Eine Meldung der KAP vom 7.9.1470 zufolge scheint das Herzogtum Steiermark wieder im Deutschen Reich zu sein:
Die Mitglieder des Rates werden innerhalb von zwei Tagen den neuen Regenten anerkennen. Dieser muss dann dem Kaiser des HRRDN und dem Deutschen König seine Reverenzen erweisen und die wichtigsten Ämter der Provinz besetzen.
Dies steht eigentlich im Gegensatz zur Unabhängigkeitserklärung des Herzogtums vom 07. Gilbhart 1459.
Schwester Juana den 8ten Scheiding AD 1470