Steiermark schließt Grenzen

Steiermark, den 03.08.1458

Sofortiger Sicherheitserlass des Herzogtums Steiermark

Aus gegebenen Anlass, schließt die Provinz Steiermark ab sofort am 03.08.1458 um 21Uhr ihre Grenzen.

Bei Einreise ohne Genehmigung wird sofort Anklage nach Paragraph 2.2 Verrat Absatz (e): "Provokation erhoben.
Einreisegenehmigungen werden von der Herzogin erteilt und müssen vor Abreise bewilligt werden.
Dafür bitte Namen der Reisenden, sowie Zweck und Dauer des Aufenthaltes angeben. Sowie Kampfkraft und Bewaffnung

Reisende die heute Nacht die Grenze passieren, haben unverzüglich ihre Lanzen aufzulösen und sich bis Morgen 21:00 Uhr zu melden bei der Herzogin Perl., ansonsten ergeht Anklage Paragraph 2.2 Verrat Absatz (e): "Provokation

Wird der Aufenthalt durch das Herzogtum verweigert, ist man verpflichtet umgehend auszureisen, ansonsten ergeht Anklage.


Lanzen und bewaffnete Gruppen Verbot

Ebenso ergeht mit sofortiger Wirkung ein Lanzen und bewaffnete Gruppen Verbot. Auch hierfür werden Genehmigungen von der Herzogin erteilt.
Alle Lanzen die bis morgen 21:00Uhr keine Genehmigung haben und doch noch bestehen oder ohne Genehmigung gegründet werden, sind umgehend anzuklagen

Tauben und PN`s an Perl.

Änderungen werden Bekannt gegeben


gez.
Perl von Sanneck
Herzogin der Steiermark


Spinoza für die SNA