Neubesetzung der Ratsämter von Württemberg

Stuttgart, den 21. August 1458 Die Ämter im Rat von Württemberg wurden wie folgt verteilt: Graf: Jussi (DBP) Kämmerer: Sugarcam (DBP) Handelsbevollmächtigter: Maxon (DNH) Baumeisterin: Yannah (DAW) Richter: Beara (DNH) Staatsanwalt: Kaylis (DBP) Hauptmann: Kuschelchen (DNH) Oberste Feldrichter: Lady_lilie (DAW) Marschall: Dino (DNH) Wortführer: Serverin (MdM) Ratsmitglied: Svoitosar (MdM) Ratsmitglied: Teddie (DBP) Kdh für die SNA

Ratswahl in Württemberg

Stuttgart, 20. August 1458 Am gestrigen Tage wurde der Rat von Württemberg neu gewählt. Die Bauernpartei (DBP) gewann die Wahl nur ganz knapp um 0.3% vor der Liste "Die neue Hoffnung" (DNH). Auf Rang 3 folgt die Demokratische Allianz Württemberg. Wahlverlierer war die Partei "Minima de Malis" (MdM) mit 16,8% der Wählerstimmen. Wahlresultat: 1. "Die Bauernpartei" (DBP) : 32.5% 2. "Die Neue Hoffnung" (DNH) : 32.2% 3. "Demokratische Allianz Württemberg" (DAW) : 18.5% 4. "Minima de Malis" (MdM) : 16.8% Die neue Sitzaufteilung: DBP: Jussi, Kaylis, Sugarcam, Teddie DNH: Beara, Maxon, Kuschelchen, Dino DAW: Yannah, Lady_lilie MdM: Serverin, Svoitosar Keine Liste hat die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich genommen. Kdh für die SNA

Neuer Rektor der Klosterschule

18. August 1458

Da der Rektor der Klosterschule der Spinozistischen Kirche zurückgetreten ist, hat Bruder Davidhause, der Bischof der Spinozistischen Kirche, einen neuen Rektoren ernannt.
Neuer Rektor ist Bruder Kdh. Er wird jedoch von Schwester Katheryn und Bruder Davidhause unterstützt.

Kdh für die SNA

Neue Sekretärin für Inneres

17. August 1458

Der Bischof der Spinozistischen Kirche des Deutschen Königreichs und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bruder Davidhause, hat am gestrigen Abend Schwester Katheryn zur neuen Sekretärin für Inneres ernannt! Damit übernimmt sie das Amt der zurückgetretenen Schwester Tikkabell.

Kdh für die SNA

Bevölkerungszahlen im Reich und der Eidgenossenschaft

Bern, 14. August 1458

Heute werden die aktuellen Bevölkerungszahlen bekanntgegeben. Wir vergleichen mit dem 13. Juli 1458

Schweiz 1379 (-42)
Württemberg 1124 (-63)
Augsburg 941 (-42)
Bayern 904 (-39)
Österreich 770 (+1)
Mainz 647 (-20)
Nürnberg 646 (-60)
Baden 644 (-41)
Steiermark 504 (+10)

Man kann von einem grossen Bevölkerungsrückgang sprechen. Ausser im Erzherzogtum Österreich und im Herzogtum Steiermark sind die Bevölkerungszahlen überall zurückgegangen.

Kdh für die SNA

Neue Ratsbesetzung von Nürnberg

Nürnberg, 14. August 1458

2 Tage nach der Neuwahl des Rates von Nürnberg sind die Ämter neu verteilt worden. Regentin wird Patroni von Königsberg, Gräfin von Bamberg.

Ratsbesetzung
Regentin: Patroni
Kämmerer: Soundi
Handelsbevollmächtigter : Wilderdieb
Bergwerkskommisar : Hedi
Staatsanwalt : Heinrich_I
Richter: G_town
Wortführer : Zanfar
Hauptmann : Matten32
Marschall : Marta
Feldrichter*: Nalinura/ Daggi
Beisitzer: Mandrall
* wechseln sich im Amt ab. Die Zweite ist ebenfalls Beisitzer.

Kdh für die SNA

Wahl des Rates von Nürnberg

Nürnberg, den 12. August 1458

In Nürnberg wurde der Rat gewählt. Mit einer absoluten Mehrheit zieht die VSN (Verantwortungsvolle Stimme Nürnbergs) in den Rat als wählerstärkste Liste ein. Die Bauernpartei (DBP) erhielt 19.2% der Stimmen. Damit zieht sie als zweitstärkste Partei in den Rat ein. Die SBP (Soziale Bürgerpartei) ist mit 15.8% der Stimmen auf dem dritten und letzten Platz. Die VSN hat 8 Sitze im Rat, die Bauernpartei und die SBP hat je zwei Sitze im Rat.

1. "Verantwortungsvolle Stimme Nürnberg" (VSN) : 65%
2. "Die Bauernpartei" (DBP) : 19.2%
3. "Soziale Bürgerpartei" (SBP) : 15.8%

Im Rat sind:
Patroni von Königsberg (VSN), Soundi von Kaladar(VSN), Zanfar (VSN), Matten32 (VSN), Wilderdieb (VSN), G_town (VSN), Nalinura (VSN), Daggi (VSN), Heinrich_l. (DBP) Marta (DBP), Mandrall (SBP), Hedi (SBP).

Kdh für SNA

Ratswahl in Mainz

Mainz, den 12. August 1458

Am heutigen Tage wurde der Mainzer Rat neu gewählt. Als einzige Liste kandidierte die VMB, die "Vereinigung Mainzer Bürger".

Im Rat sind:
Heretic5150, FreundHain, Clumsi, Bresel73, Eisfuchs85, Nele, Theodras, Rien, Mardie, Christelle_Alizee, Mareanne, Leotie.

In den nächsten 2 Tagen wird der neue Mainzer Fürst anerkannt werden.

Kdh für die SNA

Rücktritt als Redakteur

Kloster Zion den 10.08.1458

Ich trete hiermit als Redakteur der Spinozistischen Nachrichtenagentur mit sofortiger Wirkung zurück.

Spinoza für die SNA

Aufruf der Aristoten zur Vernichtung der Spinozisten in Württemberg

Württemberg, dem 10.08.1458

Gute Aristoten von Württemberg - Hört mich an:

Es ist unbestreitbar, dass das Heil nur durch den Aristotelischen Glauben erlangt werden kann.

Der Allmächtige schickte uns Aristoteles, um uns einen Leitfaden für unser Leben aufzuzeigen. Wir alle sind Teil eines göttlichen Plans, doch der Allmächtige in SEINER unendlichen Weisheit gab uns die Freiheit, selbst zu entscheiden, diesem Weg zu folgen.

Doch wenn wir dem für uns vorgesehenen Weg folgen, so sind wir im Einklang mit der Welt und uns und es wird uns besser gehen als auf jedem anderen Weg. Außerdem werden wir die Sünden hinter uns lassen und so Einzug auf die Sonne erhalten.
Dieses Angebot macht der Allmächtige uns.

Wer jedoch seinen Pfad verlässt, der geht in die Dunkelheit und erkennt das warme Licht des Allmächtigen nicht mehr. Und so wird er verzweifelt auf dem Mond bei der Kreatur ohne Namen wandeln, eingehüllt in ewige Dunkelheit.

Der Allmächtige in seiner Güte beschützt uns und durch die Propheten bewahrt ER uns vor diesem Schicksal.

Deshalb stehe ich hier und warne Euch! Ich lebte und lebe nicht nach dem Pfad der Tugenden! Die Kreatur ohne Namen wird mich unweigerlich in Empfang nehmen - der Mond für meine Heimat in der Ewigkeit sein! Darum ist es mir so wichtig, jede einzelne Seele zu retten.

Das bedeutet, dass es gottgefällig ist, anderen Menschen, die sich verirrt haben, zurück auf den Pfad der Tugend, den der Allmächtige uns durch Aristoteles wies, zu helfen.

Selbstverständlich darf dies niemals mit Gewalt geschehen. Der Allmächtige schenkte uns die Kraft der Liebe und den freien Willen, damit wir fähig sind, ihn aus freien Stücken zu lieben. Und der Allmächtige gab uns die Verantwortung über alle Geschöpfe dieser Welt. Dadurch tragen wir ebenso Verantwortung für unsere Mitmenschen und so sollten wir einem jeden helfen, den Pfad der Tugend hin zur Sonne zu bestreiten.

Doch die, die unseren Glauben bedrohen und versuchen Seelen abzufangen, denen müssen wir mit dem Schwerte einhalt gebieten!

Der spinozistische Glaube ist zwar bestückt mit einigen Wahrheiten der Aritotelischen Kirche, doch ist sie zum größten Teil fehlerhaft.
Darum darf sie keine MACHT erhalten, da dieses fatale Folgen für das Volk und der friedliebenden Seelen hätte.

Die HDAK hat nach Gottes Gebot der Güte gegenüber allen Menschen den Andersgläubigen einen Toleranzstatus gegeben.

Diese Toleranz die wir den Heiden gebieten, wird heute jedoch schamlos ausgenutzt.

Die Spinozisten fordern mehr Macht! Sie fordern sogar die Anerkennung als gute Kirche und damit verbunden noch mehr Macht!

Selbst vor der Politik möchten sie nicht halt machen!

Die Spinozisten infiltrieren so mit ihren scheinbaren gewaltlosen und Verständnis für Alles aufbringenden Taktikt unsere friedliche und gottgefällige Gemeinschaft.

Der HERR gab uns auf, dass wir sie tolerieren, aber niemals die Macht übergeben sollten.

Ich sage Euch - Die Zeit der Toleranz ist vorbei!

Anständige Menschen konnten hinter der Fassade dieser sogenannten friedlichen Glaubensgemeinschaft blicken.

Es begab sich zu einer Zeit, als ich in der Schweiz auf guter Pilgerschaft war.

Dort in einem kleinen Dorfe wurde ein Junge vermisst. Wenig später entdeckte man abgekochte Gebeine des armen aristotelischen Jungen!

Sie lagen hinter einer spinozistischen Glaubensstätte! Halb verschachert wie das verarbeitete Schweinegerippe durch einen Metzger.

Ich sage Euch!
Diese Spinozisten huldigen der Kreatur ohne Namen mit Menschenopfer!

In grausamen Ritualen gröhlen und jubeln sie über den Niedergang der Aristoten, die bevorsteht wenn wir uns jetzt nicht zusammentun und dem Ruf des HERRN folgen.

Greift zu den Waffen und geht gegen die machtgierigen Spinozisten vor.

Zeigt Ihnen jedoch vor dem Schlage die Güte des HERRN und gebt Ihnen die Möglichkeit dem Pfad der Tugend zu folgen - Lehnen sie angesichts des Todes aber ab, seid gewiss Ihr erschlagt eine seelenlose Kreatur und keinen Menschen!

Ich bitte unser allen
Wohlehrwürden,
Hochehrwürden,
Hochwürden,
Hochwürdigsten,
unsere bischöfliche Exzellenzen und den
erzbischöfliche Exzellenzen,
seiner Eminenz und
unserer Heiligkeit dem heiliger Vater ...

ruft Alle Menschen auf Erden zurück zum Pfad der Tugenden und zum Kampfe gegen das Übel der in der Welt, welche uns bedrohen will und für den Niedergang der friedliebenden Menscheit betet!

Die Kreatur trägt keinen Namen, doch nutzt es die Namen der Spinozisten und der anderen Heiden um das Unheil zu verbreiten.

Leugnet nicht meiner Wahrheit - denn sie ist Allgegenwärtig!

Spinoza für die SNA

HDAK eine aristotelische Glaubensgemeinschaft!

Frankfurt, den 10.08.1458

Der Verkündung der Dame Swawa als Reichstagsmitglied vom 05.08.1458 im Reichstag zu Frankfurt entnehmen wir, daß der Begriff Kirche nur eine Organisationsform ist. Wir wissen zwar nicht welchen Rang die Dame innerhalb der aristotelischen Glaubensgemeinschaft hat, aber nachdem weder Ständeleiter noch Reichtagsvorsitzender der Verkündung widersprochen hat, gehe ich davon aus, daß es amtlich ist. Hier nochmal der Wortlaut:

Eine Glaubensgemeinschaft umfasst wie das Wort schon sagt, alle Gemeinschaften, die sich zusammengefunden haben, um ihren Glauben auszuüben.
Es ist ein blosser Sammelbegriff und somit bestimmungsgemäß im §8 ADG verwendet. Wenn sich die Spinozisten als Kirche bezeichnen, so spezifizieren sie sich nur im Bezug auf die Organisationsform ihrer Glaubensgemeinschaft, bleiben aber - wie auch die aristotelische Kirche - immer eine solche.

Selbstverständlich werde ich künftig nur noch den Begriff aristotelische Glaubensgemeinschaft verwenden, damit uns nicht wieder Hetze unterstellt wird. Natürlich werde ich für die Spinozistische Kirche, weiter der von seiner kaiserlichen Majestät vorgegebenen Begriff Spinozistische Kirche verwenden.

Spinoza für die SNA

Interview mit Quirianus , Edler von Trzebrzeszczyn

Kloster Boreth, den 10.08.1458

Wir hatten die letzten Tage mehrere Ratsmitglieder aus der Steiermark zu einem Interview gebeten, leider erreichte uns derzeit nur eins, das per Taubenpost geführt wurde:

SNA: nun erlaubt mir zuerst eine Frage, warum sitzt Ihr eigentlich im Gefängnis?
Quirianus: "Werter Herr, ich sitze in einer dunklen Zelle des steirischen Gefägnisses, da ich anscheinend ein Banner gegründet hab. Ein Banner, welches niemals existierte. Es gab weder Beweise noch wird es welche geben, dass es jemals ein solches Banner gegeben hat. Jedoch wollte ich eins gründen und genau diese Tatsache, dass ich meine Lanze plötzlich umwandeln ließ, wurde bemerkt. Auf dieser Zeugenaussage, die es im Gerichtssaal nicht gab, wurde ich zu 8 Tagen Knast verurteilt. Ich wurde weder mit einem Hinweis auf einen Paragraphen noch mit irgendeinem Beweis für schuldig verurteilt. Zu Glaubwürdigkeit oder zur Gerechtigkeit des steirischen Richters möchte ich hier aber keine Stellungsnahme einnehmen. Der Grund wieso meine Wenigkeit im Knast sitzt und Mäuse als Freunde bezeichnen darf, ist allein der Wille zu einer Bannergründung gewesen...."

SNA: Wie ich hörte, hat Eure Liste fast die Mehrheit errungen, trotzdem ist sie nicht an der Regierung beteiligt - warum?
Quirianus: "Diese Infotmation erreichte mich auch im Knast. Anscheinend wird meinen Listenfreunden die Aushändigung der Burgschlüssel verweigert und man überlegt sie anzuklagen. Der Wille des Volkes zählt hier eindeutig nicht viel, da man jedem zweiten Bürger eher wenig Glauben schenkt. Das einzige, was die Herzogin interessiert, ist Ihre eigene Macht und die Verbreitung von lügen und feigen Anschuldungen ohne einen einzigen beweis vorzulegen. Doch das war ja das Wahlprogramm von der Hoheit, Anschuldungen ohne Beweise....
Ich kann nur sagen, dass man keine Anfrage einer Ämterverteilung bekam, dass man nicht zu einem Gespräch eingeladen worden ist, nur dass man andere Bürger nach der Wahl als Berater in die Burg ließ und die gewählten Mannen und Frauen aus dem Volke ausgeschlossen hat. Man sieht hier in der Steiermark eindeutig die Anwesenheit einer Diktaorin, eines Regimes, dass das Volk belügt und es mit Angst füttert. Unser Boykott hat hoffentlich einigen Bürgern den Mut gegeben, das Wort zu erheben, denn so weiter gehen kann es nicht. Das ist die Meinung jedes zweiten Bürgers. Die Wahl gab uns 46% aller Stimmen und das sollte die Obrigkeit zum Nachdenken einlenken lassen..."

SNA: Als ehemaliger Herzog der Steiermark, wißt Ihr ja die Sorgen und Nöte der Bürger - welche Problemlösung wäre derzeit am Dringendsten?
Quirianus: "Hmmm, eine etwas schwierige Frage mein Herr. Es ist außerordentlich kompliziert eine Lösung nun parat zu halten. Weder auf der Hoheits-Seite noch auf der Seite der Boykotteure, die nun zum Teil im rat vertreten sind und irgendwie dann doch nicht - es ist sehr kompliziert. Jedoch ist eines sicher und das sollte zur Prolemlösung als Ziel für alle gesetzt werden. Der Wille des Volkes steht über alles! Das steirische Volk gab uns fast die Hälfte aller Stimmen und aus diesem Grunde sollte man unsere Authorität nicht so leicht ignorieren. Wer von Chaos spricht, der hat keine Ahnung und bei dem ist das Chaos im Kopf, aber nicht in der Steiermark. Wir brauchen das Anzeichen von Toleranz und von Annäherung. Wir müssen den Willen des Volkes gehorchen und nicht dieses aushebeln, indem wir die eigenen Interessen nun verteidigen - das tut leider nun die Herzogin samt ihren Mannen und Frauen.Aber zur Frage, am dringensten brauchen wir einen stabilen Rat. Aus diesem Grunde sollte man das Gespräch mit uns aus der Gegenliste gesucht werden, damit man alle Ämter verteilen kann. Die Schlüssel sollten uns ausgehändigt werden und wir sollten anfangen endlich für das Volk da zu sein. Toleranz und Annäherung. Das Ziel sollte eine stabile Zusammenarbeit sein, deren Ziele der Wille und das Wohl des Volkes sind. Das Volk hat per Wahl entschieden und diesem Urteil sollte nichts im Wege stehen. Leider ist die Verfassung da andere Meinung. Selbst wenn ich sie damals unterschrieb, eine solche Politik hatte ich mir nie gewünscht. Ein Grund, wieso ich überhaupt boykottiert habe."

SNA: Am Schluß noch eine Frage aus dem Bereich Religion: Einige Ratsmitglieder der derzeitigen Herzogin, haben entgegen Provinzgesetz und Reichsbulle verlauten lassen, daß die öffentliche Glaubensausübung für Nichtaristoten lebensgefährlich sein könnte. Wie steht Ihr persönlich dazu?
Quirianus: "Glaubensfragen sind etwas für Glaubensmänner. Ich bin der Meinung, dass Politik und Religion nicht verbunden gehören und das man alles daran setzen sollte, beides zu trennen. Doch das Trennen im Allgemeinen ist sehr schwer und nur von wenigen praktiziert. Aristoteles lernte uns, dass die Vernunft uns leiten solle und dass wir uns von unserer Logik und unserem Verstand beraten sollen. Aus diesem Grunde distanziere ich mich einer solchen Aussage der Regierung der Steiermark, vor allem der Herzogin. Selbst als Aristot bin ich für die toleranz andere Religionen, solange diese nicht meine Religion angreifen. Aber der Selbstschutz ist etwas, was für alle Religionen gilt. Wenn Ihr mich fragt wofür ich stehe, dann sage ich Euch für die Toleranz aller Religionen. Möge jeder seine Ansichten vertreten dürfen und praktizieren, solange diese andere nicht stören. Toleranz und Annäherung mit dem Ziel der Zusammenarbeit, das sollte man anstreben. Doch hier sehen wir, dass man Religion mit Politik verbindet, was meine Wenigkeit nicht gerne sieht. Beides sollte man getrennt betrachten..."


SNA: Wir danken Euch werter Herr für die Zeit und Mühe für das Interview. Gott mit Euch auf all Euren Wegen.


Spinoza für die SNA

Neuigkeiten aus der Fischergilde

Ulm, den 09.08.1458


Spinoza für die SNA

Ratsbesetzung in der Eidgenossenschaft

Bern, den 8. August 1458

Der Rat von Bern, auch "Bundesrat" genannt, wurde am vergangenen Freitag erneuert.
Neu im Rat sind:
Hans_gucklheimer, Shadowdemonking, Izaac, Schmurtz, Heimdall01, Ravenastre, Andaevinn, Montabelais, Js89, Fergina, Capt.Blair und Lorad .

Die Ämter sind wie folgt verteilt:

Kanzler: Hans_gucklheimer
Wortführer: Montabelais
Hauptmann: Capt.Blair
Marschall: Andaevinn
Feldrichter: Lorad
Handelsbevollmächtigter: Schmurtz
Vogt: Heimdall01
Baumeister: Ravenastre
Bundesrichter: Shadowdemonking
Bundesstaatsanwalt: Izaac
Ratsmitglieder: Fergina, Js89

Die nächste Ratswahl in der Schweiz findet am 5. Oktober 1458 statt.

Kdh für die SNA

Ein Volk von Adeligen?

Frankfurt, den 06.08.1458

Seit einiger Zeit wird im Zweiten Stand des Reichstages wieder ein Thema diskutiert, hier Herrschaft und Grafschaft. Eine bemerkenswerte Rede des werten Kodiaks wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, da sie meines Erachtens die Sache auf den Punkt bringt:

ich fühle mich hier wie beim einem ausverkauf.
der marktschreier steht auf seinem stand und ruft laut: "wer hat noch nicht? wer will noch? heut gibts titel und lehn im sonderangebot"

ich finde die tendenz die sich hier abzeichnet für bedenklich.
begriffe wie "leistungsbezogene belohnung" jagen mir schauer über den rücken. und ich bin sicher der eine oder andere hat auch schon einen passenden leistungskatalog dazu im kopf.
dazu kommt das man anscheinend noch mehr adel schaffen möchte. freiherren sollen zu grafen werden. ein jeder soll rittertitel samt ländereien vergeben. und es ist doch recht einfach einen titel und lehn in einer provinz zu bekommen.
in unserem reich wird adel häufiger verliehen als ein orden.

letzes jahr wurden ca. 125 titel verliehen. dieses jahr sind es bis heut schon ca. 60 und werden hochgerechnet fürs ganze jahr auch ca. 125 erreichen.
das stellt mal dem allgemeinen bevölkerungszuwachs im königreich gegenüber und ihr könnt sehn, daß wir in absehbarer zeit nur noch ein volk von adligen sind.

die entwicklung sollte genau anders herum sein. ein titel sollte etwas besondres sein, etwas nicht alltägliches. schwer zu bekommen.
denn was passiert wenn es etwas im übermaß gibt? es wird wertlos, billig.
adel ist etwas edles, priviligiertes, besondres. es sollte schwer zu erringen sein. und je schwerer um so mehr wird der vasall es wertschätzen.
das lehnsbuget, das es seid letzem jahr gibt ist ein erster schritt in die richtige richtung, sollte aber meiner meinung nach noch "verschärft" werden.

im grunde sollte man nur darüber mal nachdenken was der adel darstellen soll. ein belonhnugssystem für jedermann oder eine soziale schicht (stand), gegründet auf geburt, besitz, zuerkennung und gelegentlich auf leistung. mit besonderen lebensformen und ein entwickeltes standesethos.

zum eigendlichen thema noch ein wort.
wenn man unbedingt jemanden vom freiherrn zum grafen "befördern" mag, dann kann man dem vasallen die herrschaft entziehn und ihm dafür eine grafschaft geben. das ist mit heutigen recht konform und erfordert keine grosse diskusion und änderungen im adg.
Spinoza für die SNA

Einladung zur Abendmesse

Ulm, den 05.08.1458


Spinoza für die SNA

Schlachtgesang gegen die Spinozistische Kirche

Württemberg, den 05.08.1458

Natürlich ist uns der Verfasser und auch seine Kirchenzugehörigkeit bekannt, doch werden wir sie nicht veröffentlichen, sonst heißt es wieder es wird gehetzt.
Solche Aufrufe zur Vernichtung der Spinozisten sind nicht verwunderlich, da selbst im Reichstag ähnlich dazu aufgerufen wird, auch wenn man dadurch gegen die Reichsbulle verstößt.
Ich kann hier nur nochmal unser Glaubensbekenntnis zitieren: 
Lieber stehend sterben - als kniehend leben!


Leuten und Land könnte es passabel ergehen,
gäb's nicht die Spinozisten, wenn auch ganz klein,
die auf der Erde höchst Merkwürdiges versehen
und nach Macht streben, wenn auch elegant und fein!

Wie stapfen sie überall rüstig und verheerend
und treten die Tugenden umher wie einen Ball.
Ich fürchte, dass der Spinozistenkrieg niemals wollen endend,
der HERR sich erhebt und zieht aufs Feld dagegen mit einem großen Knall!

Die völlig überflüssige Habgier
wächst um Alles seit Anbeginn der Zeiten,
Rettet Eure Seelen Ihr,
bevor die Spinozisten auf ihr reiten!

Sie machen alle Bauern und Reiche irre,
Wehret Euch Aristoten, dem Namen des HERRN zu ehren.
Gegen sie nützt keine Duldung, keine Myrrhe,
wir müssen sie schlagen und ihre Hüllen vom Schlachtfelde kehren. 

Spinoza für die SNA

Vertraulichkeit von Briefen? Das war einmal!

Frankfurt, den 05.08.1458

Nun, nachdem private Briefe öffentlich im Reichstag zur Schau gestellt werden, habe ich mich entschlossen den Briefverkehr mit bestimmten Personen einzustellen und Post nicht mehr zu öffnen. Hier der letzte Briefwechsel:

Werter Spinoza,

ihr habt folgenden Text veröffentlicht:

[quote="Spinoza"]Verschiedene öffentliche Hetzschriften bzw Verlautbarungen haben mich nun doch gezwungen, Klageanträge beim Reichskammergericht zu stellen, da ich keinen Zugang zu den entsprechenden Räumen habe und mich gegen die Lügen und Verleumdungen nicht zur Wehr setzen konnte. (...)[quote]

Speziell geht es mir um den unterstrichenen Teil.

Ich möchte euch darauf hinweisen, dass ihr bei mir zu keinem Zeitpunkt angefragt habt ob es euch erlaubt ist im Reichstag zu dem Thema zu sprechen. Ihr habt mir, als Vorsitzender des Reichstages, zu keinem Zeitpunkt ein Schriftstück übergeben um es in den Reichstag einzubringen. Und zu keinem Zeitpunkt habt ihr überhaupt versucht Kontakt zu mir aufzunehmen bezüglich des besagten Themas im Reichstag nachdem es dort angesprochen wurde.

So ihr also eure Klagen am Reichskammergericht wie oben zitiert damit begründet, dass ihr keinen Zugang habt zum Reichstag um euch zu bestimmten Themen zu äussen, darf ich festhalten, dass ihr auch nicht im Ansatz versucht habt daran etwas zu ändern oder aber Alternativen zu nutzen.

Mit den besten Wünschen,

Hugbald von Rosenfeldt
Fürst von Minden
Baron von Mühlacker
Reichstagsvorsitzender



Werter Hugbald von Rosenfeldt,

bei allen Respekt, wer schonmal ohne Erlaubnis Briefe an Dritte zur Veröffentlichung weitergegeben hat, dem vertraue ich ganz sicher keine weiteren Briefe an. Es ist ein wesentlicher Unterschied ob ich an Euch persönlich schreibe, an den Reichstag als solchen oder einen offenen Brief an Alle - denkt vielleicht einmal darüber nach.
Ich werde aber weiter nach einer neutralen Person suchen, die Anfragen sachlich und unvoreingenommen behandeln könnte, ohne dem Antragsteller daraus einen Strick zu drehen.


Gott mit Euch
Spinoza

Wieder im Reichstag veröffentlicht, bevor ich den Brief bekam:
Werter Spinoza,

bei aller mir nun noch möglichen Höflichkeit, darf ich euch darauf hinweisen, dass in keinem eurer Briefe an mich gekennzeichnet war, dass diese nicht zur Weitergabe gedacht waren. An keiner Stelle war zu erkennen, dass es sich um eine Vertrauliche Anfrage eurerseits gehandelt hat.

Wenn ich also Information aus eurer Anfrage an mich weitergegeben habe, habe ich weder ein Vertrauen verletzt noch mich in irgendeiner Weise angreifbar verhalten.

Vielmehr darf ich euch daran erinnern, dass ich euch auffordern musste eure Verlautbarung in der SNA sowie im Schloss zu Württemberg zu korrigieren, da ihr durch eure Schriften einen falschen Eindruck im Hinblick auf meine Tätigkeit als auch bezüglich unseres Briefwechsels vermittelt habt.

Des Weiteren darf ich euch daran erinnern, werter Spionza, dass ihr es wart, der auf den Hinweis, er möge doch eine Klarstellung mit eigenen Worten formulieren, hingegangen ist und wörtlich aus meinem Brief zitiert ohne mich vorzu zu fragen und entgegen meiner Bitte.

Wenn ihr also meint, ich hätte mich frevelhaft verhalten und mir dies zum Vorwurf macht, werter Spinoza, kann ich mir kaum vorstellen das ihr mir eure Zeilen mit reinem Gewissen schreiben konntet.

Im Übrigen wäre es euch ein leichtes gewesen einen Brief an eines der weiteren 26 Reichstagsmitglieder zu senden. Ich will nicht davon ausgehen, dass diese in euren Augen alle so wenig vertrauenswürdig sind wie ihr es mir vorwerft, werter Spinoza.


Mit den besten Wünschen,

Hugbald von Rosenfeldt
Fürst von Minden
Baron von Mühlacker
Reichstagsvorsitzender

Hier kann ich nur sagen, daß ich den Brief von Herrn Hugbald erst veröffentlicht habe, nachdem mein vertraulicher Briefwechsel im Schloß zu Württemberg bereits veröffentlicht wurde.
Wirklich schade, daß man sich mit vertraulichen Sachen nicht mehr an bestimmte Personen wenden kann!

Spinoza für die SNA

"Hexenjagd" im Deutschen Reich

Frankfurt, den 04.08.1458

Kommentar der Verfassers: 
Verschiedene öffentliche Hetzschriften bzw Verlautbarungen haben mich nun doch gezwungen, Klageanträge beim Reichskammergericht zu stellen, da ich keinen Zugang zu den entsprechenden Räumen habe und mich gegen die Lügen und Verleumdungen nicht zur Wehr setzen konnte. Ich hoffe darauf, daß die Hetzkampagnen, die nur Zwietracht zwischen den Kirchen sähen soll, endlich beendet werden.

Zugleich vertraue ich darauf, daß der beginnende Dialog der Kirchen, trotz der Sabotage durch radikale Gruppierungen, nicht zerstört wird. Ein runder Tisch unter neutraler Schirmherrschaft bleibt weiterhin die Ideallösung.

Ich hoffe, daß der Aufruf einiger Personen aus dem Reichstag, gegen Teile des Volkes vorzugehen, nicht befolgt wird. Mir ist unerklärlich, wie man so die Reichbulle mit Füßen tritt und offen zum Bürgerkrieg aufrufen kann.

Spinoza für die SNA

Steiermark schließt Grenzen

Steiermark, den 03.08.1458

Sofortiger Sicherheitserlass des Herzogtums Steiermark

Aus gegebenen Anlass, schließt die Provinz Steiermark ab sofort am 03.08.1458 um 21Uhr ihre Grenzen.

Bei Einreise ohne Genehmigung wird sofort Anklage nach Paragraph 2.2 Verrat Absatz (e): "Provokation erhoben.
Einreisegenehmigungen werden von der Herzogin erteilt und müssen vor Abreise bewilligt werden.
Dafür bitte Namen der Reisenden, sowie Zweck und Dauer des Aufenthaltes angeben. Sowie Kampfkraft und Bewaffnung

Reisende die heute Nacht die Grenze passieren, haben unverzüglich ihre Lanzen aufzulösen und sich bis Morgen 21:00 Uhr zu melden bei der Herzogin Perl., ansonsten ergeht Anklage Paragraph 2.2 Verrat Absatz (e): "Provokation

Wird der Aufenthalt durch das Herzogtum verweigert, ist man verpflichtet umgehend auszureisen, ansonsten ergeht Anklage.


Lanzen und bewaffnete Gruppen Verbot

Ebenso ergeht mit sofortiger Wirkung ein Lanzen und bewaffnete Gruppen Verbot. Auch hierfür werden Genehmigungen von der Herzogin erteilt.
Alle Lanzen die bis morgen 21:00Uhr keine Genehmigung haben und doch noch bestehen oder ohne Genehmigung gegründet werden, sind umgehend anzuklagen

Tauben und PN`s an Perl.

Änderungen werden Bekannt gegeben


gez.
Perl von Sanneck
Herzogin der Steiermark


Spinoza für die SNA

Kaiserliche Überlegungen

Westminster/England, den 02.08.1458
LJS on 21 June

Longjohnsilver hat Folgendes geschrieben:
Hello everybody,

players, and in particular council members, are already aware of an issue we have in Renaissance Kingdoms: some counties have a very low population, which makes them difficult to manage. The game admins have created too many counties: Renaissance Kingdoms has 3 kingdoms for intance, this is the only version of the game in this situation.

We have several solutions: we could for instance close 1 country (Ireland Twisted Evil ), but I am not sure it would be the best solution. We are all thinking of closing one or 2 counties in each kingdom, so that players population is more concentrated in each country. This solution would have the advantage to keep the institutions and the RP in each country alive.

For instance, in Scottland we could close Glasgow (county with less population) and transfer the players to the other 2 scottish counties.

In Ireland, we would close Munster (and transfer...). Munster has tons of debts and very low population.

In England, we would close Cornwall which has a very low population and which is a little outlying. We would as well close Chester (a too small county).

We could close other counties too (Stafford or Worcester), but this would cut the map into several regions, because these counties are central. So that journeys would be longer.

What do you think about it?

LJS 20 July


Longjohnsilver hat Folgendes geschrieben:

Here is the final statement:

We have 2 solutions:
- either I close the counties I have told first. So Munster, Ayr and some small english counties.
- or players organize themselves and propose clever solutions. Knowing that there will be closed towns ("more ads" , "fix the bugs" or "reset the debts" are no solutions on this population issue). They can chose which towns have to be closed, mayors organizing the closure. This is going to be done in Munster: Inis' mayor contacted us for closing his town. We answered and gave the steps but we are waiting for his final answer.

Closing a town does not mean moving a mine and deleting nodes. Closing a town means: the node where the town is becomes a simple node and inhabitants are resettled in other towns WITHIN the county, according to their wishes.

So mayors, council members and inhabitants can locally think on this and contact us through the FAQ contact form when they have a proposition. Proposition would look like: "we wish to close the town X in our county for this and that reason, here is the list of the inhabitants and where they would like to be moved (within the county), please tell us when it's done".
Some things must be taken care of: for instance, grants have to be returned to the towns.

We hope players chose solution 2 =)

Schaut man sich die Bevölkerungszahlen der betroffenen Gemeinden an, könnte man vermuten, daß es einer Provinz im Reich bald ähnlich ergehen könnte. Ob das sinnvoll wäre?

Spinoza für die SNA

Spinozistische Ehen die Dritte

Heidelberg, den 02.08.1458

Kommentar des Verfassers: Nachdem nun eigentlich klargelegt wurde, daß die Regelungen des Adelsgesetzes nur den Adel betreffen und nicht die bürgerlichen Ehen, gibt es einen erneuten Angriff der Staatskirche in der Angelegenheit.

Hier nochmal ausführlich meine Meinung zu dem Thema:

Auszug aus dem Adelsgesetz:
§ 8c Heirat
    § 8c (1) Adelsgesetz Gültige Ehen im Sinne des Adelsgesetzes sind allein die von der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche sowie den von ihr anerkannten Aristotelischen Kirchen anderer Länder geschlossenen Ehen. Trotz der Sorge um das Seelenheil der Mitbürger, wider dem Wortlaut der Reichsbulle und ohne jegliche damit einhergehende Anerkennung sind gültig im Sinne des Adelsgesetzes auch die Ehen solcher anderer Glaubengemeinschaften, die unter Voraussetzungen geschlossen wurden, die denen in der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche entsprechen. Näheres regelt eine durch den Reichstag zu bestimmende Rechtsverordnung. 
In der Reichsbulle ist festgelegt:

    2. Staatskirche
    Staatskirche im Deutschen Königreich ist die Heilige Deutsche Aristotelische Kirche. Alle anderen Bekenntnisse werden toleriert, soweit sie die öffentliche Ordnung nicht bedrohen. 

    Die Reichsbulle ist das höchste Gesetz des Reiches
    Da der Abschnitt des Adelsgesetzes klar wider der Reichsbulle ist, ist der entsprechende Abschnitt des Adelsgesetzes ungültig.


    Nächster Punkt ist, die Spinozistische Kirche ist eine Kirche und keine Glaubensgemeinschaft. Dies ist so und bleibt so, bis seine kaiserliche Majestät es anders anordnet. 


    Hier nochmal die Rechtsverordnung die gegen die Reichsbulle verstößt:
    Zu § 8c ADG

    (1) Eine Ehe einer Glaubensgemeinschaft nach § 8c (1) Satz 2 Adelsgesetz ist unter den weiteren Voraussetzungen der folgenden Absätze gültig im Sinne des Gesetzes, wenn ihr Kirchenrecht zu Ehe und Heirat dem der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche im Wesentlichen entspricht, insbesondere wenn

    1. es sich um eine Ehe vor Gott handelt,

    2. eine der Glaubensgmeinschaft entsprechende Zeremonie durch einen dafür ausgebildeten Priester vorgenommen wurde,

    3. die Ausbildung des Priesters in Umfang und Qualität im Wesentlichen mindestens der Priesterausbildung der HDAK entspricht, wobei die Durchführung der Ausbildung durch geeignete Mittel (u.a. durch Ausbildungskonzept, Prüfungsunterlagen, Ausbildungszeiten, etc.) glaubhaft zu machen ist,

    4. die Glaubensgemeinschaft einen öffentlichen Bereich führt (zweites offizielles Forum der RK), in dem ihre kirchenrechtlichen Grundlagen (Dogmen, Gesetze), ihre theologischen Texte sowie ein Register der nach ihrem Glauben verbundenen Menschen (Eheregister) einsehbar sind,

    5. eine Aufgebotszeit für die Ehe eingehalten wird, die durch einen nach dem Kirchenrecht der Glaubensgemeinschaft ermächtigten Vertreter bestätigt werden muss und die regelmäßig drei Monate beträgt, von denen nur im begründeten Sonderfall abgewichen werden darf (es gelten im Zweifel Grundsätze der HDAK),

    6. nach dem Kirchenrecht der Glaubensgemeinschaft keine Ehe geschlossen werden darf, sofern in der Person eines der oder beider Brautleute bereits eine aristotelische Ehe oder eine Ehe im Sinne dieser Vorschrift vorliegt,

    7. die Glaubensgemeinschaft eine Auflösung der Ehe ermöglichen muss und

    8. eine erneute Heirat frühestens ein Jahr nach der Auflösung der Ehe durch einen dazu ermächtigten Vertreter der Religion oder Glaubensgemeinschaft, der die Ehe geschlossen hat, möglich ist.

    (2) Auf Antrag des ersten Standes wird die nicht abschließende Aufzählung nach Absatz 1 sich ändernden Voraussetzungen im Kirchenrecht der HDAK angepasst.

    (3) Nicht nach § 8c (1) Satz 1 geschlossene Ehen (aristotelische) können auf Antrag eines der Ehegatten durch den Reichhofrat auf Gültigkeit vor dem Adelsgesetz überprüft werden.

    (4) Der Reichshofrat hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob die zu prüfende Ehe den Voraussetzungen des Absatzes 1 entspricht. Das Ergebnis ist im Büro des Reichhofrates öffentlich auszuhängen.

    (5) Gegen die Entscheidung des Reichhofrates besteht das Rechtsmittel der Klage vor dem Reichskammergericht.

    (6) Zum Zeitpunkt der Verkündung dieser Verordnung bereits bestehende Ehen von Glaubengemeinschaften nach § 8c (1) Satz 2 Adelsgesetz verbleiben ohne Prüfung gültig im Sinne des Gesetzes.

    Zum Punkt (1): Da wie gesagt unsere Kirche keine Glaubensgemeinschaft ist, zählt er sowieso nicht.

    Zu (1) 1: Im Gegensatz zu einer anderen Kirche sind unsere Ehen NUR vor Gott und nicht vor Propheten, Heiligen und Reliquien.

    Zu (1) 2: Im Gegensatz zu einer anderen Kirche gehen wir in unseren Zeremonien auf das Paar ein und haben kein starres Muster.

    Zu (1) 3: Natürlich ist unsere Ausbildung der Seelsorger besser als die der Staatskirche. 

    Zu (1) 4: Hatten wir nie anders gehabt.

    Zu (1) 5+8: Im Gegensatz zu einer anderen Kirche wollen wir das Glück der Menschen und nicht die Macht über die Menschen. Gott will, daß die Menschen glücklich werden. Wir sind nur Diener Gottes und helfen dabei. Wenn Gott wollte, daß ein Paar leiden soll und das Glück durch einen zwölfmonatige Sperrfrist zerstört werden soll, dann hätte er das in irgendeiner Art und Weise kundgetan. Zudem fördert diese Kirche dadurch das Zusammenleben von unverheirateten Paaren.

    Zu (1) 6: Solange die Staatskirche unsere Ehen anerkennt, werden wir auch deren Ehen anerkennen - ohne Frage.

    Zu (1) 7: Bei uns ist Scheidung kein Problem, den Gott will keine unglückliche Menschen leiden sehen. Wir unterziehen auch keinen Paar das sich trennen will, einer peinlichen öffentlichen Befragung.

    Zu (2): Was die Staatskirche in ihren Kirchenrecht beschließt ist ihre Angelegenheit und nicht maßgeblich für andere Kirchen. Nehmen wir nur die Inquisition und die Strafbestimmungen der Staatskirche:

    BUCH II
    KAPITEL I
    STRAFBESTIMMUNGEN IN DER KIRCHE


    § 1. Es ist das eigene Recht der Kirche, gegen Kirchenrecht straffällig gewordene Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen.

    § 2. Wird nach Begehen einer Straftat ein Gesetz geändert, so ist das für den Täter günstigere Gesetz anzuwenden.

    § 3. Die Diözesanbischöfe haben dafür zu sorgen, daß einheitliche Strafgesetze im selben Staat oder Gebiet erlassen werden.

    § 4. Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls:

    1. den zehnten Lebenstag noch nicht vollendet hat,

    2. schuldlos nicht gewusst hat, dass ein Gesetz oder ein Verwaltungsbefehl existiert,

    3. gehandelt hat aufgrund eines Zufalls oder Umstandes, der nicht vorauszusehen oder zu verhindern war.

    § 5. Härter als Gesetz oder Verwaltungsbefehl es bestimmen, kann der Richter bestrafen:

    1. den, der nach der Verhängung oder der Feststellung einer Strafe weiterhin in seinem strafwürdigen Verhalten verharrt,

    2. denjenigen, der sich in einer höheren Stellung befindet oder der seine Autorität oder sein Amt zum Begehen einer Straftat mißbraucht hat,

    3. denjenigen, der durch gemeinsame Planung einer Straftat an einer Straftat mitwirkt, in dem Wissen, dass er die Tat mit einem bereits Verurteilten (in diesem oder einem anderen Delikt) begeht.


    KAPITEL II
    VERSTÖSSE


    § 1. Verstöße sind als mindere Rechtsbrüche anzusehen. Als Verstöße gegen Kirchenrecht gelten:

    - Verwendung von Schriften oder Glaubenssymbolen im Avatar oder der Signatur, die denen der deutschen aristotelischen Kirche zuwider laufen oder die nicht von ihr gestattet wurden.

    - Bewusste oder unbewusste falsche Darstellung der aristotelischen Glaubenssymbole

    - Unrechtmäßiges Tragen der aristotelischen Farben und Symbole

    - Das lasterhafte Zusammenleben von Mann und Frau in einem Haushalt ohne das Sakrament der Ehe empfangen zu haben

    - Eine Ehe zu führen, die nicht durch die deutsche aristotelische Kirche anerkannt ist.


    KAPITEL III
    GROBE VERSTÖSSE


    § 1 Grobe Verstöße sind als Rechtsbrüche anzusehen. Als Grobe Verstöße gegen Kirchenrecht gelten:

    - Blasphemie (die öffentliche Leugnung, Verhöhnung oder Verfluchung Gottes, Aristoteles, Christos oder des aristotelischen Glaubens im Allgemeinen)

    - Verhöhnung oder Verfluchung eines Heiligtumes, eines Heiligen oder eines Klerikers

    - Das Zuwiderhandeln gegen Dekrete und Verordnungen eines Diözesanbischofs

    - Störung von heiligen Messen oder kirchlichen Veranstaltungen

    - Unrechtmäßiges Tragen von Amtskleidung, Teilen davon und/oder das Tragen von Auszeichnungen/Schmuckstücken, die rein kirchlichen Ursprungs sind (Signatur und/oder Banner)


    KAPITEL IV
    VERBRECHEN


    § 1 Verbrechen sind als grobe Rechtsbrüche anzusehen. Als Verbrechen gegen Kirchenrecht gelten:

    - Die Ausübung eines Kirchenamtes, welches einem nicht verliehen wurde

    - Ketzerei (Das Predigen ohne Erlaubnis der deutschen aristotelischen Kirche)

    - Häresie (Predigten ohne Erlaubnis und mit Worten, die den Predigten der deutschen aristotelischen Kirche zuwiderlaufen)

    - Das spenden der heiligen Sakramente ohne eine Weihe bzw. Befugnis erhalten zu haben

    - Das Fälschen von Bullen, Dekreten, Siegeln oder sonstiger Rechtsgültigkeit verleihender Zeichen, die die deutschen aristotelischen Kirche zur Erkennung zu eigen sind

    - Das Begehen einer Straftat im Amt

    - Das Vertuschen einer Straftat eines Amtsträgers der deutschen aristotelischen Kirche

    - Herbeirufung von Daimonen (Wenn jemand behauptet, eine fremde Person habe sich seines Lebens bemächtigt und dann in seinem Körper Dinge getan, die verboten sind, ist davon auszugehen das der Betreffende versuchte einen Daimon herbeizurufen, der dann Besitz vom Körper des Rufers übernahm.)

    - Das Heiraten obwohl man noch rechtsgültig mit einem Ehepartner verheiratet ist

    - Veruntreuung von Kirchenvermögen


    KAPITEL V
    STRAFEN UND ANDERE MASSREGELUNGEN


    - Die Spende
    Der Täter wird verurteilt eine bestimmte Summe oder Waren in Höhe der Summe an Bedürftige zu spenden.

    - Der öffentliche Tadel
    Hier wird durch ein Schreiben des Inquisitons- bzw. Großinquisitionsgerichts der Name und das Vergehen des Straftäters öffentlich im Dorf (Dorfhalle/Kirche) bekanntgegeben.
    Die Dauer der Maßnahme obliegt der rechtsprechenden Instanz. Zur Verschärfung kann der Tadel grafschaftsweit (Weinstube/alle Kirchen) veröffentlicht werden.

    - Die öffentliche Abbitte
    Der Täter wird auf einen öffentlichen Platz vorgeladen und nach Verleseung des Tadels bekennt der Täter seine Schuld und leistet Abbitte für das Vergehen. Zur Verschärfung kann der Täter in Halseisen vorgeführt werden.

    - Geldstrafen
    Bußgelder variieren in beliebiger Höhe und sind dem Vermögen und dem Level des Täters anzupassen. Zahlungsunfähige können die Strafe zur Buße im Gefängnis absitzen oder in Waren begleichen. Ein Tag Haft hat den Gegenwert von 50 Talern. (Als Maximalstrafe dürfen aber lediglich 5 Tage verhängt werden)

    - Haftstrafen
    Haftstrafen sind in beliebiger Höhe zu verhängen (max.5) und dem Level des Täters anzupassen.

    - Bußzeit
    Bußzeit bedeutet, dass der Täter sich zur Buße auf bestimmte Zeit ins Kloster zurückzieht und dort verbleibt. Der Täter kann in Beweispflicht genommen werden. Sollte es Beweise für die Nichteinhaltung der Strafe geben, kann die Buße in Haft umgewandelt werden. Bereits verbüßte Tage werden von der Haft abgezogen.

    - Kirchenarbeit
    Der Täter wird eine bestimmte Anzahl an Tagen in der Kirche seines Dorfes arbeiten und so seine Tat sühnen. (Max.6) Der Täter kann in Beweispflicht genommen werden.

    - Läuterung
    Gemäß der aristotelischen Freundschaft darf keine Seele durch die Kirche vernichtet werden. (Accountlöschung) Doch ist es manchmal notwendig eine gefallene Seele durch das reinigende Feuer zu läutern. Dazu mag man einen Verbrecher auf einen öffentlichen Platz führen und seinen Körper den reinigenden Flammen übergeben, auf dass seine Seele gereinigt der Asche entsteige.


    KAPITEL VI
    GELDSTRAFEN UND DEREN EINSATZ


    § 1 Geldstrafen sind einem guten Zweck zuzuführen und dürfen nicht vergeudet werden.

    Vermögenswerte die als Strafe von der Kirche eingezogen werden, sind einem Kirchenorden oder einer caritativen Einrichtung zu übergeben, damit die Gelder ihrem Zweck gemäß eingesetzt werden. Die Empfänger der Vermögenswerte haben eine Nachweispflicht der Kirche gegenüber, wie die Vermögenswerte verwaltet bzw. eingesetzt werden. Eine zweckfremde Verwendung der Vermögenswerte ist strafbar.


    KAPITEL VII
    EXKOMMUNION


    Das höchste deutsche Kirchenamt kann einen jeden Gläubigen als Strafe mit dem Bann belegen. Die Exkommunion bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, sich an kirchlichen RP-Feierlichkeiten oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder diese zu empfangen und kirchliche Ämter, Dienste oder Tätigkeiten auszuüben. Die Exkommunion kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder durch bestimmte Taten (Häresie) von selber eintreten. Wird diese Tatstrafe dann noch durch einen Spruch ausdrücklich untermauert, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses.
    Nur der Bannverhänger darf diesen auch wieder lösen. 


    Nun, sowas ist für unsere Kirche unmöglich. Wir sind für das Volk da und nicht umgekehrt. Eine Inquisition und Strafen gibt und wird es auch nie in der Spinozistischen Kirche geben, auch nicht aufgrund eines Adelsgesetzes mit dem Freibrief für die Staatskirche Punkte nach Belieben hinzuzufügen!


    Die Punkte (4-6) sind nicht zu beanstanden. Ansonsten erfüllen wir alle Punkte des ADG, natürlich ohne den rechtlich unzulässigen Punkten mit Strafen für Ehepaare.


    Spinoza für die SNA