DNA vom 31.1.1473

 



- Ausgabe vom 31.1.1473 -






    DRK, Schwarze Armeen, Schwester Juana


    Nehmen wir mal eins der Provinzgesetze, hier mal Österreich, genau unter die Lupe:

    Erzherzogliches Gesetzbuch für Österreich (EGfÖ)
    IV. Sicherheit und Militär
    §17 Erzherzöglich österreichische Armee
    (1) Die erzherzöglich österreichische Armee ist die einzige ohne gesonderte Genehmigung zugelassene militärische Organisation des Erzherzogtums Österreich.


    Nun vor einiger Zeit wurde dort ein Söldnerheer, das vor Wien lag und in Stärke und Ausrüstung eher mit der Reichsarmee vergleichbar war, von einer besorgten Bürgerin der Staatsanwältin gemeldet. Da der Führer aber Ratsmitglied war, ließ man das Ganze unter den Tisch fallen - wie anderen Anzeigen auch.

    Zurück zum Thema. Militärische Organisationen sind "normal" von der jeweiligen Provinzregierung genehmigungspflichtig. Die Wirklichkeit schaut aber nicht so aus, nach dem Motto "Es lebe die Vetternwirtschaft und der Hochverrat!".

    Die wohl größte militärische nichtgenehmigte Organisation ist wohl der DEUTSCHRITTERORDEN auch DEUTSCHER RITTERORDEN genannt, unter der Leitung u.a. vom Herrn Seppel. Und da kenne ich mich aus, da Herr Seppel mir schonmal schriftlich damit gedroht hat, als ich wegen dem Mordbefehl an alle Nicht-Aristoten des Herrn Kalixtus gefragt hatte. Natürlich lasse ich mich durch Morddrohungen nicht beeinflussen. In KEINER Provinz gibt es eine Genehmigung für diese Kirchenarmee, die schon unsägliches Leid über andere Völker gebracht hat. Auch Frauen und Kinder werden bei ihren gottlosen und menschenverachtenden Tun nicht verschont. Nur Gott Alleine hat das Recht dazu Leben zu nehmen, außer man muss sich Verteidigen.
    Man könnte auch davon ableiten, dass nicht Regenten und Könige die Macht haben, sondern die Kirchenfürsten. Nicht umsonst hat der Herr Kalixtus in Rom verkündet "Könige sind die Vasallen der Kirche", nun inzwischen hat er sich selbst zum Regenten gemacht.

    Eine weitere ungenehmigte militärische Organisation sind die KNIGHTS IN THE ORDER OF THE WHITE LION, eine Privatarmee des Herrn Kalixtus. Aber da er ja unter dem Schutz von Hochverrätern des Deutschen Königreichs steht, wird wohl dem Sexualstraftäter, Mörder und Hochverräter nichts passieren - wie seit Jahren!

    Eine dritte ungenehmigte militärische Organisation ist die A6S. Wer sich die eigene Beschreibung angesehen hat, der liest, dass sie weder den Gesetzen noch der Regierung des Deutschen Reiches verpflichtet ist, siehe auch

    Die Organisation ist ein Verbund von Personen, welche sich gegenseitig unterstützen um höhere Ziele zu erreichen. Erreicht wird dies durch gemeinsame Missionen. Diese Missionen können, angefangen bei einer kleinen Reise, bis zur Kriegserklärung an ein ganzes Land, alles beinhalten. Die Organisation ist unabhängig von allen Staaten und weder einer Regierung, noch deren Gesetzen, verpflichtet.

    Ein jeder Angehöriger, kann eine Mission anfragen und andere Mitglieder können ihn unterstützen. Die Missionen werden auf freiwilliger Basis ausgeführt, wobei in aussergewöhnlichen Fällen, durch den Boss der Organisation, eine Anordnung erteilt werden kann.

    Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes, kann durch ein bestehendes Mitglied Intern vorgeschlagen werden. Sollten innert 5 Tagen keine Bedenken geäussert werden, ist es dem Boss anschliessend freigestellt, ob er ein Aufnahmegespräch führen will. Ein Eintritt in die Organisation ist ein lebenslanges Bündnis. Eine Trennung, kann nur noch durch den Tod oder in besonderen Ausnahmefällen, in Übereinkunft mit dem Boss der Organisation, erfolgen. Es ist einerseits eine grosse Verpflichtung, andererseits aber auch ein konstanter Gewinn, diese starke "Familie" im Hintergrund zu wissen.

    Wir schützen die Organisation. Die Organisation schützt uns alle.

    Nun Herr Hei, der Anführer, ist in der Eidgenossenschaft ein bekannter Pirat, der mehrere Schiffe versenkt hat. Nun auch er hat Beschützer in den Hochverräterkreisen des Deutschen Reiches.




    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 30.1.1473

 



- Ausgabe vom 30.1.1473 -






    SRING, Waisenhaus, Schwester Juana


    Zitat:



    Charta des kaiserlichen Waisenhauses



    Präambel: Die Charta wurde auf Wunsch von Kaiser Didicus Crescenzi im Kaiserpalast von Straßburg verfasst. Er widmete das kaiserliche Waisenhaus seiner Frau Annalisa De Luna De Curtis Crescenzi, die nach seinen Worten ein strahlendes Beispiel für Liebe und Mutterschaft ist, mit dem Ziel, ein Leuchtfeuer der Hoffnung für die weniger Glücklichen in unserem Kaiserreich zu werden und ihnen Trost zu spenden. Diese Waisenkinder werden aufgenommen und unterstützt, und ihnen wird Nahrung und Stabilität in ihrem Leben versprochen.



    Einleitender Artikel: Das kaiserliche Waisenhaus wird durch diese Charta gegründet. Die Charta kann vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches überarbeitet werden.

    Kapitel I - Zusammensetzung

    Art. 1. Das kaiserliche Waisenhaus wird vom Direktor geleitet, der vom Minister für zivile Angelegenheiten ernannt wird.

    Art. 2. Der Direktor kann so viele Mitarbeiter einstellen, wie er für die Erfüllung der Aufgaben des kaiserlichen Waisenhauses für erforderlich hält. Alle Mitarbeiter müssen kaiserliche Staatsbürger sein.


    Kapitel II – Auftrag

    Art. 1. Der Auftrag des Waisenhauses besteht darin, verwaisten oder verlassenen Kindern unter 14 Jahren eine sichere und einladende Zuflucht zu bieten und ihnen eine mitfühlende Umgebung, emotionale Unterstützung und Wachstumschancen zu bieten.

    Art. 2. Das Waisenhaus garantiert, dass alle Kinder die bestmögliche Ausbildung erhalten und in wichtigen Aspekten des täglichen Lebens geschult werden, wie z. B. Kochen, Nähen, Pflege von Haus und Hof, sowie Jagen, erste Erfahrungen im Handwerk sammeln und gute Umgangsformen erlernen. Die Waisenkinder erhalten auch die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen.

    Art. 3. Sobald die Grundbedürfnisse gedeckt sind, bemüht sich das Kaiserliche Waisenhaus, Pflegeeltern oder Adoptiveltern für das Waisenkind zu finden. Das letztendliche Ziel ist die Adoption der Kinder. Die adoptierende Person muss mindestens 14 Jahre alt sein.


    Kapitel III – Ablauf

    Art. 1. Die Mitarbeiter des Kaiserlichen Waisenhauses suchen aktiv nach Waisenkindern und Adoptiveltern im gesamten Kaiserreich, um sicherzustellen, dass sie den Weg zum Kaiserlichen Waisenhaus finden.

    Art. 2. Waisenkinder und Adoptiveltern des Kaiserreichs können sich direkt an die Mitarbeiter des Kaiserlichen Waisenhauses wenden, wenn sie an der Unterstützung des Kaiserlichen Waisenhauses interessiert sind.

    Art. 3. Für jedes Kind wird ein Dossier mit persönlichen Informationen und spezifischen Bedürfnissen erstellt. Ein separates Dossier wird auch für Personen erstellt, die daran interessiert sind, ein Kind zu fördern oder zu adoptieren. Es liegt in der Verantwortung des Direktors und seiner Abteilung, die Personen, die bereit sind, ein Kind zu fördern/adoptieren, zu bewerten, bevor sie als mögliche Pflegeeltern oder Adoptiveltern registriert werden.


    Kapitel I V - Gesetzeslage

    Art. 1. Wenn ein Adoptivelternteil gefunden wurde, unterzeichnet der Direktor des Kaiserlichen Waisenhauses die Vereinbarung, das Sorgerecht an den Adoptivelternteil zu übertragen.

    Art. 2. Die Adoption wird vom Kaiserlichen Standesamt registriert.



    Unterzeichnet und gesiegelt im kaiserlichen Palast von Strasburg am dreizehnten Tag des Monats Januar im Gnadenjahr MCDLXXIII.


    Heiliger Römischer Kaiser




    Die Bemühung um ein Waisenhaus ist anerkennungswert, die Ausführung wieder so stümperhaft, wie man es vom derzeitigen Kaiser gewohnt ist.
    Wenn ein 14jähriger eine 13jährige adoptieren kann, dann fragt man sich schon, ob der Wein im Kaiserhaus nicht doch zu stark ist???

    Ich verweise hier mal auf ein alternatives Programm, das lange Zeit auch über die Spinozistische Kirche lief, bevor sie von "oben her" zerstört wurde - das Patenprogramm.
    Jeder Neubürger erhält zeitweise einen Paten für die Anfangszeit, früher 5 Brote zum Mindestpreis und dann noch über das Rathaus eine Rückvergütung von 50 Taler für erste Feld.
    Diese Paten entlasten den EBV-Leiter und Altbürger werden in die Förderung von Jungbürgern eingebunden - d.h. doppelte Vorteile.

    Derzeit läuft über die Diözese Lausanne ein ähnliches Programm, allerdings mit 10 Broten zum Mindestpreis. Die gesamte Fördersumme übernimmt auch die Diözese und nicht die Stadt zur Entlastung.
    Beispiel mein Wohnort Grandson: Vor einiger Zeit noch 17 Bewohner und Dank Neubürgern und Zuwanderern nun 23 Bewohner.

    Fazit: Die Zukunft der Städte liegt in der Förderung von Neubürgern, nicht für Altbürger, die nicht wissen wohin mit ihren Talern.

DNA vom 29.1.1473

 



- Ausgabe vom 29.1.1473 -






    DNA, Zensur, Schwester Juana

    Heute mal erstmal was in Redaktionsangelegenheiten. Sicherlich haben es Leser mitbekommen, dass man die Berichterstattung vom 27.1.1473 am Marktplatz erfolgreich zensiert hat.
    Das heißt es wurde verboten, eine Kopie des Dokument des Kaisers über die Absetzung des Deutschen König Theis zu veröffentlichen. Ich will nun keine Kritik anbringen, die ist ja verboten.
    Wir werden aber, wie auch immer, unsere Berichterstattung fortführen - UNZENSIERT!
    Deshalb werden nun die Ausgaben der Deutschen Nachrichtenagentur auch in einen anderen Bereich veröffentlicht. Vielleicht wird man mich auch gänzlich sperren, denn die Wahrheit verträgt nicht Jeder.

    Für den Fall wird die Berichterstattung in der Spinozistischen Nachrichtenagentur fortgeführt, wenn auch in geringeren Umfang.




    DKR, Deutscher Bund, Schwester Juana

    Gestern hatte ich bereits geschrieben, dass sich das Deutsche Königreich eigentlich faktisch gesehen, selbst aufgelöst hat. Ein Reich zu dem kein Mitglied dessen steht und sogar dagegen arbeitet, ist nur auf dem Papier und nutzlos.
    Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
    - Ein neues Deutsches Königreich gründen?
    - Dezentralisierung statt Zentralisierung - mehr Macht für die Provinzen?

    Die erste Lösung hat die letzten Jahre gezeigt, dass es so nicht funktioniert. Vetternwirtschaft, Wahlbetrug, Korruption und Grabenkämpfe hat das Volk langsam satt. Es braucht eine stabile und verfassungsmäßig einwandfreie Struktur.
    Schauen wir mal nicht weit weg, sondern tiefer ins Land. Fast jede Provinz hat, von den teilweise verfassungswidrigen Gesetzen abgesehen, eine klare Gliederung, Aufgabenteilung - es gibt kaum etwas zu bemängeln.

    Warum schließen sich die Provinzen nicht zu einen Bund zusammen?
    Vorteile:
    - Ein Kaiser kann gegen einen König leicht vorgehen, gegen einer Gruppe von Regenten wird das schwieriger.
    - Die Regenten können ihre Stimmen nun getrennt in den Kaiserlichen Gremien nutzen.
    - Vetternwirtschaft wird zwar nicht unmöglich, aber eingedämmt.
    - Man spart erheblich an Personal für Funktionsträger
    - Zusammenarbeit mit anderen Provinzen im Bereich Politik, Militär, Gesundheit, Wirtschaft, Kultur usw wird vereinfacht.

    Ablauf: Jede Provinz entsendet seinen Spezialisten, sei es Regent, Richter, Staatsanwalt, Kämmerer, HBV, Kultur- und Gesundheitsbeauftragten usw in den Bund.
    Den Vorsitz des einzelnen Fachgruppen führt im Turnus je Einer der Funktionsträger, so dass jede Provinz einmal dran kommt. Der Vorsitzende ist nur Versammlungsleiter und Organisator, Beschlüsse fassen Alle zusammen.

    Beispiel Justiz, derzeit ein beliebtes Thema: In den Provinzen lassen sich nun mal wegen Befangenheit weder Richter, noch Staatsanwalt anklagen. Hier könnte dann der Bund ein Gerichtsverfahren durchführen ohne nun Einzelheiten zu nennen. Wieviel Richter und Staatsanwalte werden im Jahr angeklagt? Man könnte also 95% der unnötigen Reichsstrafsachen vermeiden. Keine "Du hast mich geduzt, ich klage dich wegen möglicher Beleidigung an!" mehr.

    Zu einen Bund könnte man in verschiedene Fachbereiche wie Gesundheit und Kultur auch die Provinzen Steiermark und Mainz mit einbinden. Vielleicht auch Teile der Schweiz.
    Man kann sich die weiteren Vorteile eines losen Zusammenschlusses auf Funktionsebenen ausdenken. Jede Provinz bleibt unabhängig, hat aber die Vorteile durch die Zusammenarbeit in den Fachgruppen.

    Nachteile:
    - Das ganze Bedarf Personen, die einen Popo in der Hose haben und für Provinz und Bund einstehen und den ersten Schritt machen
    - Günstlinge in den Provinzräten müssten nun auch etwas tun
    - Es ist nichts für Schleimer, Kriecher und Bücklinge

    Wichtig wäre, eine zu den Kaiserlichen Gesetzen passende Musterverfassung zu erstellen, die dann je nach Provinz den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Für einen Verfassungsrechtler eine Arbeit von wenigen Stunden.


    Viel Spaß und Erfolg!

DNA vom 28.1.1473

 



- Ausgabe vom 28.1.1473 -




    DKR, Auflösung des DKR, Schwester Juana

    Die letzten beiden Tage haben gezeigt, wie schlimm es wirklich ist. Hier mal eine juristische Begutachtung des Vorfalls:
    Am 26ten hat Kaiser Didicus dem Deutschen König Thies mit einer fadenscheinigen Begründung des Amtes enthoben.
    Sehen wir uns dazu die MAGNA CARTA, das oberste Kaiserliche Gesetz einmal an.

    III. Kaiserliche Staaten
    Artikel VII - Der Heilige Kaiser kann alle Maßnahmen ergreifen, die durch die Umstände erforderlich sind, um die Ordnung wiederherzustellen, wenn ein kaiserlicher Staat sich in einer schweren inneren politischen Krise befindet, die Integrität, Stabilität oder Einheit des Reiches bedroht, die Sicherheit des Reiches durch nachgewiesene Kollaboration mit feindlichen Staaten oder Organisationen untergräbt oder gegen das kaiserliche Recht verstößt, seinen Vasalleneid bricht oder wenn erdrückende Beweise für Hochverrat vorliegen.
    Artikel VIII - Der Heilige Kaiser muss den ständigen Reichstag über seine Absicht, solche Maßnahmen zu ergreifen, unterrichten und sie im Einzelnen darlegen. Er muss regelmäßig über die Entwicklung der Lage informiert werden. Auf Antrag des Herrschers des von solchen Maßnahmen betroffenen Reichsstaates kann die Regentenkammer die kaiserliche Maßnahme mit einer 2/3-Mehrheit beenden. Der betroffene Herrscher des kaiserlichen Staates darf an einer solchen Abstimmung nicht teilnehmen.
    Artikel IX - Besteht die Maßnahme in der Amtsenthebung eines Herrschers einer Reichsprovinz oder in der Änderung der innerstaatlichen Gesetzgebung einer Reichsprovinz, so muss der Heilige Kaiser zuvor die Zustimmung der Regentenkammer in einer einfachen Mehrheitsentscheidung einholen. Im Falle eines schwerwiegenden Notstands oder einer unmittelbaren Bedrohung der Provinz kann der Kaiser vor der Abstimmung Maßnahmen ergreifen, doch muss das Haus der kaiserlichen Staaten innerhalb von drei Tagen mit einfacher Mehrheit über die Bestätigung oder Aufhebung der Entscheidung abstimmen.
    Der Kaiser kann auch andere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Befreiung der Vasallen eines Herrschers eines kaiserlichen Staates von ihrem Eid.


    Nun gab es Verstöße gemäß Artikel VII? Nein!
    Wurde eine Abstimmung gemäß Artikel VIII durchgeführt? Nein!
    Gab es eine Zustimmung der Regentenkammer zur Amtsenthebung? Nein!
    Wenn König Theis zudem gegen Punkt des Artikels VII verstoßen hätte, müsste auch ein Strafverfahren gegen ihn laufen. Wurde das veranlasst? Nein!
    Wir stellen also fest, die Amtsenthebung war Null und Nichtig, da sie gegen die MAGNA CARTA verstößt. Auch ein Kaiser muss sich an die Gesetze des Kaiserreiches halten. Er kann sie Jedoch auf Antrag ändern lassen.

    IV. Ständiger Reichstag
    Artikel VII - Der ständige Reichstag stimmt über Gesetze und Verträge des Kaiserreiches ab. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme und kann nicht in beiden Kammern abstimmen. Die Abstimmung in der Regentenhalle hat Vorrang für kaiserliche Adelige, die auch Mitglieder der Regentenkammer sind.
    Artikel IX - Kaiserliche Gesetze können nur mit Zustimmung der Mitglieder der Regentenkammer und der Adelskammer und mit Genehmigung des Kaisers selbst ganz oder teilweise geändert, aufgehoben oder verabschiedet werden. Um gültig zu sein, muss eine Abstimmung in jeder der beiden Kammern 50%+1 Stimmen erhalten. Darüber hinaus ist ein Quorum von 2/3 in der Regentenkammer und von 15% in der Adelskammer erforderlich. Jede Abstimmung dauert 168 Stunden.
    Die einzigen Ausnahmen sind kaiserliche Gesetze, die für ein Sprachgebiet gelten, das sich aus mehreren kaiserlichen Staaten zusammensetzt, und die nur in diesem Sprachgebiet angewendet werden. Wenn ein solches Gesetz ganz oder teilweise revidiert, gestrichen oder verabschiedet werden soll, ist die Zustimmung der Mehrheit der Provinzregenten der betreffenden Sprachregion und der in dieser Sprachregion lebenden Reichsadligen erforderlich.
    Artikel X - Nur die Regentenkammer nimmt an den in Kapitel III der Magna Carta erwähnten Abstimmungen zur Krisenbewältigung sowie an den Abstimmungen zu Verträgen teil. Die Dauer dieser Abstimmungen kann auf Beschluss des Präsidenten auf 72 Stunden verkürzt werden und kann beendet werden, wenn alle Mitglieder bereits abgestimmt haben oder wenn eine Mehrheit und ein Quorum erreicht wurden.
    Artikel XII - Der ständige Reichstag hat darüber zu wachen, dass die Entscheidungen des Kaisers nicht im Widerspruch zur Magna Carta stehen. Wenn also eine Entscheidung vom kaiserlichen Gericht für unvereinbar mit der Magna Carta erklärt wird und der Kaiser nicht zustimmt, diese Entscheidung zu annullieren, kann der ständige Reichstag sie durch eine formelle Abstimmung mit einer 2/3-Mehrheit der Regentenkammer annullieren. Die Abstimmung muss innerhalb von 72 Stunden nach der Entscheidung des Gerichts erfolgen.


    Wie wir sehen, hat nicht nur der Kaiser Hochverrat am Kaiserreich begangen, sondern auch der ständige Reichstag, da er die verfassungswidrige Anweisung zur Amtsenthebung nicht bemängelt hat.
    Auch ein Kaiser kann nicht über Nacht mal die Kaiserlichen Gesetze außer Kraft setzen, wie es ihm beliebt, es gibt klare Regelungen.

    Zum nächsten Punkt, die Machtübertragung zu Herrn Kalixtus. Auch hier wurden mehrfach gegen Kaiserliche Gesetze verstoßen, denn

    MAGNA CARTA - I. Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicӕ
    Artikel IX – Keine religiöse Organisation und keine Einzelperson soll politische Rechte, Privilegien oder gesetzgebende Autorität innerhalb der Regierungsgewalt des SRING oder seiner Staaten aufgrund einer Position innerhalb einer religiösen Institution erlangen.


    und

    BULLA AUREA
    VII. Beziehungen zu religiösen Institutionen
    (7) Hohe Beamte ausländischer Königreiche (Provinzial/Königliche Ratsmitglieder) können nicht Herrscher eines Reichsstaates werden. Auch hohe Beamte religiöser Institutionen (Bischöfe-Kardinäle-Sonderbeamte) können nicht an die Spitze eines kaiserlichen Staates gelangen. Priester und Nonnen sind wählbar.


    Wir sehen also, die Ernennung des Herrn Kalixtus ist verfassungswidrig und ebenfalls Hochverrat am Kaiserreich.

    Kommen wir zum nächsten Punkt, dem Verbot der Neuwahl eines Königs.
    Es gibt kein Kaiserliches Gesetz, dass es den Kaiser erlaubt, die Reichsbulle des Deutschen Reiches ganz oder teilweise aufzuheben. Er kann jedoch fordern, dass Punkte die dem Kaiserlichen Gesetzen entgegenstehen außer Kraft gesetzt werden. Die ist aber bei der Neuwahl eines Königs hier nicht der Fall. Es ist eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten des souveränen Deutschen Königreichs, siehe auch

    MAGNA CARTA
    III. Kaiserliche Staaten
    Artikel I - Königreiche und kaiserliche Unionen zwischen Provinzen haben Vorrang vor anderen kaiserlichen Provinzen einschließlich der sie bildenden kaiserlichen Provinzen. Alle kaiserlichen Staaten sind in ihren Rechten und Pflichten gleich, unabhängig von ihrem Rang oder Namen. Die Herrscher der kaiserlichen Staaten sind souverän in ihren Ländern und regieren sie nach den Regeln ihres Staates. Sie werden nach den Bestimmungen der Verfassung ihres Staates ernannt. Alle Königreiche und kaiserlichen Unionen zwischen Provinzen sind direkte Vasallen der Kaiserkrone und können dem Heiligen Römischen Kaiser nicht gleichgestellt werden.
    Artikel II - Die kaiserlichen Staaten sind die eigentliche Basis des Reiches. Sie genießen ein hohes Maß an Autonomie in der Verwaltung ihres Territoriums. Einschränkungen können durch diese Verfassung und die kaiserlichen Gesetze vorgenommen werden, sollten sich aber auf ein Minimum beschränken.
    Im Rahmen dieser Autonomie und in Übereinstimmung mit der kaiserlichen Gesetzgebung und den kaiserlichen Beschlüssen bestimmen und führen die kaiserlichen Staaten ihre kommerziellen, diplomatischen, wirtschaftlichen, inneren, militärischen, politischen und sicherheitspolitischen Angelegenheiten nach eigenem Ermessen.


    Der nächste Hochverrat des Kaiserreiches. Hat Jemand mitgezählt?

    Zur aktuellen Lage: Herr Theis hat die Amtsenthebung angenommen, obwohl er es nicht musste, es ist dann verfassungsrechtlich wie eine Amtsniederlegung zu behandeln.
    In dem Fall ginge die eingeschränkte Machtbefugnis an die Erzkanzlerin. Und es müssten Neuwahlen stattfinden.

    Aber, man hält sich an die verfassungswidrigen Anweisungen des Kaisers. Damit begehen nicht nur die Regenten, sondern Alle die einen Eid an das Kaiser- und Königreich geleistet haben ebenfalls rechtlich gesehen Hochverrat, da sie eine verfassungswidrige und staatsfeindliche Aktion unterstützen. Da nicht ein Regent Protest eingelegt hat, hat man dadurch das Deutsche Königreich aufgelöst. Vielleicht sollte man darüber mal nachdenken!?

    Etwas seltsam finde ich, dass trotz der Krise es Spiele, Tänze und Feiern in Aachen gibt, so als wenn man den Untergang des Deutschen Reiches feiern will.

    Über das Verhalten des Herrn Theis wurde bereits geschrieben, es wird an der Stelle nicht wiederholt. Es ist eine innere Angelegenheit des Königreiches und die Regenten hätten die Möglichkeit gehabt einzugreifen - das ist aber anderes Thema.

    Nun, Morgen werde ich eine mögliche Lösung des Problems erläutern, die auch Verfassungsgerecht wäre. Danke fürs Lesen und Mitdenken!

DNA vom 27.1.1473

 



- Ausgabe vom 27.1.1473 -




    SRING, Hochverräter ernennt sich zum Regenten des DKR, Schwester Juana






      An das Deutsche Volk,

        heute wende ich mich in einer neuen Rolle an Sie – als Exekutor des kaiserlichen Willens und treuer Diener unseres gemeinsamen Reiches. Diese Aufgabe wurde mir übertragen, um die Geschicke des Königreiches in Übereinstimmung mit der Magna Charta zu leiten, zum Wohle unseres Volkes und im Auftrag Seiner Majestät, des Kaisers.

        Wir befinden uns an einem bedeutsamen Moment unserer Geschichte. Die Machtübertragung, die heute friedlich und geordnet vollzogen wurde, ist ein Zeugnis der Stärke unserer Institutionen und der unerschütterlichen Prinzipien, die das Kaiserreich und das Königreich verbinden. Mein Dank gilt Theis di Loredan, dessen Weisheit und Staatskunst diese Übergabe ermöglicht haben. Sein Vermächtnis bleibt eine Mahnung an uns alle, stets das Wohl des Volkes an die erste Stelle zu setzen.

        Nun liegt es an mir, das Vertrauen, das mir übertragen wurde, in Taten umzusetzen. Gemeinsam mit dem Kaiserlichen Rat und den Regenten des Reiches werde ich daran arbeiten, Stabilität und Fortschritt für unser Königreich zu sichern. Unsere Projekte – allen voran die Reform der Reichsbulle – werden mit Nachdruck weitergeführt, denn sie sind das Fundament für eine gerechte und geordnete Zukunft.

        Das königliche Consilium der Reichsvasallen erkläre ich mit dieser Verkündung für beendet. Etwaige angedachte Sanktionen werden bis auf Weiteres nicht vollstreckt. Die Reichsvasallen werden angehalten, für kommende Verkündungen in der Königspfalz Aachen bis zum Ende der kommenden Woche zu gastieren, ehe sie auf ihre Ländereien zurückkehren.

        Ich versichere Ihnen, dass alle Amtsträger in ihren Funktionen bestätigt wurden und die Regierungsgeschäfte ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. Auch die Sicherheit ist gewährleistet: Kräfte der Aquilla Imperatoris haben den Schutz des Königlichen Distrikts übernommen, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

        In diesem Zusammenhang weise ich den Hauptmann der Königlichen Garde an, unverzüglich im Thronsaal zu erscheinen. Wir werden in enger Abstimmung über die zukünftige Rolle dieser angesehenen Einheit beraten, deren Tradition und Würde auch in dieser neuen Phase unserer Geschichte bewahrt werden sollen. Die Garde bleibt ein Symbol unserer Stärke und unseres gemeinsamen Willens, für Stabilität und Einheit einzutreten.

        In den kommenden Tagen werde ich mich intensiv mit allen wichtigen Fragen und Berichten befassen, um eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen. Dieser Übergang erfordert Geduld, Vertrauen und Entschlossenheit von uns allen. Doch ich bin überzeugt: Gemeinsam werden wir jede Herausforderung meistern.

        Unser Ziel ist klar: Einheit, Stabilität und die Bewahrung dessen, was uns stark und stolz macht – unsere Traditionen, unsere Werte und unsere gemeinsame Zukunft.

      Mit der unerschütterlichen Zuversicht in die Stärke unseres Volkes




      Kardinal Kalixtus Alain-Edmond von Hohenzollern-Habsburg
      Regent des Deutschen Königreiches




    Anmerkung der Redaktion:

    Es ist nicht verwunderlich dass sich der größenwahnsinnige und irre Hochverräter Kalixtus selbst zum Regenten des Deutschen Reiches ausruft, trotz Verbot durch die MAGNA CARTA und der BULLA AUREA:
    "Artikel IX – Keine religiöse Organisation und keine Einzelperson soll politische Rechte, Privilegien oder gesetzgebende Autorität innerhalb der Regierungsgewalt des SRING oder seiner Staaten aufgrund einer Position innerhalb einer religiösen Institution erlangen."
    "VII. Beziehungen zu religiösen Institutionen
    (7) Hohe Beamte ausländischer Königreiche (Provinzial/Königliche Ratsmitglieder) können nicht Herrscher eines Reichsstaates werden. Auch hohe Beamte religiöser Institutionen (Bischöfe-Kardinäle-Sonderbeamte) können nicht an die Spitze eines kaiserlichen Staates gelangen. Priester und Nonnen sind wählbar."

    Wer das Schreiben von dem Sexualverbrecher, Mörder und Hochverräter am Deutschen Reich und Kaiserreich gelesen hat, weiß Bescheid um den Geisteszustand des Mannes, der weder Ehre noch Gewissen hat.

    Wer hat Theis zum König gemacht? Kalixtus!
    Wer hat schon immer Reformen der Reichsbulle verhindert? Kalixtus!
    Wer arbeitet stets gegen König- und Kaiserreich? Kalixtus!


    Wer stoppt den Wahnsinnigen bevor er noch mehr Schaden anrichtet?




    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 26.1.1473

 



- Ausgabe vom 26.1.1473 -




    SRING, Vom Regen in die Traufe, Schwester Juana

    Zitat:



    Deposition of the King of the German Kingdom



    From Us, Didicus Crescenzi, Divina Favente Clementia Electus Romanorum Imperator Semper Augustus

    To all the subjects and citizens of the Holy Roman Empire,
    To all those who are concerned,
    To all who read or hear it.


    As announced yesterday, some changes will come into effect to ensure the stability of the Empire and its citizens.

    Starting from before my reign, we have heard disturbing rumours about our immediate vassal, the King of the German Kingdom, Theis di Loredan.
    Unfortunatly, most of these rumours turned out to be true.
    A reign of terror, where political opponents were bullied, Imperial decrees ignored and interference in regional matters was common.

    As promised yesterday, I will no longer sit idle and place misplaced trust in the people that are supposed to support myself in my duties towards all citizens in the Empire. Instead of helping, he is in fact counterproductive, overruling imperial requests without permission and acting like an equal to the Imperial Throne.
    Now, as many of the German nobles and citizens will be able to confirm, he does not fear to dhow his dominance over the others within the German Kingdom, where, if not cooperative, you get pushed out of the way.

    In this light I am sure the former King will understand my actions perfectly, since his own methods are now being used against him.

    The personal insult towards our person in our meeting in Aachen last month set my mind at work. Not much afterwards we were informed that he directly countered our request for volunteer soldiers from certain Provinces within the German Kingdom.
    The final drop is that he is putting a dilemma on all German nobles where he demands them to choose priority over their oath towards him as King, or towards me as Emperor.

    Therefor, in order to protect the integrity of the Empire, as stated in the Magna Carta:

    Zitat:
    Article V – As the ruler and suzerain of the Empire, the Holy Emperor must first and foremost preserve the integrity and unity of the Empire.


    Zitat:
    Article VII – The Holy Emperor may take all measures required by the circumstances to restore order when an Imperial State is undergoing a serious internal political crisis; threatens the integrity, stability or unity of the Empire; undermines the security of the Empire by proven collaboration with enemy states or organizations; or violates Imperial law; violates its vassal oath; or where there is overwhelming evidence of high treason.


    Besides this, the German constitution allows me to depose the King at any time.

    Zitat:
    (3) If the King act against his feudal duty, he may be sanctioned by the Emperor. The Emperor is entitled to depose the King at any time.


    I announce the immediate deposing of the German King. I expect this to be done respectfully.
    The Aquilae Imperatoris will overlook the peaceful transfer of power towards His Eminence Kalixtus Alain-Edmond of Hohenzollern-Habsburg ( Kalixtus ).

    As Grand Advisor to myself, he has been advising me on matters towards the German Kingdom, which makes him the ideal person assure a peaceful and dedicated transfer of power. We entrust him to stabilise the region and tend to the ongoing matters.

    In the meantime we will consider the next steps to ensure a lasting stability in the region. The result of this will follow in the upcoming days.

    Written, signed and sealed in Strasbourg on the 26th of January in the year of the Lord MCDLXXIII.


    Holy Roman Emperor




    Anmerkung der Redaktion: Nun sicherlich gibt es viel Kritik an den Vasallen der Kirche Theis, aber noch mehr an den Vasallen der Kirche Didicus, der nicht nur sein Land, sondern das ganze Kaiserreich verraten hat.
    Mag sein, dass Ehre und Ehrlichkeit Heutzutage keine Rolle mehr spielen und es Normal ist einen größenwahnsinnigen angeblichen Kardinal die Füße zu küssen. Wer sich schon als Vasall der Kirche bezeichnen lässt und zustimmt, dass durch 5% der Bevölkerung, also den Aristoten, 95% des Kaiserreiches (Nicht-Aristoten) ermordet werden sollen, ist kein Kaiser - sondern eher ein Hosensch****** und Mörder! Jeder kann den Befehl des irren Kalixtus in Rom zum Mord selbst lesen!

    Ein Kaiser, der offenbar die eigene MAGNA CARTA nicht kennt, übergibt das Kommando über das Deutsche Reich einen Sexualverbrecher und größten Massenmörder aller Zeiten? Was ist mit:
    "Artikel IX – Keine religiöse Organisation und keine Einzelperson soll politische Rechte, Privilegien oder gesetzgebende Autorität innerhalb der Regierungsgewalt des SRING oder seiner Staaten aufgrund einer Position innerhalb einer religiösen Institution erlangen."

    Das Kaiserreich verfault innerlich durch Dekadenz, Willkür und Irrsinn - eigene Gesetze werden mit Füssen getreten. Ausländische feindliche Truppen wie ONE sogar klammheimlich unterstützt. Hochverräter und Mörder sind offenbar wichtiger als Jene, die das Kaiserreich Jahre und Jahrzehnte gestützt haben! Wann wirft der irre Kalixtus den Kriecher Didicus vom Thron?

    Nun vielleicht hat Jemand einen alten Sandkasten übrig, dann können Beide "König, Kaiser und Papst" spielen ohne dem Volk Schaden zuzufügen!





    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 24.1.1473

 



- Ausgabe vom 24.1.1473 -




    DKR, Justiz, Schwester Juana

    Zitat:

    Antrag auf Anzeige



    • Anzeigenersteller: Seine Hochgeboren Kurun_de_Contarini Burgrave of Prettin, Graf von Ortenau, Freiherr von Wershofen
    • Beschuldigter: Ihre Wohlgeboren Sara_Sophie von Rosenfeldt, wohnhaft in der Grafschaft Augsburg, in Konstanz

    • Grund der Anzeige: mögliche mehrfache Beleidigung
    • Tatzeitpunkt: 07. Januar 1473 und 08. Januar 1473
    • Gesetzesgrundlage: § 10 Buch III : Strafgesetzbuch der Grafschaft Augsburg (StGB-Aug)
      Strafgesetzbuch der Grafschaft Augsburg (StGB-Aug) hat Folgendes geschrieben:

      § 10 - Störung des öffentlichen Friedens
      Den öffentlichen Frieden stört, wer das Vertrauen in die schützende Macht der Rechtsordnung erschüttert, darunter fällt insbesondere:
      (1) Mord
      (2) Anwendung von körperlicher Gewalt sowie Körperverletzung
      (3) Erpressung und Drohung
      (4) Beleidigung im schweren Falle
      (5) Rufschädigung und Verleumdung
      Die Störung des öffentlichen Friedens wird mit 4 bis zu 10 Tagen Gefängnis und/oder einer Geldbuße oder in schweren oder wiederholten Fällen mit dem Tod bestraft.



    • Schilderung des Falles:
      Im Zuge meiner Arbeit als Oberstaatsanwalt gab es mehrere Briefe von der Beschuldigten, die nicht die ordnungsgemäße Anrede benutzten. Trotz der mehrfachen Aufforderung diese zu benutzen, hat die Beschuldigte sich bewusst gegen die korrekte Ansprache entschieden und diese weggelassen. Nach dem ADG ist dies als Beleidigung zu werten. Da diese Tat innerhalb des Briefverkehrs in der RSA stattgefunden hat, zeige ich Sara Sophie von Rosenfeldt wegen möglicher Beleidigung an.


    Ort, Datum, Unterschrift
    Aachen, 19. Januar 1473


    Burgrave of Prettin, Graf von Ortenau, Freiherr von Wershofen



    Zitat:





    Fallzuweisung Aktenzeichen



    hiermit weise ich, Kurun_de_Contarini, Oberstaatsanwalt, folgendes Aktenzeichen zu:
    [RSA 04/73] Sara_Sophie


    19. Januar 1473




    Anmerkung der Redaktion: Nun auf den ersten Blick ein einfacher Fall wie er jede Woche vorkommt, aber ...
    Was bitte ist eine mögliche Beleidigung? Den Straftatbestand gibt es in keinem Gesetzbuch! Entweder fühlt sich eine Person beleidigt oder nicht.
    Wenn der Antragssteller sich da selbst nicht sicher ist, warum dann eine Anzeige?
    Der Antragsteller ist zugleich Oberstaatsanwalt und weißt das eigene Verfahren Jemanden zu, nicht gerade dass er gleichzeitig Richter in dem Fall ist. Von Befangenheit scheint man noch nichts gehört zu haben - es lebe Willkür, Korruption und Vetternwirtschaft!!!
    Stutzig wird man, schaut man sich die Beklagte an. Ist sie denn nicht vom Vasall der Kirche Theis nicht erst verbannt worden? Wird die Verbannung wegen der Anklage aufgehoben oder wird sie als Strafe bei Verurteilung nochmal verbannt oder muss sich im Exil selbst paar Tage ins Kämmerlein einsperren? Eine Lachnummer ohne Gleichen. Hat das Reich keinen Hofnarren mehr zur Belustigung?
    Ist die Beklagte nicht gerade wegen angeblich übermäßigen Anzeigen verbannt worden? Und was macht der Herr OSA, er übertrifft das Ganze noch und blockiert mit seinen jämmerlichen Anzeige die bereits überlastete Justiz, gleichen einem Kinde dessen Spielzeug man wegnimmt. Hat er nicht in Baden jahrelang genug Schaden angerichtet, so dass viele die Provinz verlassen hatten?
    Schaut man sich die Anzeige mal genau an, so findet man den Satz "Da diese Tat innerhalb des Briefverkehrs in der RSA stattgefunden hat, zeige ich Sara Sophie von Rosenfeldt wegen möglicher Beleidigung an.".
    Erstens war nach Aussage des Klägers die mögliche oder vermutete Beleidigung gar nicht öffentlich - Zeugen wurden auch nicht genannt oder Beweise mit der Anzeige vorgelegt. Zweitens beleidigt der Kläger in der Anzeige selbst die Beklagte, da er keine ordnungsgemäße Anrede verwendet. Damit klagt also der Kläger sich selbst an. Ist denn schon 1.April???
    Zum Schluss, ist eine unpassende Anrede für eine unehrenhafte Person wirklich eine Beleidigung im schweren Falle oder eigentlich Rechtens, denn sonst würde man ja dadurch alle ehrenwerten Personen Beleidigen???

    Fazit: Über Spanien lacht die Sonne - über so manche Person die ganze Welt!




    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 19.1.1473

 



- Ausgabe vom 19.1.1473 -




    DKR, Reichsbulle, Schwester Juana

    Zitat:
    Reichsbulle des Deutschen Königreichs im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation

    Geltungsbereich

    (1) Die Reichsbulle ist die Verfassung des Deutschen Königreichs. Sie und die daraus resultierenden Reichsgesetze finden im gesamten Deutschen Königreich Anwendung. Sie haben Vorrang vor provinziale Gesetzen, Dekreten und anderen Regelungen. Sie gelten für alle Bürger und Organisationen, die sich im Deutschen Königreich befinden, oder per Wohnsitz oder Eid an dieses gebunden sind.
    (2) Gesetze und Dekrete des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation stehen über der Reichsbulle.

    I. Das Deutsche Königreich

    1. Definition

    (1) Das Deutsche Königreich setzt sich aus den 6 deutschen Provinzen Augsburg, Baden, Bayern, Nürnberg, Österreich und Württemberg zusammen.
    (2) Das Deutsche Königreich ist Vasallenstaat des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Sein Lehnsherr ist der Kaiser.


    2. Staatsreligion

    (1) Die Staatsreligion ist der aristotelische Glaube, wie er von der Heiligen Römischen und Universalen Kirche gelehrt wird. Alle anderen friedlichen Bekenntnisse werden toleriert.
    (2) Die Vertreter der Staatsreligion haben das Recht die weltliche Gerichtsbarkeit mit der Vollstreckung von Urteilen der Heiligen Inquisition zu beauftragen. Die Vollstreckung eines solchen Urteils darf nicht gegen geltendes weltliches Recht verstoßen.
    ...


    Anmerkung der Redaktion: Nun wie immer will man entweder die Rechnung ohne der Wirt machen oder man begeht absichtlich Hochverrat am Kaiserreich indem man das zweithöchste Kaiserliche Gesetz die BULLA AUREA einfach ignoriert. Von einem König, den Regenten und den anderen Mitgliedern im Reichstag sollte man zumindest erwarten können, zu lesen was da steht! Und so wiederhole ich hier zum X-ten Male:

    Zitat:

    VII. Beziehungen zu religiösen Institutionen
    (1) Jeder kaiserliche Bürger hat die Freiheit des Glaubens und der Religion, einschließlich der Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, sich öffentlich zu seiner Religion oder Weltanschauung zu bekennen und sie allein oder in Gemeinschaft mit anderen privat zu praktizieren.
    (2) Angehörige der aristotelischen, spinozistischen und averoïstischen Glaubensrichtungen können ihre Religion ohne Beeinträchtigung durch weltliche Autoritäten ausüben, solange ihre Überzeugungen nicht den kaiserlichen Gesetzen widersprechen.
    (4) Kaiserliche Bürger dürfen aufgrund ihrer religiösen oder spirituellen Ansichten weder von der Ausübung oder Innehabung eines In Gratibus-Amtes noch von einer anderen Funktion in einer kaiserlichen Institution oder den Institutionen eines kaiserlichen Staates ausgeschlossen oder gesperrt werden, auch nicht aufgrund einer Anfrage oder Entscheidung einer religiösen Autorität.
    (5) Provinzgerichte können nicht zur Durchsetzung von Entscheidungen einer religiösen Behörde oder eines religiösen Gerichtes herangezogen werden.
    (6) Mitglieder verschiedener Kirchen und Sekten können nicht wegen ihres Glaubens oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Sekte oder einer Kirche verfolgt oder strafrechtlich belangt werden. Ungeachtet der Religion, des Glaubens oder des Ranges innerhalb einer kirchlichen oder religiösen Institution sind alle Mitglieder in weltlichen Angelegenheiten wie alle kaiserlichen Untertanen den Gesetzen der Provinz und des Reiches unterworfen. Es gibt kein Sonderrecht, welches jemanden vor der kaiserlichen Justiz oder der Justiz eines kaiserlichen Staates schützen könnte. Sie genießen vor den Gerichten die gleichen Rechte wie alle kaiserlichen Untertanen.
    (7) Hohe Beamte ausländischer Königreiche (Provinzial/Königliche Ratsmitglieder) können nicht Herrscher eines Reichsstaates werden. Auch hohe Beamte religiöser Institutionen (Bischöfe-Kardinäle-Sonderbeamte) können nicht an die Spitze eines kaiserlichen Staates gelangen. Priester und Nonnen sind wählbar.






    Schwester Juana
    Das Letzte

DNA vom 11.1.1473

 



- Ausgabe vom 11.1.1473 -




    Diözese Konstanz, Schwester Juana
    Die Gemeindepfarrerin von Heilbronn Tinka, ließ sich die Angriffe von Bischof Seppel bei einer Diözesenbesprechung in Konstanz nicht gefallen und antwortete wie folgt:

    Werter Herr Bischof, werte Anwesende. Ich muss zugeben, ich bin maßlos enttäuscht über diese Zusammenkunft.
    Dachte ich doch, man hat aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und versucht nun Seitens der Kirchenfürsten der Aristotelischen Kirche ein Miteinander und nicht ein Gegeneinander.
    Doch weit gefehlt, was mich sehr Betroffen und Traurig macht.

    Nun Herr Bischof, zuerst werde ich auf Eure Äußerungen eingehen.
    Zuerst auf Eure Sätze "Das kann er mir auch gern persönlich sagen, denn ich lud alle Pfarradministratoren hierher ein. Solche Forderungen müsst Ihr aber nicht selbst bearbeiten, da diese Herrschaften nicht das Recht haben, mehr zu tun, als die Kirchenschlüssel zu verwalten."
    Tatsache ist, den menschenverachtenden und erniedrigenden Begriff Pfarradministrator gibt es nicht! Er wurde von einer Gruppe von verbrecherischen und machtbesessenen Kirchenfürsten erfunden, um die Wahrheit zu verschleiern.
    Die Wahrheit ist, dass Jeder der zum Gemeindepfarrer gewählt wurde, nach Großkaiserlicher Weisung auch ein Gemeindepfarrer ist, unabhängig davon ob Theologe oder nicht. Genauso ist ein gewählter Bürgermeister oder Kaiser auch Bürgermeister und Kaiser und nicht Stadtadministrator oder Kaiserreichadministrator.
    Und diese Herrschaften haben als Vertreter der Kirchengemeinde schon auch Rechte und nicht nur Pflichten.
    Ich möchte Sie bitten Herr Bischof, jene Personen die direkt vor Ort die kirchliche Gemeindearbeit tun, nicht länger zu Beleidigen und zu Demütigen. Ein Gemeindepfarrer ist KEIN Verwalter des Kirchenschlüssels, er hat weitaus mehr und wichtigere Aufgaben in der Betreuung der Kirchengemeinde, der Einsetzung von Beichtvätern, der Pflege des Kirchenaushanges, der Beschaffung von Brot und Wein, der Festlegung der Gottesdienste und mehr.

    Zweitens, Euer Sätze "Letzteres, weil es keinen Zeitpunkt des Tages gibt, an dem ich nicht als Kleriker und nicht in Soutane anzutreffen bin und zugleich beständig höflich in meinem Umgangston bin. Was dazu führt, dass ich niemanden Duze." zeugt davon, dass ihr es offenbar noch immer nicht geschafft habt, Euch in der Geistlichen Gemeinschaft einzufügen. Ich stehe mit rund Dutzend Geistlichen auf der ganzen Welt in Kontakt und wir sind alle per DU, da wir Alle Diener Gottes sind und an einen Strang ziehen oder wie es zwei andere Religionen treffend sagen: Wir sind alle Schwestern und Brüder unter Gottes Sonne. Da ist eine herablassende und überhebliche Art nicht von Bedeutung.

    Drittens seid Ihr in Euren Sätzen "17 Gemeinden und außer mir einzig Hochehrwürden Schwester Eleonore Gard, Diakonin zu Stuttgart, sind mir deutlich zu wenig Kleriker für zu viele Gemeinden. Deshalb lud ich bereits in meinem ersten Rundbrief an alle Kirchenschlüsselverwalter ein, sich zu überlegen, sich doch für ein Leben als Kleriker zu entscheiden." schon etwas vermessen - oder? Nun zum Thema KIRCHENSCHLÜSSELVERWALTER hatte ich mich schon geäußert. Vielleicht hat ja Jemand der Anwesenden eine Weihe zum Priester durch die Reformierte Aristotelische Kirche, der Spinozistischen oder Averroistischen Kirche? Könnt Ihr Gedankenlesen? Denke als Kleriker, wie Ihr Euch bezeichnet, solltet Ihr Euch als Solcher auch verhalten und Respekt gegenüber Euren Mitmenschen zeigen.

    Mit Euren Sätzen "Einige merkten an, dass sie den Weg doch gar nicht mehr wählen könnten, da sie an der weltlichen Universität bereits einen anderen Weg wählten. Doch kann ich Euch verraten, dass Mutter Äbtissin Branwyn zunächst dort Medizin wählte. Dennoch ist es ihr dank vollständiger Ausbildung an der päpstlichen Universität in Rom selbstredend erlaubt, Klerikerin zu sein. Denn es bedarf dazu des Wissens um die Inhalte des Buchs der Tugenden ebenso, wie das Wissen um die Abläufe und Liturgien der Messen. Daher ist es also zunächst die Taufe und dann der Weg über die päpstliche Universität, welcher sinnvoll wäre zu gehen, um die klerikale Präsenz der Erzdiözese zu erweitern." stellt Ihr Euch total ins Abseits.
    Nun ich kenne sowohl das Buch der Tugenden, als auch die Schriften der anderen Kirchen. Wenn Ihr meint mit dem Wisch Eurer päpstlichen Universität, könnt Ihr Euch weitere Gefolgsleute erkaufen, so irrt Ihr. Jeder richtige Gemeindepfarrer der seine Berufung ernst nimmt, kann aus dem Stand heraus eine Taufe, Hochzeit oder Beisetzung leiten. Dazu braucht es keine Vorlagen aus Rom. Es gibt immerhin noch Menschen, die zu Gott und Ihrer Aufgabe stehen. Nach Eurer Meinung könnte man ja dann alle Universitäten der Provinzen schließen. Doch nur THEOLOGEN können Beichtvater sein und nur THEOLOGEN können auch zum Bischof ernannt werden - oder?
    Habt ihr vielleicht Angst wenn in einigen Monaten nicht nur die Pfarrer durch die Pfarrgemeinde gewählt werden, sondern dann auch Bischöfe durch die Gemeindepfarrer und die Kardinäle durch die Bischöfe und der Papst durch die Kardinäle?
    Ich finde das vollkommen Richtig, was die Großkaiserliche Administration vorhat. Schluss mit Vetternwirtschaft und Willkür!
    Glaube zu der Dame Branwyn brauche ich nicht viel sagen, wer sich als Bischöfin bezeichnet und ist es nicht, so könnte sie sich auch besser als Kaiserin von China ausrufen lassen. Jedem normalen Menschen ist klar, dass in In Gratibus Ämter über die Großkaiserliche Administration bekannt gegeben wird und Res Paredo Ämter kann Jeder Hinz und Kunz veröffentlichen. Warum wollt Ihr die Welt auf den Kopf stellen? Nun diese Dame, die das Kloster Heiligenbronn als Leiterin der Jesuitensekte führt und sich in eigenen Lieder selbst beweihräuchert sollte ebenfalls mal die Grundlagen der Aristotelischen Kirche lesen bevor sie mit Begriffen wie "Kämpferin, Unbeugsam durch das Heer, Flammenschwert und Blut und Schweiß vereint" um sich wirft. Das würde einem blutrünstigen Söldnerführer zur Ehre gereichen - aber einer angeblich Geistlichen? Es gab in Vergangenheit mindestens zwei Fälle wo Pilger in das Kloster wollten und es abgelehnt wurde. Wie kann eine Kirche, die es in Anspruch nimmt Staatsreligion zu sein, einem Pilger dem Zugang zu Gotteshäusern und Klöster verweigern? Dieser Ort sollte ein Ort der Ruhe und Besinnung sein und allen Pilgern und Neugierigen, die den Weg zu Gott finden wollen, offen stehen. Ein Kloster ist kein Ausbildungslager für mordlustige Kirchenarmeen, die ja nicht mal vom Reich genehmigt - also illegal sind.

    Dieses Satz ist der absolute Hohn für alle Gemeindepfarrer "Ich habe hier eine Anfrage erhalten, ob man nicht die Gelder der Kirchengemeinde für diese verwenden könne. Das geht so direkt nicht. Was daran liegt, dass dieses Geld seiner Heiligkeit dem Papst gehört.". Jeder der etwas Ahnung davon hat weiß, dass der Papst nur alle 4 Monate beim Wechsels des Bischofs 500 Taler Annaten bekommt und es technisch gar nicht möglich ist, ihm mehr zukommen zu lassen. Mit Lügen kommt man nicht weiter. Viele haben sicherlich mitbekommen oder gelesen wie es die Diözese in Lausanne in der Schweiz macht. Alle Ein- und Ausgaben werden offen protokolliert, da gibt es keine Bereicherung und Vetternwirtschaft. Die Gelder der Kirchengemeinden gehen an die Diözese und diese kauft Arznei und Lebensmittel und gibt sie in Notlagen weiter oder sie gibt es an neue Bürger weiter für erste Brote und erstes Feld. Man könnte auch die Anlagen um Kirchen und Friedhöfe verschönern, was spricht dagegen? Das Geld kommt von der Kirchengemeinde und fließt wieder zurück. Das nennt man Gemeinschaft Herr Bischof. Sollen die über 1 Million Taler in den Deutschsprachigen Kirchensäckel verrotten oder braucht man sie wieder für einen Kreuzzug um Waffen und Söldner zu Kaufen, um Anderen den eigenen Glauben aufzuzwingen, also zu töten?

    Kommen wir zu den von Euch gewünschten Klerikern mit den Schein aus Rom. Meint Ihr Jemand der sich der Aristotelischen Kirche verschrieben hat, also für rund 5% der Gemeindemitglieder kann ein guter Gemeindepfarrer sein? Was ist mit den anderen Religionen oder Jenen die noch auf der Suche zu Gott sind? Ein echter Gemeindepfarrer muss für Alle da sein, ohne Vorbehalte. Das kann ein aristotelischer Kleriker nicht, Ihr wisst ja was in den Anhängen des Buches der Tugenden in Rom von Herrn Kalixtus veröffentlich wurde.
    Ein Jeder kann es nachlesen. Wenn man Aristoten als gute Äpfel bezeichnet und alle Nicht-Aristoten als faule Äpfel und die Anweisung gibt, alle faulen Äpfel zu vernichten bevor sie die guten Äpfel verderben, dann ist das Anstiftung zum MORD. Ihr und Eure anderen Kirchenfürsten macht also alle Aristoten zu Mördern!!! Wie in Alles in der Welt kommt man auf die irre Idee, dass gläubige Aristoten Teile ihrer Familie, ihre Freunde und andere Dorfbewohner ermorden sollen, nur weil sie für Euch den falschen Glauben haben?
    In einen anderen Anhang steht, dass "Könige Vasallen der Kirche" sind. Wie Größenwahnsinnig muss man sein, dass zum Beispiel ein einfacher Diakon über den Kaiser stehen soll? Es ist Hochverrat am Kaiserreich. Man kann nicht einfach anordnen, dass ein aristotelischer Kleriker mehr zu sagen hat wie ein Bürgermeister, Regent, König oder Kaiser. Wenn der Kaiser oder König sich es gefallen lässt, Vasall zu sein und einen Kirchenfürsten die Füße küsst, dann ist es sein Problem. Es gibt Menschen mit Ehre und ohne Ehre!

    Nun zu den wahren faulen Äpfeln. Wie kann ein Herr Kalixtus seine Erfahrung gegenüber einer Dame mit seiner Schwanzlänge vergleichen? Sollten Kirchenfürsten nicht Vorbild sein? Warum hat ein solcher Mensch einen größeren Palast als der Papst und der Kaiser zusammen? Vielleicht sollte man das Buch der Tugenden und etwas zum Thema Demut lesen?
    Und damit komme ich zu Euch Herr Bischof. Es ist noch nicht lange her, da schrieb mir ein englischer Geistlicher, wann die nächste Orgie in Aachen ist und ob unsere Pfarrhäuser nun alle Freudenhäuser sind! Beschämend Herr Bischof!
    Beschämend wenn Ihr in der Therme zu Aachen Euch an verheiratete Frauen ran macht und die Dame nach ihrer Scheidung nun mit Euch durch die Lande zieht. In den Wirthäusern wird nur noch über Euch und Eure offenbar Gespielin gelacht.
    Wenn Ihr es erst meint, legt Euer Amt nieder und Heiratet die Dame - Ihr seid eine Schande im Kreis der Geistlichen auf der ganzen Welt!

    Vielleicht könnt Ihr Euch an Schwester Thorina und Maria erinnern? Beide Aristotetelisch. Eine Bekennende und die Andere eine Geweihte. Ich hatte viel Briefkontakt mit Beiden, bis Ihr Beide in den Tod getrieben habt und kommt mir nicht mit Euren Lügengeschichten. Und wie war es mit Schwester Juana, die nur Anhänge des Buch der Tugenden veröffentlicht hatte und dafür mit dem Tode durch Eure Kirchenarmeen bedroht wurde? Wir krank im Hirn muss man sein, Menschen mit dem Tod zu bedrohen oder in den Tod zu treiben? Wenn man einen Funken Anstand hätte, würde man seine Sünden bereuen - ins Kloster gehen oder eine lange Pilgerreise machen und sich auf jeden Fall öffentlich für Eure Schandtaten zu entschuldigen. Hat es Euch etwas gebracht unbequeme Gemeindepfarrer aus dem Amt zu werfen? Sie wurden danach ja doch von der Kirchengemeinde gewählt. Eure Rettung war nur der Freitod der Pfarrerin in ihrer Kirche. Jeder weiß, dass nur Diözesankanzler dies tun können, da braucht man sich nicht als Bischof aufzuspielen. Lügen holen Einen immer ein. Nun ob Amstetten oder Schaffhausen, nach Kaiserlichen Gesetz war es Hochverrat. Natürlich könnt Ihr nun sagen, es ist ja möglich. Natürlich! Rathaussturm und Plünderung von Provinzkassen sind auch möglich und trotzdem verboten!

    Ihr habt Eure Kirche, das Kaiserreich und die Menschen verraten und macht weiter, als wenn es eine Ehrung wäre. Nun ich gebe zu, ich hatte gehofft, Ihr würdet Euch besinnen und habt endlich auf den rechten Pfad zurückgefunden. Doch es ist wohl noch Schlimmer als vorher. Was für Euch zählt ist Macht und Willkür und nicht Menschlichkeit.

    Wir Alle hier sind Gemeindepfarrer oder in der Diözese, die wieder nicht nur mit Pfarrern besetzt wurde, sondern mit Freunden von Euch. Wann hört diese Vetternwirtschaft endlich auf? Ihr seid Gemeindepfarrer in Zollern, offenbar ist es Euch egal, dass Eure Bürgermeisterin zum dritten Mal verheiratet ist, ohne Scheidung oder Eheauflösung. Wäre das nicht Eure Aufgabe einzuschreiten? Ihr dritter Ehemann führt eine Armee oder Organisation deren Ziele gegen die Gesetze des Reiches sind. Euch vollkommen egal? Hochverrat gehört zum guten Ton in Euren Kreisen? Nun denn ...

    Ich für meinen Teil, knie nur vor Gott Alleine, denn nur Ihm und meinen Gewissen bin ich als Gemeindepfarrer verantwortlich.

    Natürlich könnte ich nun weitere Dutzende Beispiele bringen, aber es ist eh sinnlos. Wer kein Herz, Gewissen und Ehre hat - wird sich nie ändern. Macht tötet die Seele!
    Lasst Euch sagen, Ihr seid nichts Besonderes, nur weil Ihr Bischof seid. Wir sind vor Gott Alle gleich. Jeder hat nur seine Aufgaben zu erledigen. Und ein Knecht auf dem Feld ist genauso wichtig wie der Papst. Denn der Knecht erntet das Korn, aus dem Mehl gewonnen wird und Brot gebacken. Und auch ein Papst, Kardinal oder Bischof braucht Brot zum Essen. Alles arbeitet Hand in Hand, nach Gottes Willen und Niemanden, auch Euch nicht steht es zu Euch auf gleicher Stufe oder über Gott zu stellen.

    Ich werde meine geliebte Heimat Heilbronn verlassen, wie Andere die nach Holland, in den Franche Comte, in die Schweiz, nach Celje oder in das Osmanische Reich geflohen sind vor der Verbrecherbande innerhalb der Deutschen Aristotelischen Kirche. Wenn Ihr meint, Ihr müsst mich vorher aus dem Amt entfernen lassen, dann macht es. Ihr werdet eines Tages vor dem Herrn stehen und dann helfen Euch keine Beschützer, keine Schleimer und Bücklinge. Ihr werdet gerichtet für Eure Unmenschlichkeit und Bosheit. Wenn Ihr meint mich durch Eure Kirchenarmee töten zu lassen, dann macht es. Die Wahrheit und der Glaube zu Gott lässt sich nicht töten. Und bitte unterlasst es mich noch einmal Anzuschreiben - Danke!

    Gott schütze das Deutsche Königreich.