Wortführer zu Württemberg unterstellt Oberhaupt der Spinozistischen Kirche der Lüge

Schloß zu Württemberg, den 28.07.1458

Der Wortführer von Württemberg, Herr Severin:
Ich komme noch mal auf Abschnitt 5 zu sprechen. Da hier ja eine Auflösung des Vertrages gefordert wird. Der Vertrag kann im Ganzen verändert werden.
Zudem möchte ich noch Anmerken das der Vertrag nicht erst seid gestern gültig ist. Wenn Didyou keine Botschafterin mehr war zu dieser Zeit, warum wird erst jetzt nach einer Auflösung des Vertrages gebeten? Für mich ist es kein Grund nun etwas aufzulösen, weil jemand behauptet das die Botschafterin gar keine Botschafterin gewesen ist. Ich gebe viel auf ein Wort aber wie zuvor erwähnt, der Vertrag exisitert schon länger und nun aus diesem Grund den Vertrag für Null und Nichtig zu erklären ist meines Erachtens ohne genügend Beweise nicht möglich.
Anmerkung der Redaktion: Warum Jemand auf einen Vertrag mit einer Verstorbenen und einer Organisation pocht, die es Monate nicht mehr gibt, ist unklar. Wie sollte man einen Vertrag auflösen, den man nicht kannte und nicht mit der Spinozistischen Kirche abgeschlossen war? Eigentlich wollten wir den vorliegenden Fall nicht groß bekanntmachen, doch da er öffentlich im Sitzungssaal von Württemberg stattfindet, hier die entsprechenden Briefe dazu:

Sehr geehrter Sir Jussi, Graf von Württemberg,

hiermit bitte ich um die Auflösung des Vertrages zwischen der Spinozistischem Glaubensgemeinschaft und der Grafschaft Württemberg. Wir sind die Spinozistische Kirche und stehen für unsere Rechte ein und können uns deshalb mit diesem Vertrag nicht identifizieren. Unserer Meinung nach hat dieser Vertrag höchstens einseitige Vorteile, denn er nimmt uns jegliche, uns zustehende Rechte!
Außerdem möchten wir anmerken, dass Schwester Didyou zum damaligen Zeitraum KEINE Botschafterin war und deswegen ihre Unterschrift als Botschafterin als ungültig anzusehen ist.
Wir können gerne über einen neuen Vertrag diskutieren, jedoch dann zu besserem Leistungsverhältnis. Trotzdem möchte ich euch danken, für die bisherige Zusammenarbeit.

Gott zum Gruße

Davidhause
Bischof der Spinozistischen Kirche
28.07.1458

Gott zum Gruße werter Graf Jussi, werte Ratsmitglieder,

als Sekretär des Abtes der Spinozistischen Kirche in Württemberg gebe ich zu dem Thema Spinozistische Glaubengemeinschaft in der Weinstube folgende Erklärung ab:

1., Eine Spinozistische Glaubensgemeinschaft ist mir weder bekannt, noch sind im Bereich der Spinozistischen Kirche irgendwelche Daten dazu hinterlegt. Als Achivar des Hauptklosters Zion kann ich auch bezeugen, daß es zu einer Spinozistischen Glaubensgemeinschaft keine Unterlagen gibt. Als Archivar der Bruderschaft des Lichts, der ältesten Bruderschaft der Spinozistischen Kirche kann ich weiter bezeugen, daß es seit Gründung am 19.12.1455 keine Aufzeichnungen zu einer Spinozistischen Glaubengemeinschaft gibt. Da wir eine offene Kirche sind, kann jedoch nicht au"sgeschlossen werden, daß sich einzelne Spinozisten zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen haben. Nach unseren Regeln ist das erlaubt, solange das Glaubensbekenntnis anerkannt wird.

2., Diesen Vertrag sah ich hier im Schloß zu Württemberg das erste Mal. Im Archiv der Spinozistischen Kirche gibt es weder eine Kopie, noch einen Hinweis, das innerhalb der Kirche darüber abgestimmt oder beschlossen wurde. Da die leider inzwischen verstorbene Schwester Didyou86 zu dem Zeitpunkt Bischöfin der Spinozistischen Kirche war, schließt nicht aus, daß sie zu dem Zeitpunkt auch Botschafterin der Spinozistischen Gemeinschaft war.

3., Die Spinozistische Kirche ist eine durch seiner kaiserlichen Majestät und seiner Mitarbeiter anerkannte, bestätigte und gewünschte Religion. Beschwerden oder Änderungsvorschläge der HDAK dazu, sollten doch bitte direkt an seine kaiserliche Majestät herangebracht werden. Und solange es seiner kaiserlichen Majestät beliebt, die Spinozistische Kirche im Reich zu haben, werden wir auch Kirche bleiben. Die Frage wer Staatskirche ist, war ja nie umstritten oder wurde angezweifelt.

4., Auch wenn der Vertrag nur die Spinozistische Glaubensgemeinschaft betrifft, wüßte ich keinen Ort wo es in Württemberg zwei Begegnungsstätten gibt. Dieser Vorwurf ist unwahr. Die Klosterschenke von Bruder Renaldo in Ulm, ist nicht als Begegnungsstätte gekennzeichnet - hoffe dass können alle Ulmer bezeugen. Trotzdem hat sich die Ulmer Bruderschaft entschlossen, der Hetzkampagne gegen die Spinozisten ein Ende zu setzen und die alte Begegnungsstätte abzureißen, was leider noch mehr Angriffe gegen unserer Kirche hervorbrachte.

5., Die Verantwortlichen der Weinstube, geben jeder Religion, das Recht ein Büro für den Provinzverantwortlichen zu errichten. Gemäß Reichsbulle oder dem Gesetz von Württemberg ist dies auch nicht verboten. Hier wird uns sogar unterstellt erst einen Marktstand gehabt zu haben, was eine Lüge ist und sich auch notfalls vor Gericht nachweisen läßt.

6., Als Mönch bin ich kein Stimmensammler, für was auch? Desweiteren habe ich nie den Begriff Staat und Kirche auf den ersten Stand des Reichstages angewendet. Der erste Stand ist der Klerus, das sollte ein Mitglied der HDAK schon wissen. Ich bitte diese Unterstellungen zu unterlassen. Eine Trennung Staat und Kirche ist, wenn kein Amtsträger der Kirche auch zugleich ein weltliches Amt inne hat. So kann man Interessenkonflickte vermeiden. Ein Spinozist bekehrt oder missioniert nicht!

7., Thema Hetze: Sollte Jemand Hetze gegenüber der HDAK betreiben, so bitte ich doch einfach Strafanzeige zu stellen, dann wird das geklärt. Unwahre Unterstellungen dienen bestimmt nicht der Sache an sich. Viele Spinozisten haben sehr guten Kontakt zu Aristoten und umgekehrt. Ich selbst wurde bei der HDAK nett und freundlich empfangen und man war einen runden Tisch zur Beseitigung von Mißverständnissen nicht abgeneigt. Um so weniger verstehe ich, wie einzelne Personen, die Anstrengungen ihrer Kirchenführung zur Verständigung zwischen den Kirchen, sabotieren wollen.

8., Thema Zwangsreligionsunterricht: Nun, nachdem nur eine Kirche offensichtlich einen Religionsunterricht halten darf, ist es auch ein solcher, da keine Auswahl zwischen den Religionen besteht. Dürfen mehrere Religionen das, dann ist es natürlich kein Zwang mehr.

9., Thema Vorlage Beweise, daß sich die Spinozistische Glaubensgemeinschaft Kirche nennen darf: Siehe Punkt 1 bis 4.
Mit dieser Spinozistischen Glaubensgemeinschaft hat die Spinozistische Kirche in Recht und Organisation nichts zu tun, sie ist kein offizielles Organ unserer Kirche, wir kennen sie nicht. Warum hier die Antragstellerin, die Glaubwürdigkeit der Dokumente der HDAK und Roms und sogar seiner kaiserlichen Majestät anzweifelt, ist mir unbegreiflich.

10., Ein Schreiben aus der Zukunft Absender : Didyou86 Gesendet am : 2010-04-21 10:54:03.
Nun, zu dieser Wahrsagerei was in ein paar hunderten von Jahren geschieht, enthalte ich mich des Kommentars. Seltsam finde ich, daß es einmal Begriffe wie forentechnisch, RP und RL und was weiß ich gibt und dann wieder nicht. Ich finde es schon etwas überheblich, wie man sich über seine kaiserliche Majestät erhebt und meint man wäre Gott und konnte bestimmen, was seine kaiserliche Majestät zu sagen oder zu schreiben hat und was wir daraus zu lesen haben!
Meine Nachforschungen haben ergeben, daß die Spinozistische Kirche zu keiner Zeit ein Thema zur Änderung von Kirche auf Glaubensgemeinschaft behandelt hat. Wohl mag es eine Anfrage eines Herrn Protus an unsere verstorbene Schwester Didyou86 bezüglich eines Textes in der Nürnberger Dorfhalle gegeben haben, dem man freundlicher Weise vermutlich entsprochen hat.

11., Spinozistische Ehen: Der entsprechende Artikel ist wahrheitsgemäß, ich bitte wiederholt darum, mich nicht als Lügner zu beleidigen! Nun, zuerst möchte ich bemerken, daß weder meine Augen die Klosternmauern der HDAK durchdringen und ich ins Innere gelangen kann, wie auch die werte Schwarzeseele nicht ohne Schlüssel in den abgesperrten Bereich der Spinozistischen Kirche kann. Ansonsten müßte ich Einbruch unterstellen. Natürlich werden im Bereich der Spinozistischen Kirche, wie auch bei der HDAK, die Kirchenaushänge von Zeit zur Zeit erneuert. Die Behauptung, daß es erst seit einem Monat ein öffentliches Kirchenregister gibt, ist wiederum unwahr. Die Gesetze zur Heirat hängen gar nicht öffentlich aus, da es keine gibt - wir halten uns an die Gesetze des Reiches, zudem gab es noch keinen Fall der nach dem Adelsgesetz behandelt wurde.
Natürlich hatte ich vor Veröffentlichung, Rücksprache mit dem Reichstagsvorsitzenden, dem werten Hugbald genommen. Ich halte es für gefährlich, wenn Einzelpersonen sich über die Reichgesetze stellen wollen. Für uns als Kirche ist maßgebend, was seine kaiserliche Majestät, seine königliche Hoheit und der Reichstag und der Regent mit dem Rat der Provinz beschließt. Wir mischen uns auch nicht in die inneren Kirchenangelegenheiten anderer Religionen und schreiben ihnen vor, was sie wann zu machen haben.

Ich danke Allen, die diese, doch sehr ausführlichen Erläuterungen gelesen haben. Am Schluß noch ein Satz: Die Staatskirche ist Staatskirche, aber Andersgläubige sind nicht Bürger zweiter Klasse.


Gott mit Württemberg
Spinoza
28.07.1458
 Spinoza für die SNA