Spinozistische Ehen waren und bleiben anerkannt die Zweite

Frankfurt, den 29.07.1458

Nun, da es anscheinend Mißverständnisse zu der Sachlage gibt, hat mich der werte Reichtagsvorsitzende um eine Klarstellung gebeten - war ich hiermit gerne mache.

Hier der Briefwechsel:

Werter Reichstagsvorsitzender Hugbald,

ich wende mich direkt als einfacher Mönch an Euch, da die Spinozistische Kirche ja nicht im Ersten Stand vertreten sein darf.

Derzeit weile ich auf einer Pilgerreise in Ulm und fand erschreckenderweise unter Ankündigungen der Religionen diesen Eintrag:

Zitat:
Der Reichstag hat beschlossen, das nur aristotelische Ehen,
oder solche, die der aristotelischen gleichzusetzen sind,
anerkannt sind.
Das sind spinozistische Ehen bisher nicht.

Gott mit euch und Frieden in Ulm

Svenja von Rosalux
Bischöfin zu Augsburg

Nun, meines Wissen betrifft dies doch nur das Adelsgesetz und nicht den einfachen Bürger. Ich habe mir auch die Rechtsverordnung zum ADG genau angesehen und finde nirgends einen Hinweis, daß es für alle Ehen gilt. Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen?

Gott mit Euch
Spinoza

Guten Abend, 

...

Was anderes hat der RT meiner Kenntnis nach nicht beschlossen.

Soweit ich mich erinnere, hat der Reichstag zu keinem Zeitpunkt über eine allgemeine Gültigkeit von Ehen etwas beschlossen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und verbleibe

mit den besten Wünschen,

Hugbald von Rosenfeldt
Reichstagsvorsitzender

Werter Hugbald,

habt vielen Dank für Eure Mühen. Die Mitteilung ist demnach ungültig, es betrifft nur Ehen im Bezug auf das Adelsgesetz.

Gott zum Gruße
Spinoza

Hinweis der Redaktion: Die Antwort des Reichtagsvorsitzenden wurde zur Übersichtlichkeit um den Gesetzestext gekürzt. Wir danken Ihm, daß der strittige Punkt nochmal klargestellt werden konnte. Es bleibt also dabei, daß bürgerliche spinozistische Ehen - entgegen  der Bekanntmachnung der HDAK - anerkannt bleiben.


Spinoza für die SNA