
- Ausgabe vom 30.1.1473 -

Zitat: |
![]() Charta des kaiserlichen Waisenhauses
Präambel:
Die Charta wurde auf Wunsch von Kaiser Didicus Crescenzi im
Kaiserpalast von Straßburg verfasst. Er widmete das kaiserliche
Waisenhaus seiner Frau Annalisa De Luna De Curtis Crescenzi, die nach
seinen Worten ein strahlendes Beispiel für Liebe und Mutterschaft ist,
mit dem Ziel, ein Leuchtfeuer der Hoffnung für die weniger Glücklichen
in unserem Kaiserreich zu werden und ihnen Trost zu spenden. Diese
Waisenkinder werden aufgenommen und unterstützt, und ihnen wird Nahrung
und Stabilität in ihrem Leben versprochen.
Einleitender Artikel: Das kaiserliche Waisenhaus wird durch diese Charta gegründet. Die Charta kann vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches überarbeitet werden. Kapitel I - Zusammensetzung Art. 1. Das kaiserliche Waisenhaus wird vom Direktor geleitet, der vom Minister für zivile Angelegenheiten ernannt wird. Art. 2. Der Direktor kann so viele Mitarbeiter einstellen, wie er für die Erfüllung der Aufgaben des kaiserlichen Waisenhauses für erforderlich hält. Alle Mitarbeiter müssen kaiserliche Staatsbürger sein. Kapitel II – Auftrag Art. 1. Der Auftrag des Waisenhauses besteht darin, verwaisten oder verlassenen Kindern unter 14 Jahren eine sichere und einladende Zuflucht zu bieten und ihnen eine mitfühlende Umgebung, emotionale Unterstützung und Wachstumschancen zu bieten. Art. 2. Das Waisenhaus garantiert, dass alle Kinder die bestmögliche Ausbildung erhalten und in wichtigen Aspekten des täglichen Lebens geschult werden, wie z. B. Kochen, Nähen, Pflege von Haus und Hof, sowie Jagen, erste Erfahrungen im Handwerk sammeln und gute Umgangsformen erlernen. Die Waisenkinder erhalten auch die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen. Art. 3. Sobald die Grundbedürfnisse gedeckt sind, bemüht sich das Kaiserliche Waisenhaus, Pflegeeltern oder Adoptiveltern für das Waisenkind zu finden. Das letztendliche Ziel ist die Adoption der Kinder. Die adoptierende Person muss mindestens 14 Jahre alt sein. Kapitel III – Ablauf Art. 1. Die Mitarbeiter des Kaiserlichen Waisenhauses suchen aktiv nach Waisenkindern und Adoptiveltern im gesamten Kaiserreich, um sicherzustellen, dass sie den Weg zum Kaiserlichen Waisenhaus finden. Art. 2. Waisenkinder und Adoptiveltern des Kaiserreichs können sich direkt an die Mitarbeiter des Kaiserlichen Waisenhauses wenden, wenn sie an der Unterstützung des Kaiserlichen Waisenhauses interessiert sind. Art. 3. Für jedes Kind wird ein Dossier mit persönlichen Informationen und spezifischen Bedürfnissen erstellt. Ein separates Dossier wird auch für Personen erstellt, die daran interessiert sind, ein Kind zu fördern oder zu adoptieren. Es liegt in der Verantwortung des Direktors und seiner Abteilung, die Personen, die bereit sind, ein Kind zu fördern/adoptieren, zu bewerten, bevor sie als mögliche Pflegeeltern oder Adoptiveltern registriert werden. Kapitel I V - Gesetzeslage Art. 1. Wenn ein Adoptivelternteil gefunden wurde, unterzeichnet der Direktor des Kaiserlichen Waisenhauses die Vereinbarung, das Sorgerecht an den Adoptivelternteil zu übertragen. Art. 2. Die Adoption wird vom Kaiserlichen Standesamt registriert. Unterzeichnet und gesiegelt im kaiserlichen Palast von Strasburg am dreizehnten Tag des Monats Januar im Gnadenjahr MCDLXXIII.
![]() Heiliger Römischer Kaiser ![]() |
Die Bemühung um ein Waisenhaus ist anerkennungswert, die Ausführung wieder so stümperhaft, wie man es vom derzeitigen Kaiser gewohnt ist.
Wenn ein 14jähriger eine 13jährige adoptieren kann, dann fragt man sich schon, ob der Wein im Kaiserhaus nicht doch zu stark ist???
Ich verweise hier mal auf ein alternatives Programm, das lange Zeit auch über die Spinozistische Kirche lief, bevor sie von "oben her" zerstört wurde - das Patenprogramm.
Jeder Neubürger erhält zeitweise einen Paten für die Anfangszeit, früher 5 Brote zum Mindestpreis und dann noch über das Rathaus eine Rückvergütung von 50 Taler für erste Feld.
Diese Paten entlasten den EBV-Leiter und Altbürger werden in die Förderung von Jungbürgern eingebunden - d.h. doppelte Vorteile.
Derzeit läuft über die Diözese Lausanne ein ähnliches Programm, allerdings mit 10 Broten zum Mindestpreis. Die gesamte Fördersumme übernimmt auch die Diözese und nicht die Stadt zur Entlastung.
Beispiel mein Wohnort Grandson: Vor einiger Zeit noch 17 Bewohner und Dank Neubürgern und Zuwanderern nun 23 Bewohner.
Fazit: Die Zukunft der Städte liegt in der Förderung von Neubürgern, nicht für Altbürger, die nicht wissen wohin mit ihren Talern.