
- Ausgabe vom 24.1.1473 -
- Anzeigenersteller: Seine Hochgeboren
Kurun_de_Contarini Burgrave of Prettin, Graf von Ortenau, Freiherr von Wershofen
- Beschuldigter: Ihre Wohlgeboren
Sara_Sophie von Rosenfeldt, wohnhaft in der Grafschaft Augsburg, in Konstanz
- Grund der Anzeige: mögliche mehrfache Beleidigung
- Tatzeitpunkt: 07. Januar 1473 und 08. Januar 1473
- Gesetzesgrundlage: § 10 Buch III : Strafgesetzbuch der Grafschaft Augsburg (StGB-Aug)
Strafgesetzbuch der Grafschaft Augsburg (StGB-Aug) hat Folgendes geschrieben:
§ 10 - Störung des öffentlichen Friedens
Den öffentlichen Frieden stört, wer das Vertrauen in die schützende Macht der Rechtsordnung erschüttert, darunter fällt insbesondere:
(1) Mord
(2) Anwendung von körperlicher Gewalt sowie Körperverletzung
(3) Erpressung und Drohung
(4) Beleidigung im schweren Falle
(5) Rufschädigung und Verleumdung
Die Störung des öffentlichen Friedens wird mit 4 bis zu 10 Tagen Gefängnis und/oder einer Geldbuße oder in schweren oder wiederholten Fällen mit dem Tod bestraft.
- Schilderung des Falles:
Im Zuge meiner Arbeit als Oberstaatsanwalt gab es mehrere Briefe von der Beschuldigten, die nicht die ordnungsgemäße Anrede benutzten. Trotz der mehrfachen Aufforderung diese zu benutzen, hat die Beschuldigte sich bewusst gegen die korrekte Ansprache entschieden und diese weggelassen. Nach dem ADG ist dies als Beleidigung zu werten. Da diese Tat innerhalb des Briefverkehrs in der RSA stattgefunden hat, zeige ich Sara Sophie von Rosenfeldt wegen möglicher Beleidigung an.

Zitat: |
Antrag auf Anzeige
Ort, Datum, Unterschrift Aachen, 19. Januar 1473 ![]() Burgrave of Prettin, Graf von Ortenau, Freiherr von Wershofen |
Zitat: |
![]() Fallzuweisung Aktenzeichen hiermit weise ich, ![]() [RSA 04/73] Sara_Sophie ![]() 19. Januar 1473 ![]() |
Anmerkung der Redaktion: Nun auf den ersten Blick ein einfacher Fall wie er jede Woche vorkommt, aber ...
Was bitte ist eine mögliche Beleidigung? Den Straftatbestand gibt es in keinem Gesetzbuch! Entweder fühlt sich eine Person beleidigt oder nicht.
Wenn der Antragssteller sich da selbst nicht sicher ist, warum dann eine Anzeige?
Der Antragsteller ist zugleich Oberstaatsanwalt und weißt das eigene Verfahren Jemanden zu, nicht gerade dass er gleichzeitig Richter in dem Fall ist. Von Befangenheit scheint man noch nichts gehört zu haben - es lebe Willkür, Korruption und Vetternwirtschaft!!!
Stutzig wird man, schaut man sich die Beklagte an. Ist sie denn nicht vom Vasall der Kirche Theis nicht erst verbannt worden? Wird die Verbannung wegen der Anklage aufgehoben oder wird sie als Strafe bei Verurteilung nochmal verbannt oder muss sich im Exil selbst paar Tage ins Kämmerlein einsperren? Eine Lachnummer ohne Gleichen. Hat das Reich keinen Hofnarren mehr zur Belustigung?
Ist die Beklagte nicht gerade wegen angeblich übermäßigen Anzeigen verbannt worden? Und was macht der Herr OSA, er übertrifft das Ganze noch und blockiert mit seinen jämmerlichen Anzeige die bereits überlastete Justiz, gleichen einem Kinde dessen Spielzeug man wegnimmt. Hat er nicht in Baden jahrelang genug Schaden angerichtet, so dass viele die Provinz verlassen hatten?
Schaut man sich die Anzeige mal genau an, so findet man den Satz "Da diese Tat innerhalb des Briefverkehrs in der RSA stattgefunden hat, zeige ich Sara Sophie von Rosenfeldt wegen möglicher Beleidigung an.".
Erstens war nach Aussage des Klägers die mögliche oder vermutete Beleidigung gar nicht öffentlich - Zeugen wurden auch nicht genannt oder Beweise mit der Anzeige vorgelegt. Zweitens beleidigt der Kläger in der Anzeige selbst die Beklagte, da er keine ordnungsgemäße Anrede verwendet. Damit klagt also der Kläger sich selbst an. Ist denn schon 1.April???
Zum Schluss, ist eine unpassende Anrede für eine unehrenhafte Person wirklich eine Beleidigung im schweren Falle oder eigentlich Rechtens, denn sonst würde man ja dadurch alle ehrenwerten Personen Beleidigen???
Fazit: Über Spanien lacht die Sonne - über so manche Person die ganze Welt!

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