- Ausgabe vom 10.7.1471 -
- Bayern, Anonymer Berichterstatter
Über die wahren Verbrecher - Teil 3
Die folgen Reaktionen zeigen deutlich, dass irgendetwas nicht stimmt. Asumas Einspruch gegen die Urteile wird im absoluten Eilverfahren behandelt. Es dauert keine drei Wochen und die Sache ist durchverhandelt und mit Freispruch und Entschädigung für Asuma beendet. Durch wen? Reaghar! Es gibt keine vergleichbaren Fälle in dem so zügig reagierte und ein solcher Umbruch mit Gewalt herbeigeführt wurde. Eher das Gegenteil ist der Fall, bei viel eindeutigeren Fällen sind lange Wartezeiten absehbar, obgleich die Sachlage völlig klar scheint. Aber hier bei Asuma scheint es ausgesprochen wichtig, eilig und notwendig. Das ist wieder so ein Punkt, den man sich merken sollte. Aber der Irrsinn geht noch weiter. Österreich verweigert sich zu recht einem Hochverräter, denn nichts anderes bedeutet der Status auf der Blacklist zu stehen, irgendwelche Entschädigungen auszuzahlen. Das ist eine vernünftige Haltung, denn immerhin wäre dies ein Affront gegenüber dem imperialen Gesetz. Interessanterweise genügt ein Brief von Matheys als Oberster Richter des Reichskammergerichts aus um die Eintragung der Blacklist aufzuheben und dies obwohl die Beihilfe von Asuma zu kriminellen Handlungen anderer Personen nie entkräftet werden konnte und die Begründung, dass Asuma kein Räuber sei nur auf dem Ignorieren von mathematischen Zusammenhängen, sowie dem Vernebeln der Logik gebietet. Er verliert sich lieber in einem fadenscheinlichen Kampf für einen Halunken und macht sich dadurch unglaubwürdig und lächerlich, während er die offensichtliche Wahrheit verschleiert. Aber dies ist ihm auch egal, weil er gern korrupt ist. Denn Matheys ist de facto das RKG und vereint alle Befugnisse dieses Instrumentes auf sich alleine. Es ist offensichtlich das diese Macht auch Asuma zur Verfügung steht. Was ist also das offensichtliche Szenario? Diese Vier werden sich abgesprochen haben Asuma aus der Patsche zu helfen, wohlgemerkt dafür, dass Asuma seine Ressourcen zur Verfügung stellt. Der Beweis dafür ist die Listenunterstützung.
Asuma ist also nur deswegen geschützt, weil er nicht allein agiert. Es ist mehr als offensichtlich, dass er nicht nur eine schlagkräftige Bande führt, sondern auch über einflussreiche, politische Kontakte verfügt, welche in der Lage sind nachhaltig Entscheidungen auf höchster Ebene zu beeinflussen. Ebenso ist die Justiz von Bayern, sowie dessen Rat, aber auch das Reichskammergericht durch korrupte Elemente unterwandert. Blume und Reaghar arbeiten offen mit Asuma zusammen. Deren Justizarbeit für Bayern erbringt die Verbindung zum RKG, welches den Obersten Richter Matheys mit in diesen Dunstkreis einbezieht. Asuma ist somit immug gegen sämtliche Strafverfolgung und Gegenmaßnahmen. Allein durch diese offensichtliche Diskrepanz erhebt sich die berechtigte Frage ob es sich überhaupt noch lohnt Räuber vor Gericht anzuklagen? Wozu auch, wenn es der Korruption gelingt diese schädlichen Elemente wieder zu befreien und der jeweiligen Provinz dann sogar noch zusätzliche Kosten entstehen, weil der Räuber zweimal absahnen kann, in dem er noch entschädigt wird? Was ist mit den Raubopfern? Deren Lage und Schicksal wird völlig vergessen! Das ist der aktuelle Zustand!