Steiermark, den 03.08.1458
Sofortiger Sicherheitserlass des Herzogtums Steiermark
Aus gegebenen Anlass, schließt die Provinz Steiermark ab sofort am 03.08.1458 um 21Uhr ihre Grenzen.
Bei Einreise ohne Genehmigung wird sofort Anklage nach Paragraph 2.2 Verrat Absatz (e): "Provokation erhoben.
Einreisegenehmigungen werden von der Herzogin erteilt und müssen vor Abreise bewilligt werden.
Dafür bitte Namen der Reisenden, sowie Zweck und Dauer des Aufenthaltes angeben. Sowie Kampfkraft und Bewaffnung
Reisende die heute Nacht die Grenze passieren, haben unverzüglich ihre Lanzen aufzulösen und sich bis Morgen 21:00 Uhr zu melden bei der Herzogin Perl., ansonsten ergeht Anklage Paragraph 2.2 Verrat Absatz (e): "Provokation
Wird der Aufenthalt durch das Herzogtum verweigert, ist man verpflichtet umgehend auszureisen, ansonsten ergeht Anklage.
Lanzen und bewaffnete Gruppen Verbot
Ebenso ergeht mit sofortiger Wirkung ein Lanzen und bewaffnete Gruppen Verbot. Auch hierfür werden Genehmigungen von der Herzogin erteilt.
Alle Lanzen die bis morgen 21:00Uhr keine Genehmigung haben und doch noch bestehen oder ohne Genehmigung gegründet werden, sind umgehend anzuklagen
Tauben und PN`s an Perl.
Änderungen werden Bekannt gegeben
gez.
Perl von Sanneck
Herzogin der Steiermark
Spinoza für die SNA