke man sollte es nicht so einfach gestalten einen Armeeführer zu entlassen, schließlich ist dieser meist länger in seinem Amt als der gewählte Regent. Jeder Regent könnte es zu seinem eigenen Nutzen machen und so Parteimitglieder einsetzen. Deswegen würde ich sagen das die Wahl des militärischen Führers durch Rat und Offiziere vollzogen werden sollte. Schlussendlich müssen alle zusammenarbeiten, vom Rekruten bis zum Regenten, da ist es doch nur fair die Wahl ebenso auf das Gesamte Strukturbild zu verteilen.


Kommentar des Redakteurs: Also wenn man dem vom Volk gewählten Regenten nicht trauen kann, wem dann noch? Als nächstes kommt vielleicht der Vorschlag, daß eine bestimmte Religion das Oberkommando übernimmt, wie vor Jahren in der Eidgenossenschaft. Gott behüte uns vor Kirchenbannern und -armeen.


Spinoza für die SNA