DNA vom 16.9.1472

 



- Ausgabe vom 16.9.1472 -




    Neue Goldene Bulle, DKR,
    Schwester Juana



    Neue Besen kehren gut! So heißt es zumindest. Offenbar hat man die Änderungen zur Magna Carta nicht genau genug gelesen. Niemand will, dass der Stand der Kleriker aufgelöst wird - wenn, dass er wie in der BULLA AUREA verankert allen Klerikern, also auch den Spinozistischen und Averroistischen offensteht. Der Kern ist die TRENNUNG STAAT und KIRCHE, so wie es z.B. in der Eidgenossenschaft gehandhabt wird. Ich kann nicht als Bischöfin im Bundesrat und Bürgermeister sein bzw umgekehrt. Niemals sollte man weltliche und kirchliche Macht vereinen!

    Nun zum neuen Vorschlag der Goldenen Bulle, Einerseits macht man sich wegen einer Kleinigkeit ins Hemd, Andererseits übernimmt man Texte die im Widerspruch zur Magna Carta und Bulla Aurea sind. Warum fragt man nicht einfach Jemanden, der sich mit den Gesetzen auskennt?

    Zitat:
    2. Staatsreligion

    (1) Die Staatsreligion ist der aristotelische Glaube, wie er von der Heiligen Römischen und Universalen Kirche gelehrt wird. Alle anderen Bekenntnisse werden toleriert, soweit sie die öffentliche Ordnung nicht bedrohen, es ist ihnen jedoch verboten öffentlich zu predigen und zu missionieren.
    (2) Die Vertreter der Staatsreligion haben das Recht die weltliche Gerichtsbarkeit mit der Vollstreckung von Urteilen der Heiligen Inquisition zu beauftragen. Die Vollstreckung eines solchen Urteils darf nicht gegen geltendes weltliches Recht verstoßen. Zur Inanspruchnahme dieses Rechtes sind die Rahmenbedingungen zwingend in einem Konkordat zu regeln.


    Gemäß Magna Carta steht es jeden Bürger frei SEINEN Bekenntnis nachzugehen!

    Zitat:
    MAGNA CARTA, I. Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicӕ
    Article X – Kaiserliche Bürger können nicht für das, was sie sind oder was sie glauben, verfolgt werden. Das Kaiserreich erkennt das Recht auf freie Meinungsäußerung in Übereinstimmung mit der kaiserlichen Gesetzgebung an.


    Gemäß Bulla Aurea gibt es klare Regeln Staat und Kirche!

    Zitat:
    BULLA AUREA, VII. Beziehungen zu religiösen Institutionen
    (1) Jeder kaiserliche Bürger hat die Freiheit des Glaubens und der Religion, einschließlich der Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, sich öffentlich zu seiner Religion oder Weltanschauung zu bekennen und sie allein oder in Gemeinschaft mit anderen privat zu praktizieren.
    (2) Angehörige der aristotelischen, spinozistischen und averoïstischen Glaubensrichtungen können ihre Religion ohne Beeinträchtigung durch weltliche Autoritäten ausüben, solange ihre Überzeugungen nicht den kaiserlichen Gesetzen widersprechen.
    (3) Mitglieder anderer Glaubensrichtungen oder Kirchen benötigen die Erlaubnis des Regenten der jeweiligen Provinz, um ihren Glauben öffentlich zu praktizieren und innerhalb der Grenzen dieser Provinz zu predigen.
    (4) Kaiserliche Bürger dürfen aufgrund ihrer religiösen oder spirituellen Ansichten weder von der Ausübung oder Innehabung eines In Gratibus-Amtes noch von einer anderen Funktion in einer kaiserlichen Institution oder den Institutionen eines kaiserlichen Staates ausgeschlossen oder gesperrt werden, auch nicht aufgrund einer Anfrage oder Entscheidung einer religiösen Autorität.
    (5) Provinzgerichte können nicht zur Durchsetzung von Entscheidungen einer religiösen Behörde oder eines religiösen Gerichtes herangezogen werden.
    (6) Mitglieder verschiedener Kirchen und Sekten können nicht wegen ihres Glaubens oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Sekte oder einer Kirche verfolgt oder strafrechtlich belangt werden. Ungeachtet der Religion, des Glaubens oder des Ranges innerhalb einer kirchlichen oder religiösen Institution sind alle Mitglieder in weltlichen Angelegenheiten wie alle kaiserlichen Untertanen den Gesetzen der Provinz und des Reiches unterworfen. Es gibt kein Sonderrecht, welches jemanden vor der kaiserlichen Justiz oder der Justiz eines kaiserlichen Staates schützen könnte. Sie genießen vor den Gerichten die gleichen Rechte wie alle kaiserlichen Untertanen.
    (7) Hohe Beamte ausländischer Königreiche (Provinzial/Königliche Ratsmitglieder) können nicht Herrscher eines Reichsstaates werden. Auch hohe Beamte religiöser Institutionen (Bischöfe-Kardinäle-Sonderbeamte) können nicht an die Spitze eines kaiserlichen Staates gelangen. Priester und Nonnen sind wählbar.



    Zitat:
    II. Die Regierung
    7. Der deutsche König
    (8 ) Der König muss im aristotelischen Glauben getauft sein und wird durch den Vorsitzenden der deutschen aristotelischen Kirchen gekrönt.


    Siehe oben, JEDER darf Deutscher König werden.

    Fazit: Die Hoffnung stirbt zuletzt, dass man eine neue Goldene Bulle mit "Hand und Fuß" macht und nicht gleich wieder Hochverrat am Kaiserreich übt.
    Besser wäre es gewesen eine UNABHÄNGIGE Verfassungskommision zu berufen mit allen Vertretern der beteiligten Gruppen. Aber gut, wäre zu einfach ...