Weltliche Ehen nur über das "The Imperial Civil Registry Office"

Heimlich still und leise wurde das neue Gesetz 

Charta of the Imperial Civil Registry Office 

am 17.11.1470 beschlossen und Heute verkündet. Nachdem bereits die letzte Änderung der Magna Carta drauf hinwies, kam es nun schriftlich. Die wichtigsten Punkte sind wohl:

  • Weltliche Ehen sind den religiösen Ehen gleichgestellt.
  • Das Alter der Ehepartner muß mindestens 14 Jahre betragen.
  • Es gibt keine Aufgebotsfristen.
  • Auf Antrag kann eine Trauungszeremonie stattfinden.
  • Eine Scheidung ist Jederzeit möglich, keine Sperrfrist mehr.
  • Über Hochzeit und Scheidung werden entsprechende Dokumente erstellt.
  • Für Trauungen ist das Kaiserliche Imperial Civil Registry Office zuständig.
  Schwester Juana den 22ten Nebelung AD 1470